Gesellschaft

Brutzelsaison ist wieder eröffnet

In diesen Gemeinden ist das Grillieren mit Holz- und Holzkohle wieder erlaubt

Wegen der Brandgefahr galt im gesamten Oberland ein Feuerverbot. Nun haben die ersten Gemeinden das Verbot im Siedlungsgebiet aufgehoben. Eine Übersicht.

In diesen Gemeinden ist das Grillieren mit Holz- und Holzkohle wieder erlaubt

Brutzelsaison ist wieder eröffnet

Wegen der Brandgefahr galt im gesamten Oberland ein Feuerverbot. Nun haben die ersten Gemeinden das Verbot im Siedlungsgebiet aufgehoben. Eine Übersicht.

  • In den Bezirken Hinwil und Pfäffikon sowie im Tösstal wurde das Feuerverbot in Siedlungen aufgehoben
  • Nur der Bezirk Uster hält geschlossen am Feuerverbot fest

Neu darf in den meisten Gemeinden im Oberland wieder mit Holzkohle im eigenen Garten und auf der Terrasse grilliert werden. Zuvor war es nur erlaubt, seine Wurst über einem Gasgrill zu brutzeln. Mit den Niederschlägen in den vergangenen Tagen habe sich die Brandgefahr zumindest in den Siedlungsgebieten der Dörfer und Städte gemässigt, begründen die Gemeinden diese Entscheidung.

Die Kommunen der Bezirke Hinwil und Pfäffikon heben deshalb das Feuerverbot am Freitagmittag um 12 Uhr auf. Die Tösstaler Gemeinden tun es ihnen gleich. Nur der Bezirk Uster hält geschlossen am Verbot fest. Am Montag werden sie die Situation neu beurteilen.

Trotz Lockerung gilt auf dem gesamten Kantonsgebiet aber noch die Gefahrenstufe 4, es besteht grosse Waldbrandgefahr. Der Kanton belässt deshalb das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Bis am Freitagmittag lag die Gefahrenstufe noch bei 5 – sehr grosser Gefahr.

Wer Steaks, Cervelats oder Gemüse über dem Feuer grillieren möchte, muss dies im eigenen Garten tun und einen Mindestabstand von 50 Metern zum Wald einhalten. Denn der Regen konnte den Waldboden, die Äste und die Blätter noch nicht genügend durchfeuchten.

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