Kirchgemeinde entfernt ohne Erlaubnis Bänke – 2000 Franken Busse
Kirche in Kyburg
Das Statthalteramt büsst die Kirchgemeinde Illnau-Effretikon. Für die temporäre Umwandlung der denkmalgeschützten Kirche in einen Meditationsort wäre eine Baubewilligung erforderlich gewesen.
Die Kirchgemeinde Illnau-Effretikon darf ohne Bewilligung keine baulichen Änderungen an ihrer Kirche vornehmen. Auch nicht, wenn diese nur temporär sind. Zu diesem Schluss kommt das Statthalteramt Pfäffikon und verurteilt die Kirchgemeinde zu 2000 Franken Busse und 750 Franken Verfahrenskosten. Das Urteil ist rechtskräftig.
Im Frühling hatte die Kirchenpflege Illnau-Effretikon, zu der auch Kyburg gehört, Kirchenbänke, den Pfarrstuhl und weiteres Mobiliar aus der Kirche entfernen lassen.

