Grüngut kommt Ustermer teurer zu stehen
Verursacherprinzip heisst das Zauberwort in der nationalen und kantonalen Abfallentsorgung. Auch die Stadt Uster richtet sich mit ihrem neuen Gebührenmodell an diese Vorgaben. Allerdings brauchte der alte Stadtrat für diesen Schritt einen kleinen Anstoss des Preisüberwachers (siehe Box). Neu werden die Grundgebühren für die Müllentsorgung nicht mehr wie bisher pauschal pro Wohnung, sondern pro erwachsene Person erhoben, wie die Stadt in einem Schreiben mitteilt. Zusätzlich wird mit dem neuen Tarif zwischen Wohnung und Einfamilienhaus unterschieden. Jeder Erwachsener in einer Wohnung muss 35 Franken bezahlen, in einem Ein- oder Reihenfamilienhaus kostet die Grundgebühr ab dem 1. Januar 2019 pro Person 60 Franken. Bisher galt in beiden Fällen eine Grundgebühr von 67 Franken pro Wohneinheit.
Teurer für Paare
Eine gute Nachricht für Ustermer Singles, die in Wohnungen leben. Teurer wird’s somit unter anderem für Paare und Familien in einem Einfamilienhaus (siehe Grafik). Die Ustermer Einfamilienhausbewohner sind aber mit einer Quote von 17,5 Prozent klar in der Minderheit. Für die Mehrheit der Ustermer Bevölkerung falle ab dem nächsten Jahr gleich viel oder weniger Grundgebühren an, teilt die Stadt mit. Doch Karin Fehr, Abteilungsvorsteherin Gesundheit der Stadt Uster, räumt ein: «Diese Aussage stimmt nur, wenn man bei einem Zweipersonenhaushalt, einem minimalen Aufschlag von drei Franken pro Jahr als ‹gleich viel› einstuft.»
Grüngut-Entsorgung kostet
Dass Einfamilienhäuser höher besteuert werden, habe einen einfachen Grund, sagt Fehr: «Rund die Hälfte der Grundgebühr-Einnahmen wird bereits heute für die Entsorgung der Grüngutabfälle eingesetzt, da in Uster keine separaten Grüngut-Gebühren erhoben werden. Diese Abfälle fallen besonders bei den Einfamilienhäusern wegen der Rasen- und Baumschnitte an.» Im Gegensatz dazu komme bei Wohnungen «deutlich weniger Grünabfall» vor. Natürlich könne solcher auch bei Wohnungen im Erdgeschoss entstehen, wenn diese mit einem Garten erweitert sind. Doch für eine solche Differenzierung fehle die Datengrundlage.
«Rund 80 grosse Unternehmungen müssen ab 2019 ihre Entsorgung selber organisieren.»
Karin Fehr, Abteilungsvorsteherin Gesundheit Stadt Uster
Eine solche braucht die Stadt bei der Berechnung ihrer Abfallgebühren. «Das Ziel ist eine ausgeglichene Bilanz bei der Abfallbewirtschaftung», so Fehr. Die Stadt hat momentan Reserven im Bereich der Spezialfinanzierung von rund 2,8 Millionen Franken. Diese sollen zum Teil abgebaut werden. 2017 fiel das Minus mit 268‘000 Franken allerdings geringer aus als der budgetierte Verlust von 400‘000 Franken. «Um den Bestand der Spezialfinanzierungs-Reserven nicht weiter zu erhöhen, wurden die Gebühren für das laufende Jahr gesenkt. Mit der neuen Verordnung rechnen wir erneut mit Mindereinnahmen für das Jahr 2019.»
Unternehmen organisieren selber
Nicht nur für Privatpersonen, auch für Unternehmen ändert sich im neuen Jahr etwas. «Rund 80 grosse Unternehmungen müssen ab 2019 ihre Entsorgung selber organisieren», sagt Fehr. Diese Abfälle dürfen ab dann nicht mehr über die Betriebskehrichtabfuhr der Stadt Uster entsorgt werden und die Unternehmen müssen dafür einen eigenen Entsorgungsbetrieb beauftragen. «Somit fallen für diese Unternehmen keine Grundgebühren durch die Stadt an.»
Als «gross» wird ein Unternehmen eingestuft, das mehr als 250 Mitarbeiter schweizweit beschäftigt. In Uster seien das zwar mehr als 80, aber einige Unternehmen seien schon länger so organisiert, sagt Fehr.
Dazu gehört auch die Migros-Filiale in Uster, entsprechend schreibt das Unternehmen auf Anfrage: «Mit dem neuen Modell gibt es für die Migros keine Änderungen. Es fallen auch keine zusätzlichen Kosten an.»
Anders sieht das bei der Zürcher Kantonalbank in Uster aus. Diese hat bis anhin ihre Abfälle über die Betriebskehrichtabfuhr der Stadt Uster entsorgt, ab dem neuen Jahr muss die Bank eine neue Lösung suchen. «Wir klären derzeit verschiedene Optionen für die Abfallentsorgung in Uster für das kommende Jahr ab», schreibt die Kantonalbank auf Anfrage.