Braucht es in Zukunft noch so viele Pflegeheime im Oberland?
Geplante Versorgungsregionen im Kanton Zürich
Per Januar 2027 wird eine neue Zürcher Pflegeheimliste in Kraft treten. Mit dieser soll eine bedarfsgerechte Pflegeversorgung gewährleistet werden. Welche Heime kommen auf diese Liste?
Wer heute einen Betreuungsplatz für sich selbst oder Angehörige sucht, hat die freie Wahl. Auf der offiziellen Alters- und Pflegeheimliste Kanton Zürich werden Stand März 2024 rund 19’000 bewilligte Pflegebetten im Kanton aufgelistet.
Diese Liste ist bisher offen konzipiert: Jede Institution, die über eine Bewilligung zur Führung von Pflegebetten verfügt, wird dort aufgenommen. Doch damit soll bald Schluss sein.
Mit der neuen Planung legt der Kanton Zürich eine neue Pflegeheimliste fest, die aufführt, welche Pflegeheime berechtigt sind, ihre Pflegeleistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abzurechnen. Die Festsetzung der neuen Zürcher Pflegeheimliste ist auf 1. Januar 2027 geplant.
Würde ein Heim seinen Platz auf der Pflegeheimliste verlieren, hätte das finanzielle Folgen: Die Institution müsste Pflegekosten, die nicht über die Grundversicherung abgerechnet werden, entweder ihren Bewohnern verrechnen oder selbst tragen.
Im Oberland keine Gefahr
Gemäss neusten Prognosen des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (Obsan) wird das derzeitige Angebot an Pflegebetten im Kanton Zürich die Nachfrage bis mindestens über das Jahr 2030 decken. Ab dem Jahr 2035 steigt der Bedarf gegenüber dem heutigen Angebot an Pflegebetten sogar noch.
Da das einzige potenzielle Überangebot in der Stadt Zürich besteht, werden viele Oberländer Gemeinden aufatmen können.
Eine regionale Zusammenarbeit in der Langzeitpflege ist wichtig. Mit der Bildung von sogenannten Versorgungsregionen soll diesem Aspekt Rechnung getragen werden.

Die Grundidee ist einfach: Verfügt eine Gemeinde über ein zu geringes Angebot an Pflegebetten, wird sie von einer anderen Gemeinde versorgt. Die Versorgungsregionen und die Gemeinden erhalten mehr Mitsprache bei der Ausgestaltung der Pflegeheimliste und haben sowohl innerhalb des Projekts als auch in der zukünftigen Praxis eine wichtige Rolle.
Bauma «wechselt die Fronten»
Die Gemeinde Bauma verkündet in einer Medienmitteilung, dass der Gemeinderat den Anschluss von Bauma an die Versorgungsregion Hinwil befürwortet. Es habe sich gezeigt, dass sich die neuen Versorgungsregionen im Kanton Zürich an bestehenden Partnerschaften und Zweckverbänden orientierten.
Die Integration in die angrenzende Versorgungsregion im Bezirk Pfäffikon werde als nicht sinnvoll betrachtet. Diese bestehe aus zwei Zweckverbänden, welche über die gesetzlich vorgesehenen Organe verfügten.
Im Norden grenze die Gemeinde Bauma an die durch den Zweckverband Pflege und Betreuung Mittleres Tösstal gebildete Versorgungsregion Winterthur-Land. Zwar würden im Tösstal häufig Aufgaben gemeindeübergreifend erfüllt. Die Belegung der Alters- und Pflegeheime Böndler und Blumenau würde aber zeigen, dass die Orientierung eher talaufwärts und Richtung Süden erfolge.
Der Gemeindepräsidentenverband des Bezirks Hinwil befürworte die Bildung einer einzigen Versorgungsregion mit allen Bezirksgemeinden unter Einbezug der Gemeinde Bauma.
Spezialisierungen separat rechnen
Lea Graf ist Pflegedienst- und Co-Betriebsleiterin in der Blumenau. Obschon es im Bezirk Hinwil eine grosse Dichte an Pflegeheimen gibt, hat auch sie keine Bedenken, dass die Blumenau ihren Platz auf der Pflegeheimliste verlieren könnte.

