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Wila erhält Millionenbetrag vom Kanton zurück

Der Kanton Zürich zahlt zu viel geleistete Heimkosten zurück. Die Entscheidung markiert den Auftakt weiterer Rückerstattungen.

Weil die Kosten für eine Heimplatzierung das Budget vieler Eltern übersteigen, muss oft die öffentliche Hand einspringen.

Symbolfoto: Raphael Moser

Wila erhält Millionenbetrag vom Kanton zurück

Kosten für Kinder- und Jugendheime

Der Regierungsrat genehmigt Rückzahlungen in Höhe von 1,1 und 1,4 Millionen Franken. Die Gemeinden hatten zu viel an Heimkosten bezahlt.

Jonas Gabrieli

Während über 50 Jahren zahlten die Zürcher Gemeinden jeweils die Kosten für Kinder- und Jugendheime, wenn die Eltern nicht zahlen konnten. 2016 urteilte das Bundesgericht aber, die gesetzliche Grundlage dazu sei gar nicht vorhanden. Vielmehr müsste der Kanton dafür aufkommen. Sprich: Die Gemeinden hatten jahrzehntelang zu viel bezahlt.

Danach fällte das Zürcher Verwaltungsgericht ein Präzedenzurteil: Die Gemeinden Erlenbach und Regensdorf erhielten ihre Beiträge der Jahre 2006 bis 2016 zurück. Anschliessend konnten alle anderen Gemeinden im Kanton ihre Rückforderungen bis März 2024 geltend machen.

Nun hat der Regierungsrat unter anderem den Rückzahlungen an die Gemeinden Elsau und Wila zugestimmt, wie aus einem am vergangenen Donnerstag veröffentlichten Beschluss hervorgeht. Bei Beträgen über eine Million Franken ist die Zustimmung der Regierung notwendig.

Weitere Gemeinden erhalten Geld

Demnach erhält Elsau 1,106 Millionen Franken zurück. Weitere 60’000 Franken fliessen ebenfalls nach Elsau, verbleiben aber nicht in der Gemeinde. Mit diesem Geld werden zu viel bezahlte Beiträge von Eltern und Jugendlichen ausgeglichen.

Auch die Gemeinde Wila hat ihre Ansprüche rechtzeitig und vollständig dokumentiert eingereicht, wie es im Beschluss des Regierungsrats heisst. Nun erhält die Tösstaler Gemeinde vom Kanton 1,433 Millionen Franken zurück.

Im Beschluss sind auch Rückzahlungen an die Gemeinden Bonstetten (950’000 Franken), Dietlikon (1,147 Millionen) und Gossau (2,604 Millionen) aufgeführt. Diese Gelder müssen innert der nächsten 30 Tage ausbezahlt werden.

Der Regierungsratsbeschluss vom Donnerstag war der erste, der geforderte Rückerstattungen genehmigte. Weitere mit höheren Rückzahlungen werden folgen. Bei einer Umfrage dieser Redaktion vor einem Jahr gab beispielsweise Winterthur eine geschätzte Rückforderung in Höhe von rund 20 Millionen Franken an.

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