Niederlage für Gegner der Pistenverlängerung vor Bundesgericht
Flughafen Zürich
Das Referendumskomitee gegen die Pistenverlängerungen ist mit einer Beschwerde abgeblitzt. Die Abstimmungsunterlagen waren laut Bundesgericht rechtens.
Am 3. März konnte man sich am Flughafen Zürich freuen. Die Stimmbevölkerung im Kanton hatte sich für eine Vorlage ausgesprochen und damit so gestimmt, wie es sich auch die Verantwortlichen der Flughafen Zürich AG erhofft hatten: 61,7 Prozent sagten Ja zur Pistenverlängerung. Doch dann ging es nahtlos in die juristische Verlängerung.
Grund: Das Referendumskomitee sah sich in der Abstimmungsbroschüre benachteiligt. Es ging um die Frage, ob die Piste 10/28 um 400 Meter Richtung Westen und die Piste 14/32 um 280 Meter Richtung Norden verlängert werden dürfen.

