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Ablehnung und Applaus – Diskussion um Pläne zu Windparks im Oberland

Die Windenergie steht dem Wald- und dem Lärmschutz entgegen. Doch in Pfäffikon bringen Oberländer auch Verständnis für die Pläne des Kantons auf.

Baudirektor Martin Neukom (links, stehend) stellt sich im Chesselhuus den Fragen des Publikums.

Foto: Christian Brändli

Ablehnung und Applaus – Diskussion um Pläne zu Windparks im Oberland

Baudirektion lud nach Pfäffikon

Was meinen die Oberländer zu den möglichen Windradstandorten? Die grösste Sorge ist der Waldschutz, wie eine Feedbackrunde des Kantons zeigt.

Kaffee und Gipfeli scheinen Windradgegnern wie Windenergiebefürwortern zu schmecken. Jedenfalls taugen sie dazu, die Volksseele zu besänftigen. Abgesehen von wenigen aufgeregten Zwischenrufern ist am Samstag die dritte und letzte Feedbackveranstaltung der kantonalen Baudirektion gesittet abgelaufen.

Ins Chesselhuus in Pfäffikon geladen waren interessierte Frauen und Männer aus den Regionen Oberland und Pfannenstiel. Entgegen den Befürchtungen von SVP-Kantonsräten fanden alle Platz, die sich von Baudirektor Martin Neukom (Grüne) und Fachleuten über die Windenergiepläne informieren lassen wollten.   

Wenige Teilnehmer

Auch wer spontan am Eingang aufkreuzte, fand noch problemlos einen Platz an den nach Wohnort zusammengestellten Diskussionstischen. Ob es am schönen Wetter, an der von einigen als ungenügend taxierten Information oder schlicht am Umstand lag, dass in der Region nur noch drei Windparks vorgesehen werden: Der Aufmarsch war eher dürftig. 85 Männer und Frauen waren es.

Das waren nochmals etwas weniger als vor Wochenfrist im Knonaueramt und deutlich weniger als im Weinland. Dort kamen 200 Personen zur Feedbackveranstaltung. Kein Wunder, liegen doch die meisten der kantonsweit 20 Eignungsgebiete in jener Region.

«Der Job des Kantons ist es nicht, selber Windräder zu bauen», stellte Neukom einleitend klar. Der Kanton sage nur, wo diese möglich sein sollten. Und dafür dient der Richtplan, über den der Kantonsrat befinden wird. Als zweite Vorlage brachte der Baudirektor noch die sogenannte Beschleunigungsvorlage in die Diskussion ein. Mit einer Anpassung des Energiegesetzes soll das Bewilligungsverfahren verkürzt werden – und die Rekursmöglichkeiten sollen reduziert werden.

Lärm bestimmt Abstand

In den letzten Monaten haben zahlreiche Gemeinden im Oberland, zuletzt Egg, eigene Bestimmungen zum Mindestabstand zwischen Windrädern und bewohnten Gebäuden erlassen. Neukom hielt dazu fest, dass dies der Logik widerspreche: «Der Kanton gibt vor, wo gebaut werden darf. Dann kann eine Gemeinde nicht den Kanton übersteuern.»

Flavia Polli vom kantonalen Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (Awel) hielt dazu fest, dass es in der Schweiz keine absoluten Bestimmungen zum Abstand von Windenergieanlagen gebe. Ausschlaggebend sei aber die Lärmempfindlichkeit. So sind im Kanton Zürich bei der jetzigen Planung je nach Lage 300 oder 500 Meter als Vorgabe gemacht worden. Schon mit dieser Messlatte sind im Kanton Zürich nur noch wenige Flecken übrig geblieben, auf denen überhaupt Windräder möglich wären.

Karte der Windpotenzialgebiete im Zürcher Oberland. Geeignet sind Batzberg, Hombergchropf und Schönwis. Fuchsbüel, Hermatswil und Pfannenstiel sind als Zwischenergebnis markiert.
Die Karte zeigt, grün gekennzeichnet, jene drei Windenergie-Eignungsgebiete, die in den Richtplan aufgenommen werden sollen. Gelb eingezeichnet sind die drei Gebiete, die vorgemerkt werden.

Weitere Gebiete fallen wegen der Aviatik sowie wegen Schutzinteressen ausser Betracht. Nach der Interessenabwägung zwischen den Schutz- und den Nutzungsinteressen – also der möglichen Stromproduktion im Gebiet – verbleiben in der Region mit dem Batzberg zwischen Rüti und Wald, der Schönwies bei Wetzikon und dem Hombergchropf bei Bubikon nur noch wenige Gebiete, die Eingang in den Richtplan finden sollen.

Drei Gebiete auf der langen Bank

Drei weitere sind als sogenannte Zwischenergebnisse eingestuft worden: der Pfannenstiel, das Fuchsbüel bei Hittnau und die Gegend rund um die Pfäffiker Aussenwacht Hermatswil. Zu diesen Gebieten betonte Polli, dass hier keine Windräder geplant, geschweige denn gebaut werden dürften. Bevor dort wirklich etwas in Angriff genommen werden dürfe, müsse der ganze Prozess dereinst wiederholt werden, den jetzt die als geeignet taxierten Gebiete durchliefen.

