Möglicherweise wären Anwälte gerne selber gegen den Verursacher vorgegangen, als im Frühjahr 2016 ein Pflanzenschutzmittel in den Chimlibach zwischen Volketswil und Schwerzenbach gelangte und über 200 Fische verendeten. Die Staatsanwaltschaft See/Oberland sprach in der Folge eine bedingte Geldstrafe wegen Zuwiderhandlungen gegen das Gewässerschutzgesetz aus.
Geht es nach der Mutter-Erde-Bewegung sollen in Zukunft auch geschädigte Ökosysteme klagen dürfen. Nicht nur Menschen, Firmen, Vereine oder Stiftungen wären also Rechtspersonen, sondern auch Tiere und Pflanzen sprich die Natur an sich. Die Mitglieder dieser globalen Bewegung sehen darin ein wirksames Mittel, um der Zerstörung der Umwelt durch den Menschen auch juristisch entgegenzuwirken.
In der Schweiz sind etwa der Bündner Liedermacher Linard Bardill, aber auch Politikerinnen und Politiker verschiedener Couleur Teil davon. Eine Gruppe von fünf Nationalrätinnen und Nationalräten – aus den Reihen der SP, der Grünen, der EVP, der GLP und der FDP – verlangen mittels einer parlamentarischen Initiative, dass das Recht des Menschen auf eine gesunde Umwelt in der Bundesverfassung verankert und der Natur zumindest partiell der Status eines Rechtssubjekts gewährt wird.
Ein Recht auf Regeneration

