Kirchenstreit in Kyburg – rechtliche Schritte nach unbewilligter Aktion
Streit um Sakralraum
Der Statthalter des Bezirks Pfäffikon muss zunächst herausfinden, ob ein fehlbares Verhalten vorliegt. Derweil befindet sich die Innenausstattung wieder in der Kirche.
Unglaube, Verwunderung, Sorge und wohl auch ein Schuss Ärger: Damit dürfte die kantonale Baudirektion zunächst auf die Aktion der Kirchenpflege Illnau-Effretikon reagiert haben. Diese hatte ohne Bewilligung Kirchenbänke und weiteres Mobiliar aus der denkmalgeschützten Kirche Kyburg reissen lassen.
Unlängst kam seitens des Kantons eine weitere Reaktion hinzu: Anfang Juli hat das Amt für Raumentwicklung Anzeige gegen die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde erstattet, wie Markus Pfanner, Mediensprecher der Baudirektion, auf Anfrage sagt.
Statthalter hat Untersuchung eingeleitet
Zuständig ist Erkan Metschli-Roth, der Statthalter des Bezirks Pfäffikon. Dieser bestätigt, dass er eine Untersuchung eingeleitet hat.
Und so läuft das Verfahren ab: Zunächst wird der Sachverhalt geklärt. Liegt kein fehlbares Verhalten vor, stellt der Statthalter das Verfahren mit einer Verfügung ein. Andernfalls wird er einen Strafbefehl ausstellen und die Verantwortlichen büssen. War der allfällige Verstoss fahrlässig, ist eine Busse bis zu 5000 Franken möglich; war er gar vorsätzlich, sind es bis zu 50’000 Franken.
Noch ist offen, bis wann ein Resultat vorliegen wird.



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Für die Kirchenpflege kommuniziert Finanzvorstand Kilian Meier in der Sache. Das Statthalteramt habe am 19. Juli mitgeteilt, dass es ein Verfahren wegen des Verdachts auf baurechtliche Widerhandlungen führe. «Die Kirchenpflege wird sich als Vertreterin der Kirchgemeinde am Verfahren beteiligen und zu gegebener Zeit informieren», schreibt Meier.
Bloss «temporäre Umgestaltung»
Seit bekannt ist, dass die Kirchenpflege Teile der Innenausstattung – unter anderem Kirchenbänke – aus der Kirche Kyburg entfernen liess, wird die Aktion in der Kirchgemeinde kontrovers diskutiert.
An der Kirchgemeindeversammlung von Anfang Juni hagelte es Kritik, teilweise gab es aber auch Zuspruch.
Die kantonale Baudirektion hatte auf einen Vertrag mit der Kirchgemeinde verwiesen, wonach ohne vorgängige Zustimmung des Kantons keine baulichen Änderungen im Inneren und am Äusseren der Kirche vorgenommen werden dürfen.
Die Kirchenpflege hatte laut Baudirektion aber weder eine Zustimmung noch eine Baubewilligung eingeholt. Beides wäre zwingend gewesen. Kirchenpfleger Meier dagegen sagte, es handle sich lediglich um eine «temporäre Umgestaltung», daher habe man kein Baugesuch gestellt.
Umfrage mit deutlichem Resultat
An einer nicht repräsentativen Umfrage dieser Zeitung zur Ausräumung der Kirche Kyburg haben sich übrigens mehr als 1200 Leserinnen und Leser beteiligt. Drei Viertel sind der Meinung, auch Kirchgemeinden müssten sich an Verträge halten. Das verbleibende Viertel sieht das offenbar weniger eng.
Zu beinahe gleichen Teilen fand es, es sei ja nichts passiert, da die Kirchenbänke später wieder eingebaut werden könnten (12 Prozent). Oder aber, die Kirchgemeinden sollten die Freiheit haben, ihre Gebäude so zu nutzen und zu verändern, wie sie wollten (14 Prozent).
Laut Markus Pfanner von der Baudirektion ist man abgesehen von der Strafanzeige weiterhin mit der Kirchgemeinde im Gespräch. Die ohne Bewilligung herausgerissene und dann in einem Waschhäuschen eingelagerte Innenausstattung befinde sich mittlerweile wieder in der Kirche.
Sie sei aber noch nicht wieder definitiv montiert. Ein Augenschein der Redaktion vor Ort brachte nichts, die Kirche Kyburg ist aktuell verschlossen.
