Zusammenstoss mit der Natur: Jede Stunde stirbt ein Reh
Wildunfälle im Strassenverkehr
Redaktorin Karin Sigg erzählt über ihr emotionales Miterleben eines Wildunfalls. Ein Jagdaufseher aus Bauma offenbart, dass solche Vorfälle auch gestandenen Jägern nahe gehen.
Eines frühen Morgens fuhr ich als Unbeteiligte an eine Wildunfallstelle. Der Fahrer hatte sich offensichtlich aus dem Staub gemacht. Zurück blieb nur ein angestrengt röchelndes, aus der Nase blutendes Reh, das mich mit weit aufgerissenen Augen anstarrte.
Daneben kniete ein Mädchen im Teenageralter. Es hatte das schwer verletzte Tier zuerst gesehen, als es mit dem Velo auf dem Weg zur Schule war. Es starrte mich ebenfalls mit grossen Augen an und war den Tränen nahe.
Der Jagdaufseher des betreffenden Bezirks war schnell gefunden. Er versicherte mir am Telefon, dass er schnellstmöglich einen Kollegen schicken würde. Minuten verstrichen, und wie so oft, wenn man in einer unangenehmen Situation warten soll, schien die Zeit stillzustehen.
Unfälle melden ist Pflicht!
Bei einem Unfall mit einem Tier ist gemäss Gesetz unverzüglich der Besitzer oder die Polizei zu benachrichtigen. Wer die Meldung unterlässt, macht sich strafbar.
Geflüchtete Tiere können schwer verletzt irgendwo in Deckung tagelang leiden und qualvoll eingehen. Nur wenn Kollisionen unverzüglich gemeldet werden, können die Tiere gesucht, entsprechend ihrem Zustand professionell versorgt und allenfalls erlöst werden.
Sachschäden am Fahrzeug werden vergütet, wenn eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen ist und der Unfall der Polizei gemeldet und protokolliert wurde. (ks)
Weitere Personen gesellten sich zu uns. Sie versuchten, mittels weiterer Telefonate schneller Hilfe zu bekommen. Denn zwischen seinen Schmerzenslauten versuchte das Reh immer wieder, aufzustehen und seinem Fluchtinstinkt zu folgen – es war ein Bild des Grauens.
Als der Jagdaufseher schliesslich eintraf, konnte er das Reh nur noch von seinen Qualen erlösen. Von meinem ersten Anruf bis zum Gnadenschuss musste das Wildtier knapp anderthalb Stunden Todesqualen leiden.

Der Jagdaufseher musste deswegen harte Beschimpfungen von einigen der Anwesenden einstecken. Dass dieser sich jedoch erst durch den Morgenverkehr von seinem Arbeitsort in Pfäffikon nach Hinwil kämpfen musste, weil er für einen verhinderten Kollegen eingesprungen war, relativierte die Situation.
Dass Jagdaufseher und Wildhüter nebenamtlich im Einsatz sind, ist wohl den wenigsten Menschen klar. Viele von ihnen sind berufstätig und verbringen oft Stunden ihrer Freizeit mit der undankbaren Aufgabe, verletzte Wildtiere aufzusuchen und von ihren Qualen zu erlösen.
Rund um die Uhr einsatzbereit
Andreas Sudler kennt solche Situationen nur allzu gut. Er ist nicht nur Gemeindepräsident (parteilos) von Bauma, sondern auch Jagdaufseher und Obmann der Jagdgesellschaft Bauma 2. In dieser Funktion muss er immer mal wieder ausrücken, wenn ein Wildunfall passiert – manchmal auch mitten in der Nacht.
«Glücklicherweise werden wir in unserem Gebiet nur etwa zehnmal jährlich an einen Wildunfall gerufen.» In anderen Regionen wie zum Beispiel Wetzikon komme dies deutlich häufiger vor – er schätzt rund einmal pro Woche.

So oder so sei es auch für erfahrene Jäger immer emotional, an eine Unfallstelle gerufen zu werden. «Man weiss nie, was einen erwartet», so Sudler. «Es fällt auch gestandenen Jägern nicht leicht, ein verletztes Tier erlegen zu müssen.»
Eine andere Option bestehe bei verletzten Wildtieren kaum. Obschon es immer wieder Diskussionen mit Leuten gebe, die ein Reh zum Tierarzt fahren wollten. Er hält das für unverhältnismässig.
«Wildtiere sind herrenlos – wer würde die Tierarztkosten tragen?», stellt Sudler in den Raum. Für die Haltung von Wildtieren wird eine Spezialbewilligung benötigt. «Wer Wildtiere einfängt und ohne Bewilligung hält – auch in der Absicht zu helfen –, macht sich strafbar.» So steht es auch auf der Website des Zürcher Tierschutzes.
Durch die Schwere der Verletzungen nach einem Zusammenprall würde ein Tierarztbesuch zudem meist zum selben Resultat führen und bedeutet für das Tier sehr viel Stress.



