Justiz

Tätlichkeit und Drohung Zuhause

Häusliche Gewalt und das Problem mit den Beweismitteln

Ein Mann schlug In einer Wohnung in Dübendorf seine Frau. Vor dem Bezirksgericht Uster schilderte sie weitere verbale und körperliche Ausraster ihres Gatten. Dieser kam jedoch glimpflich davon – und erhielt sogar noch eine Genugtuung.

Körperliche Gewalt in den eigenen vier Wänden: so geschehen in einer Dübendorfer Wohnung. (Symbolbild)

Foto: David Marti

Häusliche Gewalt und das Problem mit den Beweismitteln

Ein Mann schlug in einer Wohnung in Dübendorf seine Frau. Vor dem Bezirksgericht Uster schilderte sie weitere verbale und körperliche Ausraster ihres Gatten. Dieser kam jedoch glimpflich davon – und erhielt sogar noch eine Genugtuung.

«Ich werde dir Säure ins Gesicht schütten, wenn du dich von mir trennst.» Dies drohte ein Mann seiner Ehefrau während einer Autofahrt im Frühling 2024. So zumindest lautete einer der Vorwürfe, die gegen den heute 39-jährigen Türken vor dem Bezirksgericht Uster erhoben wurden.

Bei der verbalen Entgleisung soll es nicht geblieben sein. Seine Ehefrau beschuldigte ihn, sie und die beiden gemeinsamen Kinder mehrmals geschlagen zu haben. Die Familie wohnte seit der Emigration aus der Türkei, bei der erst der Mann und danach die Frau mit den Kindern in die Schweiz kam, zeitweise in Dübendorf.

Dort soll es auch zu einem besonders brutalen Zwischenfall gekommen sein. Ihr Mann habe sie am Hals gepackt, sie rücklings gegen den Türrahmen des Schlafzimmers gestossen und sie während 15 bis 20 Sekunden gewürgt. Danach sei sie von ihm mehrere Male mit den Händen sowie mit einem Schirm über den ganzen Körper mit Schlägen eingedeckt worden.

Wie sie vor Gericht ausführte, hatte sie darauf die Polizei aufgesucht, um Anzeige zu erstatten. Die Türkin erlitt diverse Schwellungen und leichte Verletzungen wie Hämatome und Rötungen am ganzen Körper, was vom Rechtsmedizinischen Institut Zürich dokumentiert wurde.

Zum Vorfall des Würgens wollte der Richter wissen, weshalb sie dies erst bei der zweiten und nicht bereits bei der ersten Einvernahme der Polizei gemeldet habe. «Ich stand unter Schock», sagte die Frau.

Todesdrohung per Telefon

Die Türkin suchte nach dem Vorfall in der Wohnung ein Frauenhaus auf, um sich vor ihrem Mann zu verstecken. Dieser habe sie jedoch telefonisch dermassen bedroht, dass sie zu ihm zurückgekehrt sei. Einige Zeit später habe er zu ihr gesagt: «Falls du mich noch einmal verlässt, jage ich dir zwei Kugeln in den Kopf. Dafür muss ich höchstens zehn Jahre ins Gefängnis.»

Dabei könnte sie ein Schlag am Auge getroffen haben.

Angeklagter

Kurze Zeit darauf floh die Frau mit den Kindern ins Ausland, um ihm zu entkommen. Worauf sie erneut von ihrem Ehemann bedroht worden sei. Vor Gericht gab sie an, dass sie die Scheidung eingeleitet hat. Das Paar ist in einem laufenden Asylverfahren.

Ihre Anwältin fasste es zusammen: «Nach jahrelanger Gewalt in der Ehe gegen sie und die Kinder hat meine Mandantin im Sommer 2024 entschieden, sich aus dieser schrecklichen Situation zu befreien. Es folgten bis jetzt über eineinhalb Jahre voller Angst, mit Drohungen, Nötigungen und immer neuen Umplatzierungen.» 

Familienidylle auf Fotos

Der Ehemann bestritt die Vorwürfe. Er gab zwar zu, dass es an dem Tag, als seine Frau bei der Polizei eine Anzeige einreichte, zu einem Streit gekommen war. Die physischen Angriffe seien aber von seiner Frau ausgegangen. Um sich davor zu schützen, habe er sie an den Armen halten wollen. «Dabei könnte sie ein Schlag am Auge getroffen haben.»

Auch die Drohungen und Beschimpfungen stritt er ab. Solche Sachen habe er nicht gesagt. Seine Frau sei aus freien Stücken wieder zurückgekehrt. «Ich habe nie jemanden einschüchtern wollen.»

Über seine Anwältin liess der Mann den Bezirksrichtern Fotos und Videos aushändigen, die ein glückliches Familienleben vorzeigen sollten.

Die Verteidigerin machte zudem eine dünne Beweislage gegen den Angeklagten aus. «Es ist schon erstaunlich, dass die Geschädigte, welche angeblich über Jahre von ihrem Ehemann unterdrückt, genötigt und bedroht worden sei, gerade einmal eine einzige SMS-Nachricht zu den Akten reichen konnte.»

Vom Gericht nicht zugelassen war eine Videoaufnahme eines Streits, weil sie heimlich aufgezeichnet wurde.

Die Anwältin der Ehefrau gab zu bedenken, dass ihre Mandantin mehrmals das Handy gewechselt habe. Es sei danach nicht einfach, noch an diese Beweismittel heranzukommen.

Wegen Haft entfällt Busse

Zusammengefasst wurde dem Mann mehrfache Tätlichkeit, Nötigung, Drohung und Beschimpfung vorgeworfen. Von den meisten Anklagepunkten sprachen ihn die Richter jedoch frei. Nur die verabreichten Schläge in der Wohnung in Dübendorf waren für das Gericht glaubhaft belegt – allerdings nicht der Würgevorfall.

In ihrem Urteil erachteten es die Richter als unwahrscheinlich, dass sich die Frau erst nicht daran erinnerte, von ihrem Mann gewürgt worden zu sein. «Unserer Meinung nach sind 15 bis 20 Sekunden eine zu lange Zeit, als dass man diese einfach so vergessen könnte.» Die Röntgenbilder lieferten für die Richter auch nicht den nötigen Beweis für ein Würgen.

Letztlich verurteilte das Gericht den Angeklagten wegen Tätlichkeit und Nötigung zu einer Geldstrafe von 3000 Franken. Weil der Mann aber 108 Tage in Untersuchungshaft gesessen hatte, war die Geldstrafe bereits abgebüsst. Nicht nur das – er erhielt für zu viel verbrachte Haftzeit eine Genugtuung von 3000 Franken.

Mit dem Schuldspruch dürfte es der Mann jedoch in dem laufenden Asylverfahren nicht gerade leichter haben. Zumal er bereits vorbestraft ist: Bei seiner Einreise hatte er einen gefälschten Pass vorgelegt.

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