GZO Spital reicht Beschwerde gegen Regierungsratsentscheid ein
Keine finanzielle Unterstützung
180 Millionen wollte das Wetziker Spital vom Kanton – und erhielt eine Absage. Nun reicht es gegen den Entscheid eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein.
Mit einem Gesuch um finanzielle Unterstützung in Höhe von 180 Millionen Franken wandte sich das GZO Spital Wetzikon im Februar an den Regierungsrat. Am Donnerstag wurde klar: Das Spital erhält kein Geld vom Kanton.
Der Entscheid bringt das GZO Spital in eine prekäre Lage. Denn bereits bis im Juni muss es nun auf einem anderen Weg den Millionenbetrag beschaffen. Dann wird die Rückzahlung der Obligationenanleihe im Zusammenhang mit dem aktuell im Bau befindlichen Neubau fällig.
Nun steht fest: Das Wetziker Spital will den Beschluss des Regierungsrats nicht akzeptieren. Dies gab Verwaltungsratspräsident Jörg Kündig am Freitagabend bekannt. Das Spital wird mit einer entsprechenden Beschwerde an das Verwaltungsgericht gelangen.
Systemrelevant und unverzichtbar
«Wir sind mit einzelnen Aussagen bezüglich der Relevanz des Spitals nicht einverstanden», begründet Kündig den Weiterzug. Bereits am Donnerstag hatte er sein Unverständnis über die Beurteilung durch den Kanton deutlich gemacht: «Die Aussagen in ihrer Härte treffen uns», meinte er.
Die Gesundheitsdirektion begründete den abschlägigen Entscheid des Kantons damit, dass das Wetziker Spital «nicht unverzichtbar» für die Gesundheitsversorgung im Kanton sei. «Die Fälle des Spitals können schon kurzfristig, aber in jedem Fall mittel- und langfristig von anderen Spitälern kompensiert werden», hiess es. Deshalb seien die Bedingungen für eine finanzielle Unterstützung gesetzlich nicht gegeben.
«Die Lagebeurteilung ist falsch», sagte Jörg Kündig am Freitag. Das Spital Wetzikon sei systemrelevant und entsprechend unverzichtbar. Er bezieht sich unter anderem auf die erst kürzlich erteilten Leistungsaufträge, die auch den Aufbau einer neuen Stroke-Unit beinhalten.
Ganz besonders verweist er aber auf die durch das GZO sichergestellte medizinische Notfallversorgung. Gerade angesichts der stetig steigenden Fallzahlen in den Notfallaufnahmen und aufgrund der verkehrstechnisch schwierigen Situation im Oberland sei es entscheidend, dass die Bevölkerung auf eine nahe, zeitgerechte Versorgung zählen könne. Die detaillierten Argumente für den Rekurs würden aber nun aufbereitet.
