Rüti passt seine Energieförderung nach Rekurs an
Geld für alle Wärmeverbünde
Erst wollte Rüti das Reglement für die Energieförderung anpassen. Nach einem Rekurs musste die Gemeinde noch etwas nachjustieren.
Wer sein Haus in Rüti an einen Wärmeverbund anschliessen möchte, erhält von der Gemeinde Geld. Wie der Gemeinderat nun entschieden hat, spielt es keine Rolle, ob man sich dabei einem privaten oder einem öffentlichen Anbieter anschliesst. Doch ursprünglich hatte die Gemeinde anderes im Sinn.
Die Vorgeschichte
Per 1. Oktober 2024 hätte in Rüti das neue Energieförderreglement in Kraft treten sollen. Ein Rekurs verhinderte dies und führte zu Verzögerungen. Der Rekurrent erhob den Vorwurf, dass Kritik am Reglement nicht öffentlich gemacht worden sei.
Das Förderreglement für Energie- und Klimamassnahmen 2024 definiert, wer Anspruch auf die einmaligen Beiträge zur Förderung einer nachhaltigen Energieerzeugung hat. Mittlerweile hat der Bezirksrat die Beschwerde geprüft. In Teilen erhielten sowohl der Rekurrent als auch die Gemeinde recht.
Gemäss dem darauffolgenden Entscheid des Gemeinderats werden Anschlüsse an private Wärmeverbünde also weiterhin gefördert. Dafür streicht die Gemeinde die Förderung für den Ersatz von Fenstern. Diese Regelung tritt per 1. Mai in Kraft.
Notwendige Präzisierungen
Der Rekurrent störte sich an den Fördermassnahmen für künftige Wärmeverbünde, weil diese seiner Ansicht nach gegen die Wettbewerbsregeln verstossen würden. Der Bezirksrat gab dem Rekurrenten so weit recht, als dass diese Massnahmen eine Ungleichbehandlung der Einwohner zur Folge hätten.
Daher präzisierte der Gemeinderat die Förderbestimmungen für den Anschluss ans Wärmenetz. Anschlüsse an private Wärmeverbünde werden im gleichen Umfang gefördert wie Anschlüsse an die Verbünde der Gemeindewerke. Somit finde keine Bevorzugung der öffentlichen Wärmeverbünde statt.
Die Förderung sei auch nicht auf bestimmte Gebiete beschränkt und stehe allen Einwohnerinnen und Einwohnern von Rüti offen.
Wärmepumpen werden wie bis anhin nicht finanziell unterstützt, da der Kanton schon grosszügige Förderbeiträge vorsieht. Die Förderbeiträge der Gemeinde seien als Ergänzung zur kantonalen Förderung vorgesehen.
Kein Geld für neue Fenster
Ausserdem wollte der Rekurrent die Förderung von neuen Fenstern im Rahmen von Gebäudehüllensanierungen beibehalten. Jedoch ohne Erfolg. Im neuen Förderreglement ist diese Fördermassnahme nicht mehr enthalten.
Der Entscheid ist durch den Bezirksrat gestützt. Dieser hielt fest, dass diese Änderung im Ermessen der Gemeinde liege und alle Einwohner gleichermassen betreffe.