GZO Spital in Wetzikon erhält mehr Zeit für die Sanierung
Es geht weiter
Aufatmen rund um das Wetziker GZO: Das Spital in Schieflage darf in die definitive Nachlassstundung. Die Alternative wäre der Konkurs gewesen.
Das Bezirksgericht Hinwil hat der Überführung der provisorischen in die definitive Nachlassstundung per 19. Dezember 2024 zugestimmt. Die provisorische Nachlassstundung wäre per 30. Dezember ausgelaufen. Damit erhält die GZO AG mehr Zeit, um an der finanziellen Sanierung zu arbeiten. Die definitive Stundung läuft vorerst für sechs Monate.
Das Sanierungskonzept besteht in einem hohen Schuldenschnitt von bis zu 70 Prozent und dem Einschuss von frischem Eigenkapital durch die Aktionärsgemeinden. Aktuell steht eine Summe von 50 Millionen Franken im Raum.
Seit April in provisorischer Nachlassstundung
Das Spital Wetzikon befindet sich seit dem 30. April 2024 in der provisorischen Nachlassstundung. Dies, nachdem bekannt geworden war, dass es ausserstande ist, eine Obligationenanleihe über 170 Millionen Franken zurückzuzahlen, und auch der Kanton nicht eingesprungen ist.
>> Das ist bisher in der Wetziker Spitalkrise passiert.
Die definitive Nachlassstundung verschafft dem Spital die Möglichkeit, ein Sanierungskonzept umzusetzen. Das GZO ist damit weiter vor den Forderungen seiner Gläubiger geschützt. Als definitive Sachwalter wurden Brigitte Umbach-Spahn und Stephan Kesselbach eingesetzt.
«Die GZO AG verfügt nach Beurteilung der provisorischen Sachwalter weiterhin über einen gut funktionierenden Spitalbetrieb. Sämtliche während der Nachlassstundung eingegangenen Verbindlichkeiten können aus dem laufenden Betrieb gedeckt werden», schreiben Umbach-Spahn und Kesselbach in einer Medienmitteilung.
Nachlassstundung oder Konkurs
Hätte das Bezirksgericht dem überschuldeten Spital die definitive Nachlassstundung verweigert, wäre der Konkurs die direkte und unausweichliche Folge gewesen. «Die definitive Nachlassstundung gibt uns die nötige Zeit, die Interessengruppen zusammenzuführen», erklärt Verwaltungsratspräsident Jörg Kündig.
Einstweilen gilt die definitive Nachlassstundung für sechs Monate, das heisst bis zum 19. Juni 2025. Das Gericht ist damit dem Antrag der provisorischen Sachwalter und des Spitals gefolgt. Es kommt zum Schluss, dass Aussicht auf den Abschluss eines Nachlassvertrags besteht.
Die Sachwalter haben weiter angekündigt, Ende Januar oder Anfang Februar einen Schuldenruf durchzuführen. Bei einem Schuldenruf fordert der Schuldner, in diesem Fall die GZO AG, die Gläubiger auf, ihre Forderungen anzumelden.
Die definitive Nachlassstundung kann erstmals für maximal sechs Monate bewilligt werden. Danach besteht die Möglichkeit, sie für maximal weitere 18 Monate zu verlängern. Das Bezirksgericht Hinwil wird sich also bereits im Frühjahr 2025 erneut mit der GZO AG und mit deren Fortschritten bei der Sanierung befassen müssen.
Ein weiter Weg bis zur Sanierung
In den kommenden Monaten werde das bislang erarbeitete Sanierungskonzept gemeinsam mit den relevanten Interessengruppen weiterentwickelt und konkretisiert, schreibt das GZO in einer Mitteilung. Ziel sei es, «eine nachhaltige und tragfähige Lösung für das Spital Wetzikon zu finden, das operativ gut funktioniert».
Man wolle den Dialog mit den Anspruchsgruppen fortführen, um die bestmöglichen Lösungsansätze zu erarbeiten. Bis zu einer «nachhaltigen und tragfähigen Lösung» ist es noch ein weiter Weg. Zuerst müssen die zwölf Aktionärsgemeinden der Erhöhung des Aktienkapitals zustimmen und voraussichtlich im Mai 2026 werden die Gläubiger an einer Versammlung entscheiden, ob sie Hand bieten für einen Schuldenschnitt, also auf viel Geld verzichten.
Eine der Anspruchsgruppen ist auf Tauchstation gegangen. Die sogenannte GZO Creditor Group um Investor Gregor Greber will sich derzeit nicht äussern. Zuerst müsse die Begründung des Bezirksgerichts studiert werden, teilt Sprecher Andreas Durisch mit. Die Gruppe, die nach eigenen Angaben zwei Drittel der Obligationäre hinter sich hat, wollte die definitive Nachlassstundung um jeden Preis verhindern.