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Ein Stichtag ohne Folgen für das GZO Spital Wetzikon

Das Spital befindet sich seit kurzem in der provisorischen Nachlassstundung. Zwei Sachwalter sollen in den nächsten Monaten Sanierungsoptionen prüfen.

Die Arbeiten beim Neubau stehen still, doch im Hintergrund wird fleissig nach Sanierungsoptionen für das GZO Spital Wetzikon gesucht.

Foto: Simon Grässle

Ein Stichtag ohne Folgen für das GZO Spital Wetzikon

12. Juni 2024

Das Spital in Wetzikon befindet sich seit Anfang Mai in der provisorischen Nachlassstundung. So ist es für vier Monate vor Gläubigern geschützt, während zwei Sachwalter mit dem GZO Sanierungsoptionen prüfen.

Jetzt ist er da, der 12. Juni: der Tag, der für das GZO Spital Wetzikon fatale Folgen hätte haben können. Können im Konjunktiv. Denn das Spital befindet sich nach wie vor in der provisorischen Nachlassstundung.


»Lesen Sie hier, was bisher alles in der Wetziker Spitalkrise passiert ist.«


Bis zum 12. Juni hätte das Spital Zeit gehabt, um eine zehnjährige Obligationenanleihe in Höhe von 170 Millionen Franken plus Zinsen abzulösen. Mit einem Investor hätte dies eigentlich gelingen sollen, doch dieser sprang ab, forderte Staatsgarantien. Also trat das Spital den demütigen Bittgang zum Kanton an – nur um dort eine niederschmetternde Antwort vom Regierungsrat zu erhalten in Form der Aussage, das Haus sei nicht systemrelevant. Und werde dementsprechend nicht vom Kanton unterstützt.

Zusätzliche Zeit verschafft

Verschiedene Optionen wurden geprüft, vom Verwaltungsrat und vom neuen Spitaldirektor. Während es im Hintergrund in der Geschäftsleitung des Spitals rumorte und zahlreiche Wechsel und Abgänge bekannt gegeben wurden, wurde Anfang Mai publik: Der 12. Juni ist keine tödliche Deadline mehr. Das Spital verschaffte sich mehr Zeit, indem es in die provisorische Nachlassstundung ging. Deshalb erhalten auch Anleger zumindest in den nächsten Monaten kein Geld, wie das Spital vor einigen Tagen in einer Telefonkonferenz bekannt gab.

Der operative Betrieb, der nicht gefährdet ist, weil das Spital immer noch über genügend flüssige finanzielle Mittel verfügt, geht momentan normal weiter. Vor Betreibungen und Gläubigern ist das Spital für zunächst vier Monate geschützt. Gleichzeitig wurden zwei Sachwalter eingesetzt, die die finanzielle Lage des Spitals beurteilen und zusammen mit der Geschäftsleitung und dem Verwaltungsrat der GZO AG Sanierungsoptionen prüfen.

Eine Nachlassstundung wird vom Gericht bewilligt, dieses setzt auch die Sachwalter ein. Im Fall des GZO sind dies Brigitte Umbach-Spahn und Stephan Kesselbach. Die Juristen sind Partner in der Anwaltskanzlei Wenger Plattner. Ein Name, der vielen bekannt sein dürfte, war doch einer ihrer Partner für die Abwicklung und Liquidation der Swissair zuständig.

Sanierungsmassnahmen prüfen

Bis Ende August, solange die provisorische Nachlassstundung läuft, ist es die Aufgabe der zwei Sachwalter, zu prüfen, wie eine vollständige Sanierung und Weiterführung des Unternehmens oder zumindest von Teilen davon gelingen kann. Um dieser Aufgabe bestmöglich nachzukommen, stehen für Umbach-Spahn und Kesselbach mehrere Sitzungen pro Woche mit Verwaltungsrat und Geschäftsleitung des Spitals auf dem Programm.

Bei einem Gespräch in der Küsnachter Kanzlei erklären sie, dass bei allen Entscheiden nach wie vor das GZO als Gesellschaft im Lead sei. Zu Beginn des Prozesses hätten sie unter anderem an fünf Informationsveranstaltungen für die Mitarbeitenden teilgenommen und Fragen zum Thema Nachlassstundung geklärt.

Welche Optionen werden momentan geprüft, welche Szenarien gibt es für das Spital? Schliesslich ruhen seit einigen Wochen die Arbeiten am zu 70 Prozent fertiggestellten Neubau, weil der Totalunternehmer Steiner den Vertrag kündigte. Auf diese Fragen können die Sachwalter keine detaillierten Antworten geben. «Die Nachlassstundung gibt dem GZO ein Zeitfenster, um zusammen mit den Sachwaltern Sanierungsoptionen zu prüfen. Es geht nun darum, dass das GZO die zur Verfügung stehende Zeit bestmöglich nutzt. Dafür ist die Weiterführung des Spitalbetriebs von grosser Bedeutung», so Brigitte Umbach-Spahn.

Antrag auf Verlängerung möglich

Nur, was passiert, wenn der 31. August und damit das Ende der provisorischen Nachlassstundung immer näher rücken? «Dann kann vor Ende August beim Gericht, dem wir regelmässig Bericht ablegen müssen, zunächst ein Antrag auf Verlängerung der provisorischen Nachlassstundung gestellt werden, um mehr Zeit für die Suche nach Sanierungslösungen zu haben», führt Stephan Kesselbach aus.

Wenn die Entwicklung von Sanierungsmodellen im August aber schon weit fortgeschritten sein sollte, könnten die Sachwalter auch direkt eine definitive Nachlassstundung beantragen. Bei gutheissendem Entscheid des Gerichts würde das GZO bis zu weitere 24 Monate Zeit erhalten, um die Obligationenanleihe abzulösen und zu refinanzieren, in welcher Form auch immer.

Bis es so weit kommt, dauert es aber noch einen Moment. Es verbleibt dem GZO noch Zeit, um Lösungen zu suchen und zu erarbeiten.

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