Die Strassensanierung in Maur ist einen Schritt weiter
Umbau im Kern
Im Zentrum von Maur werden gleich mehrere Kantonsstrassen umfassend erneuert – inklusive neuer Bushaltestellen, breiterer Trottoirs und Velowegen. Doch dafür braucht es auch Land von Privaten.
Darum gehts
Die Kantonsstrassen im Zentrum von Maur, die Rellikon-, Fällanden- und die Zürichstrasse, sollen umfassend saniert werden. Ziel ist es, den Strassenraum sicherer und siedlungsverträglicher zu gestalten, sowie die Fahrbahnen instand zu setzen. Das definitive Bauprojekt liegt nun öffentlich auf, wie der Kanton in einer Medienmitteilung bekannt gibt.
Das ist bisher passiert
Bereits vor zwei Jahren informierte der Kanton über die geplante Sanierung. Im Rahmen des Vorprojekts wurden darauf 30 Einwendungen eingereicht. Häufige Themen waren die Einführung von Tempo 30: Während einige eine Ausweitung der Tempo-30-Zonen forderten, sprachen sich andere klar dagegen aus.
Fakt ist laut Baudirektion jedoch: Das Projekt sieht Tempo 30 nur in jenen Abschnitten vor, in denen es aus Gründen des Lärmschutzes erforderlich ist. Zudem sorgte vor allem die Lage der Bushaltestellen für Diskussionen: Manche Anwohnende befürchteten Nachteile für den Verkehrsfluss oder längere Wege durch Verlegungen.
Ein häufig genannter Punkt war auch die Forderung nach einem Kreisel in Rällikon. Dieser sei jedoch aufgrund des angrenzenden Greifensee-Schutzgebiets kaum bewilligungsfähig, informierte der Kanton.
Weitere Einwendungen betrafen zusätzliche Fussgängerstreifen, Fragen zu Unter- oder Überführungen für Schulkinder sowie Bedenken zu den Velowegen. Die Baudirektion hat diese Einwendungen nun geprüft und – wo möglich – Anpassungen vorgenommen.
Das sind die geplanten Arbeiten
Geplant sind unter anderem die Anpassung der Ortseingänge zur Reduktion der Geschwindigkeit, Verbesserungen für Fussgänger- und Veloverkehr, der hindernisfreie Ausbau der Bushaltestellen sowie die Sanierung des Knotenpunkts Rellikon-, Fällanden- und Zürichstrasse. Während der Bauzeit wird es zu Einschränkungen bei der Verkehrsführung kommen.
Auch die Erneuerung von Werkleitungen und Belägen ist vorgesehen. Zudem soll der Bachdurchlass instandgesetzt und hochwassersicher ausgebaut werden.
Das sind die Auswirkungen
Für die Umsetzung des Projekts ist der Erwerb von insgesamt rund 650 Quadratmetern Land notwendig. Betroffen sind sowohl Privatgrundstücke als auch Liegenschaften der Gemeinde Maur.
Involvierte Grundeigentümer müssen demnach Land abtreten oder temporäre Beanspruchungen hinnehmen. Während der 30-tägigen Auflagefrist können sie jedoch Einsprache erheben.
Zudem gilt der sogenannte Enteignungsbann: Ab der öffentlichen Bekanntmachung dürfen, abgesehen von Notfällen, keine wesentlichen Veränderungen am betroffenen Eigentum vorgenommen werden.
So geht es weiter
Die Auflagefrist läuft vom 22. August bis 22. September 2025. Die Projektfestsetzung durch den Regierungsrat ist für 2026 vorgesehen. Wenn keine Rechtsmittel ergriffen werden, sollen die Bauarbeiten im Herbst 2027 starten und rund zweieinhalb Jahre dauern.
