Im Schrebergarten Gemüse anbauen statt ausnüchtern
Es gibt Schrebergärten mit Gartenhäusern, die Zweitwohnungen gleichen. In Mönchaltorf sind die Häuschen neben dem Mettlenbach bescheidener. Dennoch passte der Gemeinderat das Reglement an und setzt nun in dem Papier einen Nutzungszweck fest: «Der Familiengarten dient zum Anbau von Gemüse, Früchten, Pflanzen und Blumen für den Eigengebrauch.»
Dieser Satz war laut Harry Hungerbühler, Leiter Bau- und Liegenschaftenverwaltung der Gemeinde, die die Parzellen verpachtet, vorher nicht im Reglement drin.
«Der Familiengarten soll keine Werkstatt für diejenigen sein, die zuhause nicht arbeiten können.»
Harry Hungerbühler, Leiter Bau- und Liegenschaftenverwaltung Mönchaltorf
Die Anpassung des Reglements sei nötig geworden, weil in den letzten fünf Jahren neue junge Mieter dazugekommen seien, die die Familiengärten als Spielplätze nutzten. «Bei einem Rundgang haben wir kürzlich Trampoline entdeckt.» Dementsprechend wurde auch das Reglement um einen Artikel ergänzt. So sind neu Spielgeräte wie Tischtennistische, Schwimmbassins oder Trampoline verboten. Die betroffenen Mieter seien direkt angeschrieben worden, so Hungerbühler.
Gefährliche Wasserfässer
Obwohl ein Verbot für Spielgeräte gilt, seien Familien mit Kindern erwünscht. Doch gerade wegen der Kleinkinder habe der Gemeinderat das Reglement um einen weiteren Eintrag ergänzt: «Wasserfässer sind mit Gitter oder Holzrost zu verschliessen (Unfallgefahr). Bei Unfällen ist der Pächter verantwortlich.» Zwar sei es auf dem Areal nie zu einem Vorfall gekommen, sagt Hungerbühler, trotzdem solle hier vorsorglich das Gefahrenpotential minimiert werden.
«Leben und leben lassen.»
Harry Hungerbühler, Leiter Bau- und Liegenschaftenverwaltung Mönchaltorf
Wichtig ist für Harry Hungerbühler, dass die Familiengärten der Ruhe und der Erholung dienen. «Der Familiengarten soll keine Werkstatt für diejenigen sein, die zuhause nicht arbeiten können.» Wer aber etwas an seinem Häuschen zu basteln hat, darf das immer noch tun: Lärmverursachende Arbeiten sind werktags von 7 bis 19 Uhr mit Einhaltung der Mittagsruhe erlaubt.
Keine Übernachtungen mehr
Lärm würden auch kleine Feste verursachen, diese seien aber auch Teil der Erholung und zudem der polizeilichen Nachtruhe unterstellt. Es habe in der Vergangenheit aber auch Feiernde gegeben, die das Gartenhäuschen gleich als Übernachtungsmöglichkeit genutzt hätten. Deshalb wurde nun jedoch hier die Regel aufgestellt: Es gilt ein Übernachtungsverbot.
Hungerbühler sagt, dass den Pächtern das neue Regelwerk persönlich zugestellt werde. Eine gewisse Ordnung sei wichtig, aber es gelte auch Augenmass zu halten: «Leben und leben lassen», sagt Hungerbühler. Das angepasste Reglement gilt, wenn kein Rekurs gegen den Gemeinderatsbeschluss eingeht, ab dem kommenden Jahr.