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Staupilot, Notbremse und Co.

Assistenzsysteme werden an der Fahrprüfung Pflicht

Ab dem 1. Juli erweitern sich die theoretische und die praktische Fahrprüfung. Fortan werden auch die Fahrassistenzen geprüft. Dies wirkt sich auf die Fahrschulen aus.

Fahrzeuge werden immer moderner. Nun wird die Fahrprüfung darauf angepasst. (Symbolbild)

Foto: Pixabay

Assistenzsysteme werden an der Fahrprüfung Pflicht

Ab dem 1. Juli erweitern sich die theoretische und die praktische Fahrprüfung. Fortan werden auch die Fahrassistenzen geprüft. Fahrschulen müssen ihre Ausbildung entsprechend anpassen.

Während sie geübten Fahrerinnen ein Dorn im Auge sein können, kennen es Neulenker oft nicht anders: Fahrassistenzsysteme in Autos und Motorrädern verbreiten sich zunehmend.

Seit 2024 müssen Neuwagen mit bestimmten Systemen ausgerüstet sein. Beispielsweise mit einem Staupiloten, der Lenkung, Bremse und Antrieb kontrolliert, oder dem Notbremsassistenten, der bei einem Hindernis selbständig abbremst und die Warnblinker einschaltet – eine Neuaufrüstung von älteren Fahrzeugen ist keine Pflicht, wie einer Erläuterung des Bundesamts für Strassen (Astra) zu entnehmen ist.

Da die Fahrassistenzsysteme der neue Standard sind, passt sich nun auch die Fahrprüfung an den technischen Fortschritt an. Ab dem 1. Juli gelten neue Regeln bei der theoretischen und der praktischen Führerprüfung für Töff und Auto.

Prüfung wird erweitert

In der Theorieprüfung müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zwischen den Fahrassistenzsystemen und den Automatisierungssystemen unterscheiden können. Wie es bei L-Drive, der Dachorganisation der Fahrlehrerinnen und -lehrer in der Schweiz, heisst, handelt es sich konkret um drei Dinge, welche die angehenden Lenker über die Auswirkungen der Systeme verstehen müssen: «informierend und warnend», «kontinuierlich unterstützend» und «temporär eingreifend».

So wird die theoretische Prüfung um einen neuen Fragenkatalog zu Wirkung und Funktion der Fahrassistenz- und Automatisierungssysteme erweitert.

Bei der praktischen Prüfung müssen die Schülerinnen und Schüler die vorhandenen Fahrassistenzsysteme kennen und korrekt anwenden sowie auch die Risiken und Grenzen der Systeme einschätzen können.

Bloss, was im Prüfungsauto vorhanden ist

Die Erweiterung der Fahrprüfung wirkt sich auch auf die Fahrschulen aus, doch neue Autos müssen sie deswegen keine kaufen. Bei der praktischen Prüfung werden lediglich die Fahrassistenzsysteme geprüft, die beim Prüfungsauto vorhanden sind.

Seraina Boner ist selbständige Fahrlehrerin im Oberland und betreibt die Fahrschule Boner in Adetswil. Sie wird ihre Fahrstunden mit Schulungen über die Systeme erweitern müssen. Ihren Schülerinnen und Schülern gibt sie Handouts zu jedem Thema, das bei der jeweiligen Fahrstunde behandelt wird. Jetzt wird sie auch Handouts machen, die konkret die Fahrassistenzsysteme ihres Toyota Yaris betreffen – das ist der Automat unter ihren beiden Autos, mit dem Neulenker normalerweise bei der Prüfung antreten.

Die Änderung bei der Fahrprüfung findet sie sinnvoll: «Die Anzahl an Fahrassistenzsystemen in Fahrzeugen nimmt stetig zu. Es ist wichtig, dass die Schüler diese kennen und anwenden können.»

Doch wie können alle Systeme geprüft werden? Immerhin werden einige erst im Notfall aktiv, wie beispielsweise der vorhin benannte Notbremsassistent. «Ein Klassiker könnte die Bedienung des Tempomats werden», vermutet Boner.

Andere Systeme müssten die Schülerinnen und Schüler erklären können. Mit der Zeit werde sich dann zeigen, wie sich die Prüfung in der Praxis entwickle, so Boner.

Unterlagen fürs Töfffahren

Wer Auto fahren lernt, benutzt das Gefährt der Lehrerin oder des Lehrers. Anders ist es jedoch beim Motorrad, wo die Schülerinnen und Schüler ihre eigene Maschine haben. «Die meisten Töffs sind nicht so modern ausgestattet, vor allem, weil die Schüler doch eher jünger sind», erklärt Ari de Koning, Fahrlehrer bei der Fahrschule Motorama aus Hinwil.

Er wird künftig deshalb mit zusätzlichen Unterlagen arbeiten. Die Herausforderung dabei sei, die Theorie so zu vermitteln, dass die Töffanfänger in der Praxis damit umgehen könnten. «Vor allem muss ihnen auch bewusst sein, wo die Grenzen der Systeme sind.»

Diese im Grundkurs zu behandeln, sei zeitlich schwierig. Der zwölfstündige Grundkurs hat schon ein fixes Programm: Der erste Teil befasst sich mit der Fahrzeugbeherrschung, der zweite Teil mit dem Verkehr und der dritte Teil mit der Kurventechnik. Fahrstunden sind nicht obligatorisch.

«Der Grundkurs ist lediglich das Fundament, darauf muss man aufbauen», erklärt de Koning. Er empfiehlt angehenden Töfffahrerinnen und Töfffahrern, Fahrstunden zu nehmen, damit sie die Fahrassistenz- und Automatisierungssysteme besser kennenlernen können, auch wenn die Aufklärung darüber eher theoretisch ist.

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