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Eine Schildbürgerei?

Warum Klimaschutz in Gossau die Wasserrechnung belastet

Zwei Gossauer kaufen eine Solaranlage und müssen dafür Wassergebühren nachzahlen. Die Gemeinde findet das «unschön» - doch (noch) sind ihr die Hände gebunden.

Für diese Solaranlage wurden zwei Gossauer unerwartet nachträglich zur Kasse gebeten.

Foto: Simon Grässle

Warum Klimaschutz in Gossau die Wasserrechnung belastet

Eine Schildbürgerei?

Zwei Gossauer investieren in eine Photovoltaikanlage – und müssen dafür Wassergebühren nachzahlen. Der sonderbare Fall zeigt, welch bunte Blüten der Föderalismus auf Gemeindeebene treiben kann.

In den letzten Jahren ist es auf den Dächern von Schweizer Einfamilienhäusern dunkler geworden. Der Grund dafür: Immer mehr Besitzerinnen und Besitzer lassen sich Photovoltaikanlagen installieren. Allein zwischen 2020 und 2024 sind gemäss Zahlen des Bunds 151'000 neue hinzugekommen.

Diese Zunahme ist politisch explizit gewünscht. In seiner angepassten Energieverordnung hat der Bundesrat jüngst das Ziel festgeschrieben, 2030 jährlich 18,7 Terrawattstunden Strom aus Solarenergie zu gewinnen – 2025 waren es geschätzt erst 8,2.

Seit letztem Jahr tragen auch Christoph Romer und Heinz Gachnang ihren Teil dazu bei. Die beiden Hauseigentümer leben Wand an Wand in einem 40-jährigen Doppeleinfamilienhaus in Gossau. Im letzten Jahr haben sie sich eine Photovoltaikanlage angeschafft, die sämtliche Dachflächen bedeckt.

Weil sie im gleichen Zug auch noch das Dach erneuern und dämmen liessen, mussten sie dafür tief ins Portemonnaie greifen. So beliefen sich die Kosten für Christoph Romer auf total 200'000 Franken, jene von Heinz Gachnang auf 180'000 Franken.

Kleine Rechnung, grosser Ärger

Von Freude ist bei den beiden derzeit allerdings wenig zu spüren. Das liegt an einer verhältnismässig kleinen Rechnung. Diese kam von der Wasserversorgungs-Genossenschaft Grüt und Gossau (WVGG), die eine einmalige Anschlussgebührennachzahlung für eine bauliche Wertvermehrung verlangte: 1700 Franken für Christoph Romer und 1400 Franken für Heinz Gachnang.

Die Beträge berechnen sich auf der Basis der Einschätzung der Gebäudeversicherung Kanton Zürich, die das Duo nach den Arbeiten vornehmen liess. Sie entsprechen 1,3 Prozent der Wertsteigerung, die sich bei Romer auf 130'000 Franken und bei Gachnang auf 110'000 Franken beläuft.

«Das ist doch eine Schildbürgerei», echauffiert sich Christoph Romer. Der Entscheid, eine Anlage zu montieren, sei nicht nur als Investition ins Haus, sondern auch vor einem ökologischen Hintergrund zu sehen. Dasselbe gelte für die Erneuerung der Dachdämmung.

Zwei Männer stehen vor ihrem Haus.
Heinz Gachnang (links) und Christoph Romer ärgern sich über die zusätzlichen Wasseranschlussgebühren.

Für beide Massnahmen erhalten die zwei staatliche Fördermittel. So beteiligt sich der Bund an den Kosten für die Photovoltaikanlage, der Kanton dagegen an jenen für die Dämmung. Auf total rund 10'000 Franken schätzen sie die Beiträge pro Partei.  

«Paradox» findet das Romer. «Wir erhalten Geld vom Staat, der uns zu diesem Schritt animieren will. Und dann nimmt man uns wieder Geld ab. Für Wasser?»

Was hat Solarstrom mit Wasser zu tun?

So viel vorneweg: Romer und Gachnang haben die Rechnungen letztlich beglichen, weil sie davon ausgehen, juristisch am kürzeren Hebel zu sitzen. Tatsächlich ist das Reglement der Wasserversorgungs-Genossenschaft unmissverständlich.