Und während bisher von zehn Jahren die Rede gewesen ist, bis diese Zwischenergebnisse wieder unter die Lupe genommen würden, wurden am Samstag in Pfäffikon nun 20 Jahre genannt. Damit können die Egger und die Pfäffiker durchatmen. Auf absehbare Zeit werden dort keine Anlagen entstehen.

AKW versus Windräder

In der ersten Fragerunde bekam Neukom mehrfach zu hören, dass sich der Kanton Zürich gar nicht für Windenergie eigne, da der Ertrag viel zu niedrig sei. «Es stimmt, dass unser Kanton nicht der bestgeeignete für Windnutzung ist – auch nicht für Solarenergie», gab er unumwunden zu.

Deswegen könne aber nicht darauf verzichtet werden. Und er gab sein Credo zum Besten, dass es eine Kombination von verschiedenen Energiequellen brauche.

Ein Mann steht auf einem Windrad auf dem Mont-Soleil bei Saint-Imier.
Wie hier auf dem Mont-Soleil bei Saint-Imier sollen auch im Oberland Windparks entstehen.

Mehrfach wurde das Thema Kernenergie angesprochen. Ein Pfäffiker meinte, dass es 800 bis 1200 Windräder brauche, um ein AKW zu kompensieren. Hier gestand Neukom ein, dass der Platzbedarf für Windenergie ungleich höher ausfalle.

Auch sei es schwieriger, den sogenannten Flatterstrom von erneuerbaren Energieträgern ins Netz zu integrieren. «Doch beim AKW bleibt ein Restrisiko», meinte der grüne Baudirektor.

Was im Richtplan ist, bleibt dort

Ein Rütner wollte wissen, ob denn ein Gebiet wegfalle, wenn sich in der weiteren Planung herausstelle, dass dort gar nicht so viel Energie gewonnen werden könne wie theoretisch berechnet. «Also wenn auf dem Batzberg statt der angenommenen drei nur zwei Räder realisiert werden könnten.» Damit ein Gebiet nämlich von nationalem Nutzungsinteresse ist, muss das Produktionspotenzial den Schwellenwert von jährlich 20 Gigawattstunden erreichen.

Dazu meinte der Baudirektor, dass ein einmal vom Kantonsrat im Richtplan festgesetztes Gebiet dort verbleibe. Es sei dann allein am möglichen Investor, abzuschätzen, ob der Betrieb des Windparks noch profitabel sei.

Kritik an fehlendem Waldschutz

Während einer halben Stunde wurde an den einzelnen Tischen aufgenommen, was an der Richtplan- und an der Gesetzesvorlage passt und was nicht. Die Rückmeldungen fliessen alle in die Vernehmlassung ein. Lob gab es für das Vorgehen des Kantons und speziell auch für die Feedbackveranstaltung.

Kritisiert wurde vor allem, dass dem Vogelschutz zu wenig Rechnung getragen werde. Zweifel wurden angemeldet, ob es gelingt, die gesetzlich vorgeschriebenen Kompensationsflächen für die Waldstücke zu finden, die für Windräder abgeholzt werden müssen. Neukom erklärte dazu, dass diese Kompensation in der Nähe der gerodeten Fläche vorgenommen werden müsse. Wo genau, werde aber erst in einem Bewilligungsverfahren geklärt.

Blick auf eine Wiese und Wald auf dem Batzberg bei Rüti.
Auch auf dem Batzberg (im Bild) zwischen Rüti und Wald sollen die drei möglichen Windräder im Wald platziert werden.

Während im Chesselhuus über den Waldschutz diskutiert wurde, weibelten vor dem Saal Aktivisten für die Waldschutz-Initiative. Diese richtet sich gegen den Bau von Turbinen im Wald. Im Komitee sind auch Oberländer Kommunalpolitiker zu finden.

Drinnen wurde derweil auch ein Demokratiedefizit bemängelt. So gebe es keine Volksabstimmung zu den Windenergiestandorten. Und immer wieder blitzte auf, dass der Energieertrag von den Windrädern in keinem Verhältnis stehe zu deren negativen Auswirkungen punkto Lärm, Wald- und auch Landschaftsschutz. Trotz der gesammelten Kritik gab es aber nach gut dreieinhalb Stunden Information und Diskussion Applaus für den Veranstalter.  

BIs Ende Oktober läuft nun noch die öffentliche Auflage, in die auch die Rückmeldungen von der Veranstaltung in Pfäffikon einfliessen. Im nächsten Jahr werden alle Feedbacks ausgewertet, und der Regierungsrat wird einen Antrag an den Kantonsrat ausarbeiten. 2026 wird dieser entscheiden, welche Gebiete in den Richtplan aufgenommen werden. Ab 2027 könnten dann erste konkrete Projekte von Investoren zur Bewilligung eingereicht werden.

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