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Schäferhund greift Kinder in Kollbrunn an

Als Schüler an der Töss für die Stafette trainierten, wurden sie von einem Hund attackiert. Dieser verletzte einen der Knaben mit den Krallen, einen weiteren biss er.

Gegen Ende Mai 2024 trainierte eine Schulklasse auf dem Uferweg der Töss bei Kollbrunn für die Töss-Stafette. (Archivfoto)

Foto: Madeleine Schoder

Schäferhund greift Kinder in Kollbrunn an

Hund hätte an die Leine gehört

Als Schüler an der Töss für die Stafette trainierten, wurden sie von einem Hund attackiert. Dieser verletzte einen der Buben mit den Krallen, einen weiteren biss er.

Patrick Gut

Mitte Juni findet jeweils die Töss-Stafette für Schülerinnen und Schüler ab der 4. Primarklasse bis zur 3. Oberstufe statt. An der 41. Austragung nahmen im letzten Jahr über 2500 Kinder und Jugendliche teil. Wer etwas auf sich hält, trainiert für den Anlass.

An einem Mittwoch Ende Mai war eine Schulklasse schon um acht Uhr morgens auf dem Töss-Uferweg unterwegs. In Kollbrunn kreuzten die vier Spitzenläufer der Schulklasse einen Mittsiebziger, der mit seinem Schäferhund spazieren ging.

Schäferhund ging auf Kinder los

Der Rentner hatte seinen Hund nicht angeleint, und dieser setzte den Kindern nach. Sie flüchteten laut Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland sofort in verschiedene Richtungen.

Der Hund verfolgte zunächst einen der Schüler und verletzte ihn mit seinen Krallen. Anschliessend ging er auf einen anderen Buben los, der auf der Flucht vor dem Schäferhund über das Töss-Uferbord gestürzt war und am Boden lag. Diesen biss er in beide Arme. Der Junge hatte sie zur Abwehr des angreifenden Hunds erhoben. Die Bissverletzungen mussten sofort ärztlich behandelt werden. Was den Hund letztlich dazu brachte, von den Kindern abzulassen, steht nicht im Strafbefehl.

Rentner verletzte Hundegesetz

Der Rentner hätte gemäss dem Hundegesetz dafür sorgen müssen, dass der Schäferhund weder Menschen verletzt noch andere Tiere. Beispielsweise, indem er seinen Hund an einer Leine geführt hätte. Dies hätte er umso mehr tun müssen, als er schon aus der Distanz sah, wie die Kinder die Fussgängerbrücke querten und in seine Richtung rannten.

Die Staatsanwaltschaft hat den Mann wegen Übertretung des kantonalen Hundegesetzes und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Sie hat ihn mit einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 70 Franken (entspricht 7000 Franken) und einer Busse von 1000 Franken bestraft.

Lässt er sich während der Probezeit von zwei Jahren nichts zuschulden kommen, muss er die Geldstrafe nicht bezahlen. So oder so berappen muss er die Busse und eine Gebühr von 800 Franken.

Bissvorfälle mit Konsequenzen

Bissvorfälle mit Hunden kommen immer wieder vor. Im Kanton Zürich stehen derzeit die Rottweiler im Fokus. Der Zürcher Regierungsrat hat im vergangenen Jahr kurz vor Weihnachten entschieden, den Kauf von Rottweilern im Kanton Zürich auf Anfang 2025 zu verbieten. Er begründete dies mit zwei Bissvorfällen, die sich im Oktober und Dezember 2024 zugetragen hatten. Der erste davon im Zürcher Unterland bei Regensdorf, der zweite in Winterthur.

Gegen das Rottweiler-Verbot gingen mehrere Beschwerden beim Zürcher Verwaltungsgericht ein. Unter anderem vom Schweizer Rottweiler-Club und vom Zürcher Hundeverband. Sie bezeichneten das Verbot in einer gemeinsamen Mitteilung als «willkürlich und weder zielführend noch verhältnismässig». Der Entscheid des Gerichts steht noch aus.

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