Das Zürcher Rottweiler-Verbot ist rechtmässig
Die Bestimmung verletze weder die Rechtsgleichheit noch die Wirtschaftsfreiheit, sagt das Zürcher Verwaltungsgericht. Zwei Richter hielten dagegen.
Text von Liliane Minor
Der Entscheid kam überraschend: Kurz vor Weihnachten 2024 gab der Zürcher Regierungsrat bekannt, dass Erwerb, Zuzug und Zucht von Rottweilern im Kanton Zürich verboten werden. Und zwar per Anfang 2025.
Die neue Regelung sorgte unter Rottweiler-Haltenden und Zuchtbetrieben für Unruhe und Widerstand: 6000 Personen unterschrieben eine Petition gegen das Verbot. Und es gab vier Beschwerden, zwei von Privatpersonen, zwei von Vereinen.
Nun hat das Zürcher Verwaltungsgericht entschieden. Es kommt zum Schluss: Das Rottweiler-Verbot ist rechtmässig. Weder hat der Regierungsrat damit seine Kompetenzen überschritten, noch beschneidet die Regelung die Wirtschaftsfreiheit oder die Rechtsgleichheit.
Diese drei Punkte waren die Hauptargumente der vier Rekurrenten gewesen. Sie hatten sich erstens auf den Standpunkt gestellt, der Regierungsrat hätte gar nicht über das Rasseverbot entscheiden dürfen. Zweitens schränke das Verbot die Rechte der Züchterinnen und Züchter übermässig ein. Und drittens seien Rottweiler nicht gefährlicher als andere Hunde, weshalb das Verbot zu einer Rechtsungleichheit führe.
«Erhöhung des Gefährdungspotenzials nicht hinnehmbar»
All diese Punkte lässt das Verwaltungsgericht in seinem soeben veröffentlichten Entscheid nicht gelten. Gemäss Hundegesetz liege es in der Kompetenz des Regierungsrats, die Liste der verbotenen Rassen zu erweitern.
Die bisherige Verbotsliste mit American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bull Terrier und Staffordshire Bull Terrier sei 2010 «nach derzeitiger Beurteilung» festgelegt worden, schreibt das Gericht, eine Erweiterung damit explizit vorgesehen.
Zwar hätte der Regierungsrat nicht «nach freiem Belieben» Hunderassen verbieten dürfen. Rottweiler aber könnten aufgrund ihrer körperlichen Eigenschaften schwerwiegende Verletzungen verursachen, weshalb ein Verbot gerechtfertigt sei.
Das habe sich bei zwei schweren Beissvorfällen im Oktober und im Dezember 2024 gezeigt, bei denen Kinder verletzt worden seien. Die Regierung habe annehmen dürfen, dass weitere solche Vorfälle zu befürchten wären: «Auch wenn es sich dabei um Einzelfälle handelte, ist eine derartige Erhöhung des damit einhergehenden Gefährdungspotenzials nicht hinnehmbar.»
Züchter können auf andere Rassen ausweichen
Zwar tangiere das Verbot die Wirtschaftsfreiheit von Züchterinnen und Züchtern. Aber unverhältnismässig sei der Eingriff im Vergleich zum öffentlichen Interesse am Schutz der Bevölkerung nicht: «Da nur die Zucht weniger Rassen verboten ist, verbleibt Hundezüchterinnen und -züchtern ein weites Betätigungsfeld.»
Auch dass die bisherigen Halterinnen und Halter neu eine Bewilligung für ihre Rottweiler bräuchten und diese einem Wesenstest unterziehen lassen müssten, sei nicht zu beanstanden. Zwar könne eine Bewilligung mit Massnahmen verknüpft werden. Das aber setze «individuelle Mängel in der Hundehaltung oder ein im Tier begründetes, konkretes Sicherheitsrisiko voraus» und sei nicht in der Rasse an sich begründet. Rottweiler-Haltende seien damit nicht per se benachteiligt.
Wenig beeindruckt zeigt sich das Verwaltungsgericht schliesslich von den 6000 Unterschriften unter der Petition gegen das Verbot. Angesichts von rund 1,6 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern im Kanton Zürich könne man aus der Unterschriftenzahl keine grosse Sympathie der Bevölkerung für Rottweiler ableiten.
Zwei Richter gegen das Verbot
Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Einstimmig kam er nicht zustande. Für zwei der fünf Richter orientierte sich der Regierungsrat zu sehr an Einzelfällen: Welche sachlichen Gründe für das Verbot sprächen, sei nicht ersichtlich. Die Zahl der von Rottweilern verursachten Verletzungen sei in den letzten Jahren gesunken, während jene von anderen Hunderassen deutlich gestiegen sei.
Das Verbot sei auch nicht geeignet, die objektive Sicherheit zu erhöhen, bestehe doch die Gefahr, dass Halterinnen und Halter auf andere, im Körperbau ähnliche Rassen ausweichen würden: «Somit wird die bestehende Gefährdung nicht abnehmen.»
Das Veterinäramt hat derweil die ersten zwölf Hunde getestet, alle haben bestanden. Das geht aus einer Medienmitteilung vom Dienstag hervor. Knapp 140 Halterinnen und Halter haben bisher eine Bewilligung für ihre Tiere beantragt, das ist nicht einmal die Hälfte. Die Frist dafür läuft noch bis zum 30. Juni. Wer keine Bewilligung beantragt, macht sich strafbar.

