GZO Spital reicht Beschwerde gegen Regierungsratsentscheid ein
Keine finanzielle Unterstützung
180 Millionen wollte das Wetziker Spital vom Kanton – und erhielt eine Absage. Nun reicht es gegen den Entscheid eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein.
Mit einem Gesuch um finanzielle Unterstützung in Höhe von 180 Millionen Franken wandte sich das GZO Spital Wetzikon im Februar an den Regierungsrat. Am Donnerstag wurde klar: Das Spital erhält kein Geld vom Kanton.
Der Entscheid bringt das GZO Spital in eine prekäre Lage. Denn bereits bis im Juni muss es nun auf einem anderen Weg den Millionenbetrag beschaffen. Dann wird die Rückzahlung der Obligationenanleihe im Zusammenhang mit dem aktuell im Bau befindlichen Neubau fällig.
Nun steht fest: Das Wetziker Spital will den Beschluss des Regierungsrats nicht akzeptieren. Dies gab Verwaltungsratspräsident Jörg Kündig am Freitagabend bekannt. Das Spital wird mit einer entsprechenden Beschwerde an das Verwaltungsgericht gelangen.

