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Politik

Gossau erhält Feuerwerksverbot und verliert Gemeindezeitung

Mit Böllern ist es in Gossau vorbei. Und beim Budget setzte die Gemeindeversammlung den Rotstift an.

232 Stimmberechtigte fanden Platz in der Kirche in Gossau. Zu reden gaben lärmendes Feuerwerk sowie gewisse Budgetposten. (Archiv)

Foto: Simon Grässle

Gossau erhält Feuerwerksverbot und verliert Gemeindezeitung

SVP erreicht Budgetkürzungen

Die Stimmberechtigten winkten das Budget 2025 von Gossau nicht einfach durch, sondern wollten Kürzungen. Zudem beschloss die Bevölkerung ein Verbot von knallenden Feuerwerkskörpern.

Mit einem Aufwandüberschuss von rund 760’000 Franken und einem gleichbleibenden Steuerfuss von 117 Prozent plante die Gemeinde Gossau ihre Finanzen für das nächste Jahr.

Den Einnahmen von 76 Millionen Franken stehen Ausgaben von rund 76,8 Millionen Franken gegenüber. Ein grosses Mehr der 232 anwesenden Stimmberechtigten segnete das Budget 2025 an der Gemeindeversammlung vom Montagabend ab – allerdings nur mit entscheidenden Kürzungen.

Gemeindezeitung «Lutra» wird eingestellt

Der Gemeinderat musste einige Rückschläge hinnehmen. Seitens der SVP gab es nämlich zwei Kürzungsanträge, die es in sich hatten. Die Partei wollte den Posten über 170'000 Franken für die Öffentlichkeitsarbeit, sprich die neue, gemeindeeigene Print-Ausgabe Lutra, aus dem Budget gestrichen haben. Und stiess bei der Bevölkerung auf Anklang, weshalb die Gemeinde das neue Format wieder einstellen muss.

Erfolg hatte die Partei auch mit ihrem Kürzungsantrag bei einem immerwährenden Diskussionsthema: dem Personalbereich. Bei diesem waren gegenüber dem Vorjahr rund 337’000 Franken mehr budgetiert. Kantonsrat Daniel Wäfler (SVP) beantragte, die Löhne des Verwaltungs- und Betriebspersonals von 9’234’800 Franken auf 9 Millionen Franken zu reduzieren. Die Gemeinde muss den Lohnaufwand demnach um 234’800 Franken senken.

Ein altes Haus.
Gegen den Begegnungsplatz in unmittelbarer nähe des Dürstelerhauses hatte die Mehrheit nichts einzuwenden. (Archiv)

Ein weiterer Kürzungsantrag aus der Versammlung stiess dafür nicht auf Zustimmung. Ein Stimmberechtigter wollte die 100’000 Franken im Budget für den Spiel- und Begegnungsplatz beim Dürstelerhaus streichen lassen – doch die Bevölkerung will die Investition. Auch hatte ein Antrag auf Rückweisung des Budgets keine Chance und wurde deutlich abgelehnt.

Keine Böller mehr

Als zweites Traktandum stand die Teilrevision der kommunalen Polizeiverordnung auf der Liste. Zuletzt wurde sie 2018 revidiert. Die wesentlichen Änderungen sind die Integration von verschiedenen bisherigen kommunalen, gesetzlichen Grundlagen, die Aufhebung kantonal geregelter Inhalte in den kommunalen, gesetzlichen Grundlagen, Präzisierungen zur Videoüberwachung und verschiedene redaktionelle Anpassungen in der Formulierung und der Darstellung. Grundsätzlich kein Geschäft mit Sprengkraft.

Doch Polizeiverordnungen regeln unter anderem den Lärmschutz in den Gemeinden. Deshalb zurück zur Sprengkraft: 122 Anwesende wollten nämlich ein ganzjähriges Verbot für lärmendes Feuerwerk, das auch für Feiertage wie Silvester und den 1. August gilt. In Gossau sind an diesen Festtagen künftig also mitunter nur noch verhältnismässig stille Vulkane oder Fontänen erlaubt. Die totalrevidierte Gemeindeordnung tritt am 1. März 2025 in Kraft.

Anfrage zur Schulsituation

Zum Schluss hatte Gemeindepräsident Jörg Kündig (FDP) noch mehrere Fragen einer Stimmbürgerin zur Lage der Schulen in Gossau zu beantworten. Sie wollte vom Gemeinderat vor allem wissen, was er zu tun gedenkt, um die Fluktuation in der Schulleitung künftig einzudämmen.

Kündig meinte, dass man sich der Bedeutung von Kontinuität bewusst sei. Doch die Rahmenbedingungen und die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde würden Massnahmen zur Mitarbeiterbindung Grenzen setzen. «So kann die Schulpflege beispielsweise keine Boni vergeben.» Auch Kita-Plätze für Kinder von Mitarbeitenden seien sehr begrenzt.

Die Schulpflege setzte daher auf alternative Massnahmen, die bereits beim Anstellungsprozess ansetzen sollen. Durch ein zweistufiges Auswahlverfahren werde die Mitwirkung und Mitsprache der Lehrpersonen bei der Personalwahl sichergestellt.

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