Gesellschaft

Kurzparken wurde zum Verhängnis

Dübendorfer wehrt sich gegen Parkbussen

Rentner Georges Frey aus Dübendorf hat gleich von zwei Firmen Zahlungsforderungen für kurze Stopps auf Parkplätzen erhalten. Er findet das nicht fair – und kämpft dagegen an.

Dübendorfer wehrt sich gegen Parkbussen

Rentner Georges Frey aus Dübendorf hat gleich von zwei Firmen Zahlungsforderungen für kurze Stopps auf Parkplätzen erhalten. Er findet das nicht fair – und kämpft dagegen an.

«Mir hat es den Deckel gelupft», sagt Georges Frey, der als ehemaliger Betreiber des Kinos Orion in Dübendorf bekannt ist. In den letzten drei Monaten bekam der Rentner gleich zwei Rechnungen für Umtriebsentschädigungen – umgangssprachlich auch als Privatbussen bezeichnet – von zwei verschiedenen Firmen. Die Begründung: Er habe unerlaubt auf Privatgrund parkiert.

Frey findet das nicht in Ordnung. In beiden Fällen hätten er und seine Frau nur jeweils wenige Minuten auf Besucherparkplätzen angehalten, um Erledigungen zu machen. Einmal fuhr er vor private Garagen an der Wilstrasse, damit seine Partnerin ein Couvert in den Postbriefkasten einwerfen konnte, während er im Auto wartete. Ein anderes Mal hielt seine Frau kurz auf dem Parkplatz vor dem zu diesem Zeitpunkt geschlossenen Restaurant Pinocchio, um bei einer Freundin zu klingeln, die aber nicht da war.

In beiden Fällen wurde ihnen nicht wie üblich ein Bussenzettel unter die Windschutzscheibe geklemmt. Trotzdem flatterten wenige Tage später Rechnungen in Höhe von 60 und 80 Franken zu ihnen in den Briefkasten.

Das Geschäft mit den Privatbussen

Die Stiftung für Konsumentenschutz erklärt diese sogenannten Privatbussen so: Grundstückseigentümer verlangen Schadenersatz für das rechtswidrige Parken auf ihrem Land. Diese Umtriebsentschädigungen sind allerdings keine richtigen Bussen, denn diese dürfen nur von der Polizei ausgestellt werden. Oft würden die Rechnungen auch gar nicht von den Grundstückseigentümern selbst geschickt, sondern von eigens dafür beauftragten Privatunternehmen.

In Freys Fall waren das die Unternehmen Parkon und Falschparker. Im Auftrag von Grundstückseigentümern kontrollieren diese Dienstleister private Parkplätze und stellen Falschparkern Umtriebsentschädigungen in Rechnung. Falsch abgestellte Fahrzeuge werden ihnen von den Parkplatzbesitzern entweder mit einem Foto vom Auto samt Kennzeichen gemeldet – im Fall von Falschparker sogar via App –, oder die Firmen machen selbst Patrouillen. An den einkassierten Umtriebsentschädigungen verdienen sie mit.

Im schlimmsten Fall vor Gericht

Frey lässt sich von diesen Firmen nicht beeindrucken. Er hat sich bei beiden Dienstleistern per E-Mail beschwert und verlangt, dass die Umtriebsentschädigungen erlassen werden – ohne Erfolg. Mittlerweile hat Falschparker die ursprüngliche Rechnung mit den Mahngebühren von 80 auf 120 Franken erhöht.

Frey hat nicht vor, diese Beträge zu zahlen: «Ich finde diese Praxis nicht in Ordnung, weil sie nicht unseren Gepflogenheiten entspricht.» Kurz für Erledigungen anzuhalten, sollte nicht gebüsst werden, sagt er. «Vor allem nicht, wenn kein ordentlicher Kontrolleur einen Zettel beim Auto anbringt. Ein Foto schiessen kann jeder.»

Dass sie ihn in Zukunft vermutlich betreiben werden, nimmt Frey in Kauf. «Betreibungen sind mir egal», sagt er. «Wenn es so weit kommt, werde ich mich mit einem Rechtsvorschlag wehren. Wenn nötig ziehe ich den Fall vor Gericht.»

Es gehe ihm dabei nicht ums Geld, sondern ums Prinzip. «Ich will ein Zeichen setzen», erklärt er. Auf die Frage, ob er in Zukunft kurz auf Besucherparkplätzen halten werde, um Erledigungen zu machen, antwortet er ganz klar: «Nein.»


In einer ersten Fassung hiess es, Georges Frey habe vor einem Werkzeugladen an der Wilstrasse angehalten. Das ist nicht ganz korrekt. Er hatte seinen Wagen kurz vor private Garagen in unmittelbarer Nachbarschaft des Ladens gestellt.

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