Gesundheit

Gläubiger des GZO Spitals Wetzikon müssen offene Rechnungen anmelden

Jetzt sind die Gläubiger des GZO gefragt. Sie erhalten einen Monat Zeit, um ihre Forderungen anzumelden. Wer die Frist verpasst, darf später auch bei Verhandlungen nicht mitsprechen.

Gläubiger, die vom GZO Spital Wetzikon noch Geld erwarten, müssen sich binnen eines Monats melden. (Archiv)

Foto: Simon Grässle

Gläubiger des GZO Spitals Wetzikon müssen offene Rechnungen anmelden

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Die Gläubiger des Spitals Wetzikon haben einen Monat Zeit, ihre Forderungen anzumelden. Nur wer sich jetzt meldet, erhält bei Verhandlungen mit dem Spital in einem Jahr ein Mitspracherecht.

Lieferanten, Handwerker und andere Gläubiger, die vom Spital Wetzikon noch Geld erwarten, müssen ihre Forderungen bis zum 20. März anmelden. Die zuständigen Sachwalter haben am Donnerstag einen sogenannten Schuldenruf publiziert. Der Schuldenruf sei im kantonalen Amtsblatt und im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht worden, teilen die Sachwalter des Spitals mit.

Nun sind also alle Gläubiger des Spitals gefragt: Es müssen alle ihre offenen Forderungen innert der offiziellen Frist per Formular bei den Sachwaltern anmelden. Dazu gehören beispielsweise auch die Gläubiger der Anleihe in Höhe von 170 Millionen Franken für den Neubau, die das Spital nicht zurückzahlen konnte. Die Anleihegläubiger setzen sich aus Banken, Pensionskassen, Versicherungen, Privaten und Investoren zusammen. Sie bilden die grösste Gläubigergruppe des GZO.

Aber auch die Totalunternehmerin Steiner AG, welche die Arbeiten beim Neubau im Mai 2024 einstellte und sich wie das GZO in Nachlassstundung befindet, kann nun ihre Forderung platzieren. Wie viele weitere Forderungen jetzt noch ans Licht kommen, ist offen.

Was bringt der Schuldenruf?

Das Spital Wetzikon befindet sich gefährlich nahe an einem Konkurs, da es die Anleihe für den Neubau nicht zurückzahlen konnte. Seitdem letztes Jahr klar wurde, dass der Kanton dem Spital finanziell nicht unter die Arme greift, suchte das GZO nach einem Ausweg. Im Mai ging es dann erst in die provisorische, im Dezember letztlich in die definitive Nachlassstundung. Das Spital ist deshalb seit bald einem Jahr vor Betreibungen geschützt.

Im Oktober legte das Spital dann ein Sanierungskonzept vor: Neben einer Kapitalerhöhung in Höhe von 50 Millionen Franken durch die Aktionärsgemeinden sollen die Gläubiger auf einen Grossteil ihrer Forderungen verzichten. Geht es nach dem Spital, verlieren die Gläubiger 65 bis 70 Prozent des Gelds.

Doch wer entscheidet, ob die Gläubiger tatsächlich auf so viel Geld verzichten müssen? Das wird bei den Verhandlungen über einen Nachlassvertrag geregelt. An diesen Verhandlungen stimmberechtigt sind aber nur jene Gläubiger, die ihre Forderungen innerhalb eines Monats – bis zum 20. März – bei den Sachwaltern anmelden.

Im März 2026 kommt es dann zum grossen Showdown. An einer grossen Gläubigerversammlung wird definitiv über den Schuldenschnitt sowie über die Zukunft des Spitals entschieden.

Erste wegweisende Entscheidungen

Bis dahin werden aber zuerst die zwölf Aktionärsgemeinden über die gewünschte Kapitalerhöhung befinden. Ab Juni stimmen bereits die ersten Gemeinden über die Finanzspritze ab, die den zweiten wichtigen Teil des Sanierungskonzepts darstellt.

Doch die Gemeinderäte von Rüti und Bubikon empfehlen ihrer Bevölkerung den Kredit zur Ablehnung. Das Sanierungskonzept der Spitalleitung beantworte zentrale Fragen zur Zukunft des Spitals nicht, erklärten sich die Rütner Gemeindepräsidentin und der Bubiker Gemeindepräsident. Sie sehen es nicht ein, Geld in ein Spital zu stecken, in dem auch der Kanton keine Zukunft sieht. Dem Spital würden dadurch gut 10 Millionen Franken entgehen.

Die Exekutiven der anderen zehn Aktionärsgemeinden empfehlen hingegen, weiteres Geld in das GZO einzuspeisen. Ob sich auch das Stimmvolk dafür entscheidet, zeigt sich spätestens nach den letzten Abstimmungen im November. (sda/jgu)

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