Doch die Frage lässt sie nicht los: In welchem Zusammenhang steht eigentlich die energetische Sanierung eines Hauses mit dem Wasseranschluss?  

Heinz Gachnang erzählt in diesem Zusammenhang, dass er in den 1990er Jahren sein Dach erweitert und dafür eine Rechnung für eine Anschlussgebührennachzahlung erhalten habe. Die habe er anstandslos bezahlt, weil ihm klar gewesen sei, dass es im Fall eines Brands auch mehr Löschwasser brauche. «Nun aber habe ich keine zusätzliche Bausubstanz und sogar eine neue Dämmung, die feuerfester ist. Es braucht sogar weniger Löschwasser.»

Man sieht ein Haus, bei dem alle Dächer mit Solarzellen bedeckt sind.
Die Solaranlage der beiden Gossauer Hausbesitzer deckt alle Dachflächen ab.

Ihr Unverständnis haben die beiden mit einer Einsprache bei der Wasserversorgungs-Genossenschaft Grüt und Gossau und in einem Brief an den Gemeinderat geäussert. Dabei argumentieren sie, dass «die Energiesanierung keinerlei Einfluss auf den Wasserverbrauch oder die Abwassermenge hat und zu keiner zusätzlichen Beanspruchung der öffentlichen Infrastruktur führt».

Weiter schreiben sie: «Gerade weil sich Gossau offiziell als ‹Energiestadt› bezeichnet und sich für eine besonders nachhaltige Energie- und Klimapolitik einsetzt, erscheint die Erhebung einer solchen Gebühr nachgerade grotesk, widersprüchlich und sachlich in keiner Weise verständlich: Sie trifft genau jene, die durch Eigeninitiative in nachhaltige Energieeffizienz und CO2-Reduktion investieren und damit aktiv zu den Zielen der Gemeinde beitragen.»

Mehr Wert, mehr Verantwortung

Bei der Wasserversorgungs-Genossenschaft kann man die Aufregung nicht nachvollziehen. Als privatrechtliche Organisation habe sie im Rahmen eines Konzessionsvertrags mit der Gemeinde den Leistungsauftrag, die Wasserversorgung für das entsprechende Gebiet sicherzustellen.

«Wir müssen eine grosse Infrastruktur instand halten und jederzeit unbeschränkt Trinkwasser liefern. Ausserdem garantieren wir gegenüber der Gebäudeschutzversicherung des Kantons Zürich, dass wir immer genügend Löschwasser in den Hydranten haben. Und mit jeder Wertsteigerung steigt auch unsere Verantwortung», sagt Heinz Berger, Präsident der WVGG.

Da die Genossenschaft selbstdeckend wirtschaften müsse, seien zur Finanzierung alle Formen von Gebühren nötig: die initialen Anschlussgebühren, die jährlichen Grund- und Verbrauchsgebühren und auch die situative Nachzahlung von Anschlussgebühren bei Um- oder Ausbauten.

«Eine Wasserversorgung, die von einer Gemeinde getragen wird, ist da flexibler, weil sie einer staatlichen Institution und nicht Privatpersonen gehört», sagt Heinz Berger. Umgekehrt könne aber jeder Hausbesitzende im Einzugsgebiet an der jährlich abgehaltenen Generalversammlung der WVGG teilnehmen, um einen entsprechenden Antrag zu stellen. «Schliesslich ist jeder, der bei uns angeschlossen ist, Mitglied.»

Eine Gemeinde, drei Versorger

Tatsächlich ist die Ausgangslage in Gossau eine aussergewöhnliche. Und sie zeugt davon, welch bunte Blüten der Schweizer Föderalismus zuweilen treibt.

Während in den meisten Gemeinden die Wasserversorgung in der öffentlichen Hand liegt, ist das hier nämlich nicht der Fall. Neben der WVGG gibt es auch noch die Wasserversorgungs-Genossenschaft Bertschikon. Und die Aussenwacht Herschmettlen bezieht ihr Wasser derweil aus der Nachbargemeinde Bubikon.

