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GZO Spital Wetzikon schreibt 110 Millionen Franken ab

Die GZO AG hat eine Wertberichtigung von 110 Millionen Franken vorgenommen. Das wirft die Pläne der Anleihegläubiger über den Haufen.

121 Millionen Franken Verlust in neun Monaten: Würde die GZO AG aus der Nachlassstundung entlassen, wäre der Konkurs unausweichlich.

Foto: Simon Grässle

GZO Spital Wetzikon schreibt 110 Millionen Franken ab

Überschuldung ist Tatsache

Die GZO AG hat ihren Zwischenabschluss per Ende September veröffentlicht. Er ist ein buchhalterisches Blutbad mit Ansage.

Jetzt ist die Wertberichtigung Tatsache, die Spitaldirektor Hansjörg Herren gegenüber dieser Redaktion angekündigt hatte. Die GZO AG in Wetzikon hat am Montag ihren Zwischenabschluss per 30. September 2024 veröffentlicht. Es ist ein finanzielles Blutbad, geprüft und abgesegnet von der Revisionsgesellschaft KPMG.

Der Zwischenabschluss nach neun Monaten im laufenden Geschäftsjahr weist einen Verlust von 121 Millionen Franken aus. 110 Millionen dieses Minus sind die Folge einer Wertberichtigung auf den GZO-Immobilien. Da der Neubau, der das Spital letztlich in die Bredouille gebracht hat, nicht fertiggestellt ist und dies auf absehbare Zeit auch nicht wird, sah sich die GZO AG gezwungen, diese Wertberichtigung vorzunehmen.

Duplizität der Ereignisse

Das Timing, mit dem das schlingernde Spital seinen Zwischenabschluss kommuniziert, ist bemerkenswert. Denn am selben Tag hat sich auch die sogenannte GZO Creditor Group mit einer Medienmitteilung zu Wort gemeldet. Inhalt: Zwei Drittel der Anleihegläubiger stehen hinter ihren Plänen, wie das Spital zu sanieren sei. Nämlich mit einer Entlassung aus der provisorischen Nachlassstundung, die das Spital vor seinen Gläubigern schützt.

Die ausstehende Obligationenanleihe von 170 Millionen Franken soll nach den Vorstellungen der Gruppe um Investor Gregor Greber, der seit Oktober als Beobachter ohne Stimmrecht im Verwaltungsrat der GZO AG sitzt, um drei Jahre verlängert werden, bei halbjährlich steigenden Zinsen.

Gläubigerversammlung mit dem GZO in der «Krone» in Wetzikon.
Gregor Greber sitzt seit Oktober als Beobachter ohne Stimmrecht im Verwaltungsrat der GZO AG. (Archiv)

Die Ideen der Kreditorengruppe und der GZO AG sind diametral entgegengesetzt. Die GZO AG hat ein Sanierungskonzept mit Schuldenschnitt und anschliessender Kapitalerhöhung präsentiert. Unabdingbare Voraussetzung hierfür ist eine Verlängerung der Nachlassstundung. Das Bezirksgericht Hinwil muss bis Ende Jahr entscheiden, ob aus der provisorischen eine definitive Nachlassstundung wird.

Der operative Spitalbetrieb ist weiterhin funktionstüchtig. Klammert man Sondereffekte wie Rückstellungen und Kosten für die Sachwalter aus, resultiert ein Betriebsgewinn von 3,9 Millionen Franken.


>> Lesen Sie hier, was bisher in der Wetziker Spitalkrise passiert ist.


Dass die GZO Creditor Group mittlerweile die Zustimmung von zwei Dritteln der Obligationäre erreicht hat, ist daher ein Achtungserfolg, aber nicht mehr. Denn die Sanierungspläne der Kreditorengruppe lassen sich so nicht mehr realisieren: Die GZO AG ist mit dem aktuellen Zwischenabschluss überschuldet. Eine Entlassung aus der Nachlassstundung würde zum sofortigen Kollaps des Spitals und zum Konkurs führen. Mit Folgen für 900 Mitarbeitende und die Gesundheitsversorgung im Zürcher Oberland.

Wertberichtigung ein juristischer Trick?

Die Gruppe wirft dem Verwaltungsrat der GZO AG vor, «juristische Tricks anzuwenden, um Tausende von Rentnern und Sparern um Werte zu bringen, die ihnen rechtmässig zustehen». So lässt sich Gianluca Ferrari, CEO von Clearway Capital, in der Medienmitteilung zitieren.

Ob es sich bei dieser Wertberichtigung tatsächlich um einen «juristischen Trick» handelt, ist zumindest fraglich. Die Schweizer Normen der Rechnungslegung verlangen, dass bei einem Weiterbetrieb des Spitalbetriebs die Tragbarkeit der Liegenschaften gegeben ist. Das ist mit dem vorläufig nicht fertiggestellten Neubau nicht mehr der Fall, die Wertberichtigung also lediglich eine Konsequenz.

Die Gruppe warnt das Spital, man werde alle Massnahmen sorgfältig prüfen, die das Spital und sein Verwaltungsrat ergreifen würden. Dieser könnte «persönlich haftbar» gemacht werden.

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