Wiederbelebung des Flugfelds Hasenstrick im Keim erstickt
Gesuch zurückgezogen
Sie hätten mit Elektro-Hängegleitern auf dem Flugfeld starten und landen wollen, nun bleibt vorerst alles, wie es ist. Die Fluggruppe Hasenstrick hat ihr Gesuch wieder zurückgezogen.
«Die Fluggruppe kehrt auf den Hasenstrick zurück» – so lautete die Schlagzeile aus dem März dieses Jahrs. 2009 war der Pachtvertrag nach einem jahrelangen Streit mit dem damaligen Landbesitzer nicht verlängert worden. Das Flugfeld wurde demnach geschlossen. Mittlerweile hat der Grossteil des Flugplatzes einen neuen Besitzer. Darum wollte die Fluggruppe Hasenstrick die Chance packen und dem Flugfeld neues Leben einhauchen.
Ihre Maschinen hat die Gruppe allerdings aus Kostengründen alle verkauft, die Zusammensetzung des Vereins hat sich verändert. Nun sollten neue Fluggeräte her, mit denen vom Hasenstrick aus geflogen werden kann: Elektro-Hängegleiter. Mit diesen startet und landet man wie bei einem regulären Hängegleiter mit den Füssen, das Fluggerät verfügt aber zusätzlich über einen Elektroantrieb.

Die Gruppe präsentierte vor drei Monaten ein überarbeitetes Betriebsreglement und legte das Objektblatt des Flugfelds öffentlich auf – ein erster Schritt, um den regelmässigen Flugverkehr wieder zu ermöglichen. Doch nun folgt die Kehrtwende.
Reaktivierung auf Eis gelegt
«Vergangene Woche unterrichtete die Fluggruppe Hasenstrick die Gemeinden Dürnten und Hinwil, dass das Gesuch betreffend Anpassung des Betriebsreglements des Flugfelds Hasenstrick formell zurückgezogen wurde», heisst es seitens der Gemeinde Dürnten.
Gemäss Rückmeldung des Bundesamts für Zivilluftfahrt hat der Rückzug des Gesuchs die Einstellung des laufenden Verfahrens zur Folge. «Eine Reaktivierung des Flugfelds für E-Hängegleiter und Helikopter erfolgt somit nicht.»
Denn auch Helikopter waren im überarbeiteten Betriebsreglement aufgeführt. Rundflüge bietet das Gasthaus Hasenstrick bereits seit mehreren Jahren zweimal pro Jahr mit einem externen Dienstleister an. Laut einem Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 2017 ist dies rechtens – obwohl das Flugfeld eigentlich nicht in Betrieb ist.
«Als Massnahme auf die seitens der Bevölkerung geäusserten Anliegen hat der Gemeinderat entschieden, die Anzahl Helikopter-Rundflugtage künftig auf maximal drei Tage pro Jahr zu beschränken», heisst es aus Dürnten weiter. Für Rundflüge an Sonn- und Feiertagen wird die Gemeinde keine Zustimmung mehr erteilen.