Dank nachgiebigeren Fahrzeugfronten an neuen Automodellen, welche die Energie beim Aufprall absorbierten, könne es allerdings vorkommen, dass grössere Tiere bei einem Zusammenstoss mit einem «blauen Augen» davonkämen: «Ich habe in meinem Revier schon Rehe beobachtet, die sich mit Verletzungen wie einem gebrochenen Bein arrangieren konnten.»
Erste Hilfe wäre kontraproduktiv
Der Gedanke, Erstversorgung bei einem verletzten Wildtier zu leisten, ist zwar edel. Trotzdem rät der Fachmann davon ab. «Das würde ein Fluchttier in enormen Stress versetzen», erklärt er, «vollgepumpt mit Adrenalin, könnte es sich trotz schwersten Verletzungen davonschleppen.»
Bleibt also nur abzuwarten, bis Hilfe kommt. Dass das verletzte Reh wie in unserem Fall eineinhalb Stunden auf seine Erlösung warten musste, dürfte gemäss Sudler eine unglückliche Ausnahmesituation sein.
Denn: «Unsere Richtlinien sehen vor, dass ein Jäger möglichst schnell vor Ort sein muss.» Durch die entsprechende Vergabe der Jagdreviere werde versucht, diesem Anspruch gerecht zu werden. «Idealerweise wohnen möglichst viele Jäger in der Gemeinde, in der sich ihr Gebiet befindet.»
Im Kanton Zürich wird nach dem Reviersystem gejagt. Die 161 Jagdreviere entsprechen meist dem Gebiet der jeweiligen Politischen Gemeinde. Jagdreviere werden jeweils für acht Jahre verpachtet.
Aktuell findet die Neuvergabe der Jagdreviere für die Pachtperiode 2025 bis 2033 statt. (ks)
Angst der Autofahrer vor den Folgen
Fahrerflucht nach dem Zusammenstoss mit einem Wildtier ist laut Andreas Sudler leider keine Seltenheit. Vor allem, wenn Alkohol im Spiel gewesen sei. «Aus Angst, dass die Polizei selbst zum Wildunfall kommen könnte, machen sich die angetrunkenen Fahrer lieber aus dem Staub.»
Die Angst vor einem vermeintlichen Bussgeld sei ein weiterer Punkt, der viele «Fahrerflüchtige» vor einer Meldung abschrecke. «Einige Reviere, die fleissig ausrücken, verlangen eine Entschädigung für ihre Einsätze.» Diese könne der betroffene Fahrer jedoch von seiner Versicherung zurückfordern.
Der Jagdaufseher rät, bei einem Wildunfall sofort die Polizei zu informieren. Diese verfügt über eine Einsatzliste der ortsansässigen Jagdaufseher, mittels welcher sie die am nächsten verfügbare Person aufbietet.
Da Andreas Sudler im Revier wohnt und durch seine berufliche Selbständigkeit flexibel ist, befindet er sich an vorderster Position auf der Liste der Region Bauma. «Bei Abwesenheiten melde ich mich ab, und dann wird die nächste Person kontaktiert.»
Idealerweise wartet man nach einem Wildunfall auf das Eintreffen des Jagdaufsehers. Auch was das betreffe, gebe es viele «schwarze Schafe»: «Sie informieren uns am Abend darüber, dass sie am Morgen ein Reh angefahren haben.» Sie erschweren damit den Jägern die Arbeit. Und verlängern unter Umständen die Leidenszeit eines verletzten Tiers.
Sofort und richtig handeln
1. Anhalten und Warnblinker einschalten.
2. Unfallstelle sichern (Pannendreieck).
3. Polizei benachrichtigen – Telefon 117 (die Polizei bietet die Fachleute auf).
4. Sich einem Wildtier auf keinen Fall nähern! Wichtig ist, nicht selber zu versuchen, einem verletzten Tier zu helfen. Dies gilt besonders bei Wildtieren. So kriegt es Angst und ist noch mehr gestresst.
5. Auf Polizei, Wildhüter, Jäger oder Tierarzt warten. (ks)