Konkret bedeutet das: In Gossau werden die Bürgerinnen und Bürger von drei Anbietern nach drei verschiedenen Reglementen und drei verschiedenen Tarifordnungen versorgt. Und das kann die Ausgangslage fundamental verändern.

So muss etwa ein Hausbesitzer in Herschmettlen, der sich eine Solaranlage anschafft, keine Nachzahlung für Wasseranschlussgebühren leisten. Dies, weil in der Wasserverordnung der zuständigen Gemeinde Bubikon – die ihre Versorgung selbst verantwortet – vermerkt ist, dass für Neubauten von Photovoltaikanlagen und thermischen Solaranlagen keine Anschlussgebühr erhoben wird.

Martin Kurt (FDP), der zuständige Gemeinderat in Bubikon, sagt: «Wir haben diese Anpassung vor einigen Jahren im Rahmen von Energiestadt-Massnahmen zur Förderung von Photovoltaikanlagen vorgenommen.»

Kündig: «Unschöne» Situation

Die Frage geht deshalb an den Gossauer Gemeindepräsidenten Jörg Kündig (FDP): Wieso hat die Gemeinde Gossau, die ja ebenfalls das Label Energiestadt trägt, bei den lokalen Wasserversorgungsgenossenschaften keinen ähnlichen Passus erwirkt?

«Mit der heutigen Gesetzgebung haben wir keine Handhabe», sagt dieser. Das vorderhand noch gültige Wasserwirtschaftsgesetz des Kantons gebe privatrechtlichen Versorgern eine Autonomie bei der Gestaltung der Gebühren – unter der Voraussetzung, dass diese kostendeckend seien. «Wir können nur versuchen, über ein Gespräch etwas zu erwirken.»

Gossaus Gemeindepräsident Jörg Kündig im Gespräch mit Medienschaffenden.
Gossaus Gemeindepräsident Jörg Kündig sieht im neuen Wassergesetz die Lösung für das Problem.

Den Unmut von Christoph Romer und Heinz Gachnang kann Jörg Kündig verstehen. Die Situation sei «unschön». Immer wieder habe es Diskussionen um die Anschlussgebühren gegeben, das Problem sei kein neues.

Am Horizont zeichne sich jedoch eine Lösung ab: Mit dem neuen kantonalen Wassergesetz, das bereits 2022 vom Kantonsrat verabschiedet wurde, werden neu die Gemeinden das letzte Wort bei der Festsetzung der Gebühren haben. «Dann werden sie die Möglichkeit haben, der Entwicklung im Bereich der energetischen Massnahmen bei den Liegenschaften Rechnung zu tragen», sagt der Gemeindepräsident.

Problem soll angepackt werden

Wann das sein wird, ist noch nicht klar. Ursprünglich hätte das Wassergesetz am 1. November des letzten Jahrs in Kraft treten sollen. Eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht hat diesen Akt allerdings verzögert. Jörg Kündig zeigt sich indessen optimistisch, «dass es nicht mehr ewig dauern wird».

Unabhängig davon will der Gemeinderat die Sache in diesem Jahr an die Hand nehmen. In der alljährlich stattfindenden Sitzung der Wasserversorgungskommission soll der Fall thematisiert werden. Ein Gremium, in dem sich zwei Gossauer Gemeinderäte, die Präsidenten der beiden lokalen Genossenschaften und je ein Vertreter der Wasserversorger aus Bubikon und Grüningen austauschen.

Klar ist: Christoph Romer und Heinz Gachnang werden von allfälligen Neuerungen nicht mehr profitieren können. Werden sie dennoch an der jährlich durchgeführten Generalversammlung der Wasserversorgungs-Genossenschaft Grüt und Gossau einen entsprechenden Antrag stellen? So, wie es deren Präsident Heinz Berger angeboten hat?

«Sofern ich nicht privat oder beruflich verhindert bin, werde ich diese Veranstaltung erstmals besuchen», sagt Christoph Romer. «Und natürlich würde ich dann das Wort ergreifen.»

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