«In Zukunft brauchen wir alle verfügbaren Kräfte oder Pflegeheime, um der demografischen Entwicklung gerecht zu werden», ist sie überzeugt. «Wir sind einfach gespannt, welche Kriterien und Forderungen die Gesundheitsdirektion an uns Pflegeheime stellen wird.»
Es sei wichtig, dass Institutionen mit einer Spezialisierung separat gelistet würden. «Auf diese Weise ist der effektive Bedarf an reinen Altersheimplätzen klar ersichtlich.»
Effretikon und Ottikon rechnen mit Aufnahme
Im Alters- und Pflegezentrum Bruggwiesen in Effretikon beispielsweise sieht man dieser Entwicklung gelassen entgegen. Geschäftsführer Christoph Bächtold erklärt, dass das Alters- und Pflegezentrum Bruggwiesen bereits jetzt über eine Leistungsvereinbarung mit Illnau-Effretikon und Lindau verfügt. «Gemeinsam bilden wir die kleinste Versorgungsregion», sagt er.
«Im schlimmsten Fall müssen wir die Anzahl unserer heute 165 Pflegebetten reduzieren», beschreibt Bächtold seine einzigen Bedenken, sollte das Angebot in der Versorgungsregion um Effretikon zu gross sein.
Allerdings bezeichnet er diese Gefahr als relativ gering: «Unsere Plätze sind alle ausgebucht, wir führen gar eine Warteliste.» Da sich das Pflegeheim Oase Rosenhof, das sich im Bau befinde, auf hirnverletzte Menschen spezialisieren werde, sei auch die unmittelbare Konkurrenz nicht gross. Diese Beobachtung deckt sich mit der Prognose des Kantons.
Auch im Alters- und Pflegeheim Grüneck in Ottikon, das in der Gemeinde Gossau liegt, ist die Lage entspannt. «Wir waren in den letzten Jahren immer gut ausgelastet und haben sehr wirtschaftlich gearbeitet», erklärt Geschäftsleiterin Silvia Rotondi.

Das sagt die Gesundheitsdirektion
Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich (GD) hat den Auftrag, die Rahmenbedingungen für die Pflegeheimliste und die Versorgungsregionen zu definieren. Tobias Elbel ist Projektleiter der Pflegeheimbettenplanung.
«Mit dem vorliegenden Versorgungsbericht haben wir die Planungsgrundlage für die kommenden Jahre erarbeitet», erklärt Elbel. «Darin ist der Bedarf gemäss Prognosen bis ins Jahr 2035 pro Region definiert.»
Eine wesentliche Neuerung in der stationären Pflegeversorgung sei die bedarfsgerechte Planung auf regionaler Ebene in den Versorgungsregionen: «Die Gemeinden sind massgeblich in diesen Prozess involviert.» Die Erarbeitung der Grundlagen sei in enger Zusammenarbeit mit dem Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich (GPV) und der Gesundheitskonferenz des Kantons Zürich (GekoZH) erfolgt.
Die Gesundheitsdirektion kann zwar Stand heute keine Zusicherungen und Garantien machen. «Dass bestehende Pflegeheime mit Blick auf den Bedarf nicht auf die Pflegeheimliste kommen, ist zum heutigen Zeitpunkt allerdings eher nicht zu erwarten», so der Projektleiter.
Er bestätigt auch den von den Pflegeheimen selbst geäusserten Wunsch, dass Spezialisierungen differenziert behandelt werden. «Mit der neuen Pflegeheimbettenplanung unterscheiden wir Betten zwischen der allgemeinen und der spezialisierten Langzeitpflege sowie der Akut- und Übergangspflege», so Tobias Elbel. Dies erhöhe die Transparenz für die Gemeinden, die Bevölkerung und die Leistungserbringer und ermögliche eine differenzierte Versorgungsplanung im Kanton Zürich.
Wie können sich Institutionen für die Aufnahme bewerben?
Pflegeheime müssen im Herbst 2025 einen entsprechenden Antrag an die Gesundheitsdirektion stellen. Dies geschieht über eine Web-Plattform. «Unser Ziel ist, den Prozess möglichst einfach und transparent zu halten», sagt Elbel. «So soll der Aufwand für die Heime in überschaubarem Rahmen bleiben.»
Es wird eine Evaluierungsphase stattfinden, in welcher die Projektgruppe der GD die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Pflegeheime überprüft. Ausserdem wird geschaut, ob der Bedarf in der entsprechenden Region gegeben ist. «Dazu werden die Versorgungsregionen eng einbezogen.»
So sieht der «Fahrplan» aus
Mit der Pflegeheimbettenplanung will der Kanton in der stationären Pflegeversorgung eine bedarfsgerechte, qualitativ hochstehende und langfristig finanzierbare Langzeitpflege sicherstellen.
Die Grundlagen dazu wurden mit den Gemeinden und Leistungserbringern erarbeitet und im provisorischen Versorgungsbericht und in der neuen Verordnung über die Planung der stationären Pflegeversorgung festgehalten.
Der Regierungsrat gibt den Versorgungsbericht und die Verordnung nun in die Vernehmlassung. Die Festsetzung der neuen Zürcher Pflegeheimliste ist auf 1. Januar 2027 geplant.
Die Vernehmlassung startete am 14. Januar 2025 und dauert bis 14. März 2025.
Im Rahmen der Pflegeheimbettenplanung 2027 können alle interessierten Pflegeheime im Kanton Zürich im Herbst 2025 einen Antrag zur Aufnahme auf die neue Zürcher Pflegeheimliste 2027 stellen.
Mit der Pflegeheimbettenplanung stellt die Gesundheitsdirektion gemeinsam mit den Gemeinden eine zukunftsfähige stationäre Pflegeversorgung im Kanton Zürich sicher. (ks)