In Dürnten soll es künftig nicht mehr knallen – Feuerwerksverbot kommt an Urne durch
Im zweiten Anlauf
Es war schon fast beschlossene Sache: Ein grosses Mehr stimmte an der letzten Gemeindeversammlung einem Feuerwerksverbot zu. Am Sonntag kam es dennoch zur Urnenabstimmung – mit einem deutlichen Resultat.
Hunde und Katzen werden sich freuen. Auch Hasen und Füchse sollten nichts dagegen haben. Gleiches gilt für die 264 Dürntner Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, die bereits im Dezember an einer Gemeindeversammlung für ein Feuerwerksverbot ihre Arme gehoben hatten. Nur wenige konnten mit der Verbindung zur Tradition und den nächtlichen Lichtern am Himmel etwas anfangen. Dabei wären sie auch schon im letzten Jahr keine Vorreiter gewesen, denn in den Gemeinden Bubikon und Gossau sind Feuerwerksverbote längst beschlossene Sache.
Nun ist klar: Auch 62 Prozent der Dürntnerinnen und Dürntner wollen definitiv ein Feuerwerksverbot. Mit 1577 zu 962 Stimmen entschieden sie den emotionalen Abstimmungskampf für sich. Erstmals überhaupt wurde dabei über das Thema Feuerwerk an der Urne befunden. Die Stimmbeteiligung lag bei hohen 49,4 Prozent.
Auch auf Bundesebene ist lärmiges Feuerwerk ein Thema. Die «Feuerwerksinitiative» fordert ein landesweites Verbot von privat gezündeten Böllern und Raketen. Das Geschäft ist aktuell im Parlament hängig. Der Bundesrat lehnt ein Feuerwerksverbot ab. Der Abstimmungstermin steht noch nicht fest.
«Kleine Verzögerung»
Noch im Dezember verhinderte in Dürnten ein Antrag auf eine Urnenabstimmung den vorzeitigen Entscheid. Am Sonntag sagte die Bevölkerung dann abermals Ja und besiegelte das Verbot von lärmendem Feuerwerk. Argumente wie Luftverschmutzung, Verletzungsgefahr, Abfall und das Wohlbefinden von Tier und Mensch überwogen scheinbar.
Anderer Meinung war übrigens der Gemeinderat. Er hielt die Tradition bereits im Vorfeld des Urnengangs hoch und argumentierte, dass ein Verbot für die Polizei nur schwer durchsetzbar wäre. Künftig wird sich also zeigen, wie die Polizei damit umgehen wird, wenn sie an Silvester oder am 1. August auf dem gesamten Gemeindegebiet sicherstellen muss, dass keine Böller in die Luft steigen.

Auch die SVP und EDU hatten sich gegen ein Verbot gestellt. Beide Parteien erkannten zwar das Lärmproblem, bemängelten allerdings eine nicht vorhandene Verhältnismässigkeit. Schliesslich sei Feuerwerk nur an zwei Tagen im Jahr erlaubt.
Die FDV und Die Mitte wiederum befürworteten das nun verabschiedete Verbot. FDV-Präsident Hugo Müller war sich sicher, dass man nicht auf die Vernunft der Bevölkerung zählen könne, weshalb ein Verbot unumgänglich sei. Aus seiner Sicht dürfte die Bevölkerung zumindest bei der Urnenabstimmung «Vernunft» walten gelassen haben.
Nun stellt sich die Frage, ob künftig auch andere Gemeinden diesem Trend folgen, sprich Feuerwerksverbote einführen wollen. So reichten beispielweise kurz nach der Jahreswende Parlamentarier in Uster eine Initiative gegen lautes Feuerwerk ein. Ob es bei den Verboten in verhältnismässig kleineren Gemeinden wie Bubikon, Gossau oder Dürnten bleibt, steht also noch offen.