Soll Trinkgeld versteuert werden? Das sagen Oberländer Gastronomen
«Isch guet so»
Der Bund überlegt sich, die Regeln für Trinkgeld zu verschärfen. Sollen Serviceangestellte ihr Trinkgeld versteuern? Das Thema beschäftigt die regionalen Gastronomen.
Die Frage klingt einfach: Was ist Trinkgeld? Ist es ein Lohnbestandteil des Personals? Oder ist es ein Geschenk des Gasts?
Doch die Antwort darauf hat es in sich. Vor 50 Jahren wurde das Trinkgeld in der Schweiz eigentlich abgeschafft. «Der Service ist im Preis inkludiert», sagt Fabian Aegerter, der die «Waldmannsburg» in Dübendorf leitet.
Trotzdem ist das Trinkgeld seither nicht verschwunden. Aufrunden gehört für viele Gäste in den Restaurants der Schweiz zum guten Ton. Und nicht nur dort: Auch beim Coiffeur oder im Taxi geben Herr und Frau Schweizer gerne etwas mehr, als das Preisschild verlangt. Ein Dankeschön, ausgedrückt in Franken und Rappen.
Neun von zehn Schweizern geben Trinkgeld
Die Bank Cler hat das Trinkgeldverhalten in der Schweiz in einer aktuellen repräsentativen Studie untersucht und kommt zum Resultat, dass neun von zehn Schweizern im Restaurant ein Trinkgeld geben, wenn die Leistung stimmt. Bei kleineren Summen ist das Trinkgeld proportional höher. So beträgt das durchschnittliche Trinkgeld bei einer Rechnung von 200 Franken etwa 9 Franken, das sind 4,5 Prozent des Rechnungsbetrags. Bei einer Rechnung von 30 Franken sind es 2,50 Franken, was 8,5 Prozent entspricht.
Die Studie zeigt unterschiedliche Verhaltensweisen bei verschiedenen Dienstleistungen. So werden beim Coiffeur bei einem Rechnungsbetrag von 200 Franken im Schnitt nur 5,52 Franken gegeben. Taxifahrer erhalten bei einer Rechnung von 50 Franken durchschnittlich 2,33 Franken.
In einer früheren Studie hat die Bank Cler auch untersucht, warum Trinkgeld gegeben wird. Das Trinkgeld hängt in erster Linie mit der Qualität der Dienstleistung zusammen (60 Prozent). Doch es gibt auch zwei Kriterien, die nichts mit der Qualität zu tun haben: Genannt werden auch der unterdurchschnittliche Lohn des Dienstleistenden (46 Prozent) oder allgemein der gute Ton (26 Prozent).
Da früher bar bezahlt und aufgerundet wurde und die Gelder in keiner Buchhaltung auftauchten, wurden darauf weder Steuern erhoben noch Sozialabgaben entrichtet. Doch mit dem Aufkommen elektronischer Zahlungsmittel hat sich das geändert.
Immer mehr Menschen hierzulande zahlen digital – mit Karten (43 Prozent) oder Mobile Payment (12 Prozent). Die Zahlungsströme werden nachverfolgbar, und das hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) auf den Plan gerufen. Spätestens im Herbst wolle das BSV entscheiden, wie es mit dem Trinkgeld weitergehen solle, schreibt der «Tages-Anzeiger».
Verschärft das BSV die Regeln, könnten Trinkgelder vermehrt dem Lohn zugerechnet werden. Das hätte höhere Sozialabgaben und Steuern zur Folge. Gleichzeitig wären die Trinkgeldbezüger besser gegen Krankheit und Arbeitslosigkeit abgesichert und erhielten im Alter eine höhere Rente.
«Seit eh und je ein Zustupf»
Das Thema beschäftigt auch die Gastronomen im Oberland. Christine Thöni von der Wirtschaft zum Strick in Ottikon: «Ich bin hin- und hergerissen. Dafür spricht, dass das Personal dann auch in Franken und Rappen sieht, wie viel Trinkgeld in einem Monat zusammenkommt.» Dagegen spreche, dass das Trinkgeld «seit eh und je» ein Zustupf sei. «Und den soll das Servicepersonal behalten dürfen.»
Den zweiten Punkt betont auch Nicole Jordan vom Restaurant zur Linde in Kyburg: «Ich betrachte das Trinkgeld als Geschenk der Gäste, als Geste der Dankbarkeit für einen guten Service. Wieso soll man ein Geschenk versteuern?»
Auch Polykarpos Papadopoulos, Geschäftsführer des Restaurants Gyrenbad ob Turbenthal, hält nichts von der Idee, Trinkgeld zu versteuern: «In unserer Branche verdienen die Leute nicht die Welt. Da kommt das Trinkgeld sehr gelegen, sei es für kleinere Anschaffungen oder auch als Feriengeld.»
Zudem fürchtet Papadopoulos einen administrativen Mehraufwand. Und überhaupt: «Ich frage mich, ob man wirklich bei Serviceangestellten, Taxifahrern oder Coiffeuren nach Steuersubstrat suchen muss. Da gäbe es doch andere Lohnklassen, wo sicher mehr zu holen ist.»
Das Argument der tiefen Löhne will Fabian Aegerter von der «Waldmannsburg» nicht so stehen lassen: «Wir zahlen aktuell in der Branche Löhne, die über den Mindestlöhnen des Gesamtarbeitsvertrags sind. Sonst würden wir gar keine qualifizierten Fachkräfte mehr finden.» Die Dienstleistung sei im Preis inbegriffen und damit bereits Lohnbestandteil. «Wenn ein Gast heute ein Trinkgeld gibt, dann ist das ein ‹Over-Tip›», sagt Aegerter. «Und den soll das Personal unter sich aufteilen dürfen, ohne dass Steuern darauf erhoben werden.»
«Auch in anderen Branchen muss der ganze Lohn versteuert werden»
In den befragten Gastrobetrieben wird das Trinkgeld aufgeteilt, sodass nicht nur das Servicepersonal profitiert, sondern auch Mitarbeitende hinter den Kulissen. Das ist in «Schneiders Quer» in Pfäffikon nicht anders, wo auch die Leute in der Küche, der Backstube oder am Pizzaofen ihren Teil abbekommen.
Patron Roland Schneider kann die Überlegungen des Bunds nachvollziehen, auch auf das Trinkgeld Steuern und Sozialabgaben zu erheben. In einem guten Monat könne eine Fachkraft im Service mehrere hundert Franken an Trinkgeld einnehmen, so Schneider. Das sei deshalb durchaus und nach wie vor als Lohnbestandteil zu betrachten: «Und in anderen Branchen muss ein Angestellter auch seinen gesamten Lohn versteuern.»
