Wenn Rottweiler in Dübendorf zur Prüfung müssen
Seit dem kantonalen Rottweiler-Verbot müssen sich die Halter und ihre Hunde einer Wesensbeurteilung unterziehen. Diese findet in Dübendorf statt und soll zeigen, ob ein Hund sicher für die Öffentlichkeit ist.
Normalerweise führen Hunde ein sehr unbeschwertes Leben. Aber diesen Mittwoch erlebte die Rottweiler-Hündin Tinka das, wovon viele Schülerinnen und Schüler Albträume haben: eine Prüfung. Sie musste sich nämlich zusammen mit ihrem Halter einer Wesensbeurteilung durch das kantonale Veterinäramt unterziehen.
Diese ist im Kanton Zürich seit dem Rottweiler-Verbot Anfang des Jahrs für alle bestehenden Halter Pflicht und wird seit Juni in Dübendorf durchgeführt.
Kein Ort für Tricks
Tinka ist eigentlich auch kein Zürcher Hund und nur zu Demonstrationszwecken für die Medien da. Sie muss deswegen mit Maulkorb und Leine auf den Platz geführt werden. Das ist für ausserkantonale Hunde neu Pflicht.
Auf dem grossen, eingezäunten Rasenplatz, auf dem sich einige Trainingsgeräte für Hunde befinden, darf sie den Maulkorb dann ausziehen. «Tinka ist heute nicht hier, um Tricks vorzuführen», erklärt der Kantonstierarzt Lukas Perler. «Es geht vielmehr darum, den Hund zu beobachten und seinen Gehorsam und seine Führbarkeit einzuschätzen.»

Ist die Einschätzung positiv, erhalten die Besitzer eine Bewilligung für die Haltung ihres Hundes. Ist dem nicht so, könnten entweder Sofortmassnahmen ergriffen oder eine Bewilligung mit Auflagen vergeben werden, wie Perler erklärt. «Solche Massnahmen sind Leinen- oder Maulkorbpflicht oder Kurse für den Halter. Nur wenn diese Massnahmen nicht infrage kommen, wird eine Neuplatzierung oder im letzten Fall Euthanasie in Betracht gezogen.» Das Tier würde also eingeschläfert.
Vorbildliche Schülerin
Tinka weiss von all dem nichts. Aber sie weiss, dass sie jetzt ihrem Halter folgen muss: einmal links um die orange Pylone, einmal rechts um ein Übungsgerät. Einmal mit Leine, einmal ohne Leine. Immer unter Aufsicht von zwei Fachpersonen, die die Wesensbeurteilung vornehmen.


Hechelnd und mit dem Schwanz wedelnd, macht sie einmal «Platz» und «Sitz», wenn ihr Halter das verlangt. Sie lässt ihn dabei kaum aus den Augen und springt sofort zu ihm, wenn er sie ruft. «Wir wollen sehen, wie der Hund mit dem Halter interagiert und wie sie als Team funktionieren», erklärt Perler.
Das Ziel der ganzen Übung: «Wir wollen erreichen, dass alle Rottweiler-Halter verantwortungsvoll mit ihren Hunden umgehen, um die Sicherheit der Mitmenschen und auf öffentlichen Plätzen zu erreichen.» Natürlich gebe es aber auch durch die Bewilligung der Hunde keine Garantie, dass nie mehr etwas Schlimmes passiere. «Aber wir tun unser Bestes, um Vorfälle zu minimieren.»
Bellen ist in Ordnung
Für Tinka wird es jetzt ernst: Eine Helferin läuft ausserhalb des Zauns mit einem zweiten Rottweiler vorbei. Unter den wachsamen Augen der Fachpersonen beobachtet Tinka den anderen Hund gespannt, bleibt aber brav bei ihrem Halter. Später joggt ein Helfer hinter dem Zaun mit einem Fussball an ihr vorbei. Auch hier springt sie dem Ball kurz aufgeregt nach, geht dann aber pflichtbewusst zu ihrem Halter zurück.

«Der Hund darf normale Verhaltensweisen zeigen, wie zum Beispiel Bellen», sagt Perler. «Aber was nicht geht, sind Aggressionen, starke Ablenkung durch Reize oder mangelnde Einwirkung durch den Halter.»
Die Wesensprüfung erfolgt aber nicht nur auf dem Platz. Vor dem eigentlichen Führbarkeitstest werden die Akten auf vergangene Vorfälle geprüft. Zudem muss der Halter einen Fragebogen zu den Haltebedingungen und seinem Hunde-Wissen ausfüllen.
Diese Daten sind den Fachpersonen jedoch nicht bekannt, während sie Tinka und ihrem Halter zuschauen. «Das soll sicherstellen, dass die Bewertung unvoreingenommen ist», sagt Perler.
Wesensbeurteilung oder Strafe
Vor Tinka wurden auf dem Gelände schon 24 andere Rottweiler geprüft. Nur bei einem Hund mussten Massnahmen ergriffen werden. «Mein erstes Fazit ist deshalb positiv», sagt Perler. «Dass wir so vielen Haltern eine Bewilligung erteilen können, zeugt für mich davon, dass die Besitzer ihrer Verantwortung nachkommen. Und der Einzelfall mit den Massnahmen zeigt, dass der Wesenstest gut und nötig ist.»
Die restlichen Rottweiler im Kanton Zürich – auch die Mischlinge – müssen sich noch einer der wöchentlich stattfindenden Wesensbeurteilungen unterziehen. 259 Gesuche von den insgesamt 306 registrierten Haltern sind bisher eingegangen. «Wer keine Wesensbeurteilung mit seinem Hund durchführt, wird bestraft», sagt Perler.
Von der Beurteilung ausgeschlossen sind die Rottweiler unter 15 Monaten und die über Achtjährigen, sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen. Seit der Einführung des Verbots ist die Zahl der Rassehunde um 15 Prozent gesunken.
Währenddessen kämpft Tinka mit ihrem Halter um ein Spielzeug. Sie liefern sich ein kräftiges Tauziehen. Auf das Wort «Aus» lässt Tinka aber sofort wieder los. Danach demonstriert der Halter an Tinka, wie er ihre Pfoten und ihr Maul untersuchen kann, und füttert ihr probeweise einige Leckerli. Die Fachpersonen sind zufrieden – die Hand ist noch dran.


