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Unternehmer in Uster brauchen einen langen Atem

Ein Merkblatt sorgt für Unmut unter Gastronomen. Temporäre Bauten, wie ein Fonduestübli, müssen neue Anforderungen einhalten. Das passt nicht allen.

Markus Blaser zeigt einen ganzen Ordner gefüllt mit Korrespondenz, die er mit der Stadt Uster führte.

Foto: Eleanor Rutman

Unternehmer in Uster brauchen einen langen Atem

Papierkrieg wegen Fondue-Chalet

Neben den Veranstaltern des Winterzaubers «Uster on Ice» fühlt sich auch ein anderer Gastronom vom Bauamt vor hohe Anforderungen gestellt. Sind die Auflagen der Stadt für die Betreiber zu hoch?

Erst kürzlich haben die Veranstalter von «Uster on Ice» verlautet, dass sie ihr Winterwundermärchen auf Schlittschuhen nicht mehr organisieren werden. «Die Massnahmen der Stadt stellten für den Verein in der Summe letztlich eine zu grosse Hürde dar», war in der Medienmitteilung zu lesen. Die Anforderungen im ordentlichen Bauverfahren an die Veranstalter seien zu hoch.

Einer der Gründe, warum die Organisatoren aufgeben, ist die gescheiterte Verlängerung des Anlasses von acht auf zwölf Wochen. Diese verlängerte Laufzeit sei «zwingend notwendig», schreiben sie in ihrer Mitteilung. Es liegt auf der Hand: Eine kürzere Laufzeit generiert weniger Umsatz.

Ein weiterer Grund habe die Einzäunung des Areals betroffen. Der Verein Zeughausareal wollte das Areal durchlässiger gestalten und mehr einbinden.

«Durch die Verlängerung von acht auf zwölf Wochen kam diesem Punkt eine noch grössere Bedeutung zu», sagt Linda Bernhard. Sie ist für die Bewirtschaftung des Areals zuständig.

Acht oder zwölf Wochen?

Zudem gibt es seit März 2023 neue Bestimmungen in Uster, festgehalten in einem Merkblatt für temporäre Bauten und Anlagen: Wer eine Baute länger als zwei Monate aufstellen will, muss seit 2023 eine Baubewilligung einholen.

So organisierte der Verein sein Winterwunderland im letzten Winter nur für acht Wochen und fällte heuer die Entscheidung, es gar nicht mehr zu tun. Die Veranstalter Brigitte Oertli und Thomas von Allmen wollten dazu keine Stellung nehmen.

Grosser Administrationsaufwand

Auch Markus Blaser musste wegen dieser neuen Bestimmungen Änderungen vornehmen. Seit 2016 betreibt der Gastronom Blaser’s Café und Weinbar schräg vis-à-vis des Ustermer Stadthauses.

Ausgelöst durch den Fall mit «Uster on Ice» erzählt er von seiner Erfahrung. «Unternehmer haben es in dieser Stadt nicht leicht, wenn sie etwas Innovatives machen wollen», sagt er.

Er zeigt einen ganzen Ordner, der gefüllt ist mit Korrespondenz mit der Stadt. Es scheint, als hätten sich der Gastronom und die Angestellten des städtischen Bauamts über den Sternenplatz hinweg einen ordentlichen Papierkrieg geführt.

Blaser musste 2023 auch für sein temporäres Fondue-Chalet eine Baubewilligung einholen, weil er dieses länger als acht Wochen aufstellen wollte.

Die Jahre davor habe ein Gesuch bei der Stadtpolizei gereicht. «Das war nie ein Problem.» Doch 2023 war alles anders, auch den Vorplatz musste er abstecken lassen – wie bei einer ordentlichen Baute.

«Viele Unternehmer getrauen sich nicht, ihren Unmut auszudrücken, aber ich finde es wichtig hinzustehen.» Auch Blaser ist vom Goodwill des Bauamts abhängig. Für sein Fondue-Chalet hat er aktuell eine dreijährige Bewilligung erhalten: «In drei Jahren darf ich dann wieder antraben.»

Es bestand eine Holschuld

Die Vorgeschichte: Im Herbst 2022 reifte bei Blaser die Idee, sein Fondue-Chalet auf dem Platz neben seines gepachteten Vorplatzes aufzubauen. «Ich wollte ein grösseres Stübli als die Jahre zuvor.» Dass ein neues Verfahren der Stadt zum Zuge komme, wurde ihm im November 2022 mitgeteilt. Wie er vorzugehen hatte, wusste er da aber noch nicht.

«Erst auf mehrfaches Rückfragen meinerseits wurde mir von der Stadt ein überarbeitetes Merkblatt in Aussicht gestellt.» Dieses sei dann im März vorgelegen – und er habe es aber erst im April 2023 erhalten. «Wieder musste ich selber aktiv nachfragen.»

Stefan Feldmann (SP), Stadtrat und Bauvorstand, bestätigt das: «Bei der Erarbeitung des Merkblatts ist es zu Verzögerungen gekommen.» Somit sei Blaser erst im April 2023 informiert worden. Also schickte dieser noch im April ein erstes Baugesuch ein, das am 22. Mai vom Bauamt als mangelhaft zurückgewiesen wurde.

Um die Eingabe zu verbessern, hatte der Gastronom sich professionelle Hilfe von Gemeinderat Gianluca Di Modica (FDP) geholt. «Allein hätte ich dieses Baugesuch niemals eingeben können.» Kostenpunkt: 2800 Franken.

Darauf konnte Blaser fünf Wochen später, Ende Juni, das überarbeitete Baugesuch einreichen – und bekam erst im Oktober 2023 eine Antwort. «Das war drei Wochen, bevor ich offiziell eröffnete.» Für einen Unternehmer sei das untragbar.

