GZO lädt zur Gläubigerversammlung ein – lehnt Anträge aber weiterhin ab
Forderungen der Obligationäre
Das GZO Spital Wetzikon geht auf den Antrag von vier Anleihegläubigern ein. An einer Versammlung soll über die Anträge der Gruppe entschieden werden.
Darum gehts
Das GZO Spital Wetzikon soll eine Versammlung der Gläubiger seiner 170-Millionen-Franken-Anleihe einberufen. Dies verlangten letzte Woche vier Gläubiger, die sich in einer Gruppe zusammenschlossen und über eine genug hohe Kapitalbeteiligung verfügen, um eine solche Forderung stellen zu können.
Die Gruppe stellt gegenüber dem Spital diverse Forderungen – die dieses ablehnt. Auch sah es letzte Woche den richtigen Zeitpunkt für die Einberufung einer Versammlung noch nicht als gegeben an.
Jetzt, am Montag, informiert das Spital, dass es seiner rechtlichen Verpflichtung nachkommen und innerhalb der vorgeschriebenen Frist von 20 Tagen zur Gläubigerversammlung laden will.
Das ist bisher passiert
Die GZO AG hat diverse Gläubiger, sprich Firmen, Private, Banken und Investoren, bei denen das Spital Schulden hat. Total beläuft sich das Fremdkapital auf rund 250 Millionen Franken, wie dem Geschäftsbericht zu entnehmen ist. Mit 170 Millionen Franken entfällt der grösste Teil auf eine Obligationenanleihe, die 2014 mit einer Laufzeit von zehn Jahren aufgenommen worden war, um den Neubau zu finanzieren.
Da eine Refinanzierung beziehungsweise Rückzahlung der Obligationenanleihe scheiterte, auch weil der Kanton dem Spital nicht unter die Arme greifen wollte, ging das Unternehmen in die provisorische Nachlassstundung.
Während dieser läuft der operative Betrieb, der mit genügend Liquidität gesichert ist, normal weiter. Gleichzeitig ist das GZO als Schuldner vor seinen Gläubigern geschützt. Dabei werden alle Gläubiger, egal, ob es um kurz- oder langfristige Verbindlichkeiten geht, gleich behandelt.
Ende letzter Woche formierte sich eine Gruppe von vier Gläubigern. Und diese stellen Forderungen.
Das will die Gläubigergruppe
Die Laufzeit für die fällige Anleihe soll um drei Jahre verlängert werden mit kontinuierlich steigenden Zinsen. Diese sollen pro halbes Jahr um einen halben Prozentpunkt von jetzt 1,875 auf 4,875 Prozent steigen. Als Sicherheit sollen die 58’000 Quadratmeter Land des GZO verpfändet werden, zudem soll ein Gläubiger mit Beobachterrechten in den Verwaltungsrat gewählt werden. Die Verlängerung der Laufzeit würde eine Entlassung aus der provisorischen Nachlassstundung ermöglichen.
Für die Umsetzung ebendieser Massnahmen verlangt die Gruppe, die unter dem Namen GZO Creditor Group auftritt, die Einberufung einer Gläubigerversammlung. Das steht ihr rechtlich zu, beträgt ihre Kapitalbeteiligung doch mehr als 5 Prozent. Diese liegt bei 6,56 Prozent (nominell 11,2 Millionen Franken).
Das ist die Haltung des GZO
Am 18. Juli informierte das GZO, dass es die Forderungen der Gruppe ablehnt. Die Massnahmen würden weder zu einer ganzheitlichen und nachhaltigen Sanierung des Unternehmens beitragen noch eine Lösung für die Rückzahlung der Obligationenanleihe bieten. Eine Fristverlängerung sei nicht notwendig, heisst es in der Mitteilung. Mit dem Gang in die provisorische Nachlassstundung sei bereits eine geeignete Massnahme ergriffen worden.
Trotz der ablehnenden Haltung begrüsst das Spital in der Mitteilung «die Mitwirkung aller beteiligter Stakeholder bei der Suche nach tragfähigen und gesamtheitlichen Sanierungslösungen». Man sei sich bewusst, dass die Anleihegläubiger Teil einer nachhaltigen Lösung sein müssten. Einer Gläubigerversammlung stehe man zu gegebener Zeit offen gegenüber.
So geht es jetzt weiter
Am Montag, 22. Juli, informierte das GZO, dass es innerhalb der gesetzlichen Frist von 20 Tagen zu der verlangten Gläubigerversammlung einladen will. Man sei interessiert an einem konstruktiven Austausch, nehme jetzt die organisatorischen Vorbereitungen an die Hand. Datum, Zeit und Versammlungsort seien indes noch nicht fixiert, sagt Verwaltungsratspräsident Jörg Kündig auf Nachfrage.
Der Verwaltungsratspräsident erklärt zudem: «Die Tatsache, dass die GZO AG dem Recht der Anleihegläubiger Nachachtung schenkt, ändert an der ablehnen Beurteilung der gestellten Anträge aber nichts.» Und verweist auf die Aussagen vom Freitag letzter Woche.
Die Einladung wird nach den gesetzlichen Vorgaben erfolgen und im Schweizerischen Handelsamtsblatt wie auch über andere öffentliche Kanäle kommuniziert werden. Die dem GZO namentlich bekannten Anleihegläubiger werden zudem – entsprechend den gesetzlichen Angaben – individuell angeschrieben. Um wie viele es sich dabei handelt, gibt das Spital nicht bekannt.
Überhaupt halten sich die Verantwortlichen bedeckt, wie zuversichtlich sie sind, um an einer einberufenen Gläubigerversammlung eine nachhaltige Lösung für das Spital zu finden. Auch die Frage, welche Konsequenzen eine Annahme der gestellten Forderungen der GZO Creditor Group an der Gläubigersammlung für das GZO hätte, bleibt unbeantwortet.
Gemäss Obligationenrecht (OR) Art. 1170 Abs. 1 ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln des im Umlauf befindlichen Kapitals erforderlich, um einen gültigen Beschluss zu fällen. «Die Versammlung stimmt über die gestellten Forderungen ab, wobei die gesetzlichen Zustimmungsquoren gelten», sagt Kündig.
Er verweist auf eine weitere gesetzliche Vorgabe: Art. 1173 Abs. 2 OR regelt, dass die Gläubigergemeinschaft – die Obligationäre – ohne die Zustimmung des Schuldners – also des GZO – ihre Rechte nicht vermehren kann. Vereinfacht gesagt: Das GZO müsste den Forderungen der GZO Creditor Group auf Anpassung der Bedingungen der Anleihe auch zustimmen.
Ergänzung vom 18. Juli 2024, 17.30 Uhr: Der ursprüngliche Artikel wurde um die Stellungnahme des GZO-Verwaltungsratspräsidenten ergänzt.