Bauer und Aktivist aus Hinteregg sagt: «Ich bin kein Missionar»
Erfinder der Klimaseniorinnen
Georg Klingler hat als Mann hinter den Klimaseniorinnen nach jahrelanger Arbeit erfolgreich gegen den Schweizer Staat geklagt. Die Kraft dafür schöpft er aus der Realisierung seiner eigenen Utopie.
Der Schutz vor dem Klimawandel ist ein Menschenrecht, und der Schweizer Staat tut nicht genug, um seine Bürgerinnen und Bürger vor ihm zu schützen.
Seit dem 9. April 2024 ist das nicht mehr nur eine Behauptung, Meinung oder Erkenntnis, sondern auch ein Urteil. Gesprochen vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der einer Klage der Schweizer Klimaseniorinnen stattgegeben hat.
Der Verein Klimaseniorinnen wurde im August 2016 gegründet und besteht heute aus über 2500 Rentnerinnen. Das Projekt der Klage zielte darauf ab, über den juristischen Weg den Klimaschutz zu verbessern. Konkret ging es darum, aufzuzeigen, dass eine mangelhafte Klimapolitik Menschen in ihren Grundrechten auf Leben und Gesundheit verletzt.
Zuerst gelangte der Verein 2016 gemeinsam mit vier Einzelklägerinnen an den Bund. Die Forderung lautete, alles zu unternehmen, um den Schweizer Beitrag im Rahmen des Pariser Klimaabkommens zu realisieren.
Auf diese «Klimaklage» wollte das Bundesamt für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) nicht eintreten. Die anschliessende Beschwerde gegen diese Verfügung wiesen danach auch das Bundesverwaltungsgericht (2018) und das Bundesgericht (2020) ab.
Diesen Entscheid zogen die Klimaseniorinnen schliesslich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiter. Dessen Grosse Kammer entschied am 9. April 2024, dass die Schweiz die Menschenrechte verletze, weil das Land nicht das Nötige gegen die fortschreitende Klimaerwärmung tue. Die Beschwerde der vier Einzelpersonen wurde indessen abgelehnt.
Das Urteil gilt als historisch, da erstmals ein internationales Gericht zum Schluss kam, dass eine mangelhafte Klimapolitik eines Staats Menschenrechte verletzen könne. (mmu)