Timing für Werbung zu knapp

«Das Marketing einer Eventhütte erst drei Wochen vor Beginn des Anlasses zu starten, ist viel zu spät.» Blaser musste bereits im August anfangen, sein Fondue-Chalet zu bewerben. Für ihn sei das ein hohes betriebswirtschaftliches Risiko gewesen.

«Falls die Baubewilligung nicht durchgekommen wäre, hätte das für mich einen enormen Imageverlust dargestellt.» Dies bei Lieferanten und Gästen, die den Event zu dem Zeitpunkt schon gebucht hatten.

Kundschaft nach Uster locken

Blaser versteht die Vorgehensweise der Stadt nicht. Da er mit seinem Betrieb doch auch andere lokale Unternehmen in der Region unterstütze – und damit die regionale Wirtschaft ankurble und Publikum nach Uster bringe. In einem Brief an Feldmann drückt Blaser im Januar 2024 seinen Unmut aus.

Dieses Schreiben an den Bauvorstand liegt der Redaktion vor. Blaser formuliert darin, dass für ihn durch das Merkblatt zu temporären Bauten ein erheblicher Mehraufwand entstanden sei.

«Durch das neu auferlegte Verfahren musste ich 3700 Franken an die Stadt bezahlen – ohne eigentlichen Mehrwert.» Blaser wünsche sich eine bessere Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Behörde.

Wer nichts tut, muss auch nichts bezahlen

In der Antwort von Stadtrat Feldmann – auch dieses Schreiben liegt der Redaktion vor – steht, Gebühren, welche bei der Einreichung einer Baubewilligung entstünden, müsse der Verursacher selber tragen. Es stehe der Bauherrschaft schliesslich jederzeit frei, auf ein Bauvorhaben zu verzichten und somit keine Kosten auszulösen. Sieht die Stadt den Wert solcher Veranstaltungen nicht?

Feldmann verneint. «Die Stadt Uster sieht in solchen Angeboten durchaus einen Mehrwert.» Dieser rechtfertige aber nicht den Verzicht auf ein Baugesuch oder die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben.

«Ein Baugesuch dient nicht zuletzt dazu, dass die Interessen Dritter – zum Beispiel der Nachbarschaft in puncto Lärm – gegen die Interessen der Bauherrschaft abgewogen werden können.» Das Baubewilligungsverfahren ermögliche einen Interessenausgleich und diene damit dem Rechtsfrieden.

Zum längeren zeitlichen Ablauf des Verfahrens von Blaser äussert sich Feldmann in seiner Antwort in dem Brief an den Gastronomen folgendermassen: Bei diesem Verfahren habe die gesetzliche Richtfrist bei vier Monaten gelegen – unter anderem deshalb, weil wegen der Lage der Fonduehütte auch die kantonale Baubehörde einbezogen werden musste. Blaser’s Weinbar liegt an einer Kantonsstrasse.

Der Sternenplatz und dahinter Blaser’s Weinbar von aussen.
Blaser’s Weinbar liegt zentral an einer Kantonsstrasse.

Im Falle von «Uster on Ice» ist aktuell eine Anfrage an den Stadtrat hängig. Darin hinterfragt Nina Nussbaumer (SP) den Sinn, wonach man für einen Anlass bis acht Wochen eine Bewilligung – und ab 12 Wochen eine Baubewilligung benötige. Weil diese Anfrage momentan hängig ist, kann Feldmann dazu keine Antwort geben.

Fristen sind anderswo kürzer

Wie sieht es an anderen Orten aus? Auf dem Dübendorfer Bauamt heisst es, ein ähnliches Merkblatt wie in Uster sei in Bearbeitung: Baubewilligungsverfahren für temporäre Bauten benötigen dort jeweils rund drei Monate. In Pfäffikon dauert das Verfahren zwischen zwei und drei Monaten.

In Wetzikon muss man die Unterlagen für temporäre Bauten mindestens mit drei Monaten Vorlaufzeit einreichen. Dafür kann die Stadt eine Bewilligung für fünf Jahre erteilen – nicht wie im Falle von Blaser in Uster erstmal für drei Jahre.

Angesprochen auf das Fondue-Chalet, bringt Feldmann einen rechtlichen Aspekt ein: Die Stadt Uster orientiere sich an der Gerichtspraxis des Kantons Zürich. «Längere Zeiträume laufen nach unserer Einschätzung Gefahr, im Streitfall von einem Gericht kassiert zu werden.»

Mit der Festlegung auf zwei Monate biete die Stadt Uster in diesem Punkt verlässliche Rechtssicherheit für Bauherrschaften.

Grüningen nimmt es locker

Dass es auch einfacher gehen kann, zeigt die jährliche Schloss-Eisbahn in Grüningen. «Wir können die Schloss-Eisbahn ohne ordentliche Baubewilligung aufstellen», sagt die Vizepräsidentin des Vereins, Martina Gradmann. Es reiche eine einfache Bewilligung. «Das Verfahren ist immer sehr unkompliziert.»

Die Schloss-Eisbahn in Grüningen in einer schönen Abendstimmung.
Das Baugesuchsverfahren für die Schloss-Eisbahn in Grüningen sei «sehr unkompliziert».

Das bestätigt Gemeindeschreiberin Yvonne Cassol: «Der Gemeinderat beurteilt die Schloss-Eisbahn als temporäre Baute und toleriert diese für drei Monate.» Das Gesuch müsse jeweils spätestens nach den Sommerferien eingereicht werden, damit der Gemeinderat die Bewilligung rechtzeitig erteilen könne. Die Schloss-Eisbahn öffnet ihre Tore am 23. November.

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