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Fällanden im Fokus: Jörg Kündig über die Asylunterkunftsfrage

Das Bundesgericht sagt, für neue Asylcontainer braucht es ein Volks-Ja. Der oberste Zürcher Gemeindevertreter sieht weitreichende Folgen und fordert Massnahmen von Bund und Kanton.

Jörg Kündig setzt auf übersteuernde Sonderregelungen oder Finanzierungsübernahme durch Bund und Kanton.

Foto: Christian Merz

Fällanden im Fokus: Jörg Kündig über die Asylunterkunftsfrage

Neue Asylunterkünfte haben es schwer

Fällanden darf neue Asylcontainer nur mit Zustimmung der Bevölkerung bauen. Der oberste Zürcher Gemeindevertreter sieht weitreichende Folgen und fordert Massnahmen von Bund und Kanton.

Fabienne Sennhauser

Darum geht es

Die Gemeinden im Kanton Zürich müssen mehr Geflüchtete aufnehmen als bisher. Fällanden wollte deshalb für 1,5 Millionen Franken neue Wohncontainer bauen. Der Gemeinderat bewilligte den Kredit als sogenannte gebundene Ausgabe, ohne darüber abstimmen zu lassen. Dagegen erhoben mehrere Stimmberechtigte Beschwerde und erhielten recht. Die Gemeindeversammlung muss den Kredit für den Bau von Asylcontainern bewilligen. Gemäss dem aktuellen Bundesgerichtsurteil konnte die Gemeinde nicht aufzeigen, wieso es sich bei der Unterbringung von Asylsuchenden um ein wichtiges öffentliches Interesse handle. Jörg Kündig ist Präsident der Zürcher Gemeindepräsidien und als Gemeindepräsident von Gossau selbst mit diesem Problem konfrontiert. Er erklärt, was das Urteil für die Gemeinden und das Zürcher Asylwesen konkret bedeutet.

Jörg Kündig, welches Gefühl löst das Fällander Urteil bei Ihnen aus?

Jörg Kündig: Mich irritiert die Begründung der Gerichte in höchstem Masse!

Weshalb?

Die Asylfürsorgeverordnung hält ganz klar fest, dass die Gemeinden verpflichtet sind, Asylsuchende unterzubringen. Es besteht also ein Sachzwang, der schlicht nicht negiert werden kann.

Das Zürcher Gemeindegesetz definiert Ausgaben als gebunden, wenn «sachlich, zeitlich und örtlich kein erheblicher Entscheidungsspielraum bleibt». Sicherheitsdirektor Mario Fehr und Sie argumentieren, die Planung und die Bereitstellung von weiteren Asylunterkünften fielen unter diesen Paragrafen.

Richtig. Mir scheint, die Gerichte haben diesem Sachverhalt zu wenig Rechnung getragen. Die Gemeinden sprechen diese Kredite nicht aus Plausch, sondern damit sie die ihnen zugedachten Aufgaben erfüllen können. Wir haben keine Wahl, ob und wie viele Geflüchtete wir unterbringen müssen.

Das Gericht argumentiert im Fall von Fällanden aber, dass es Alternativen zu den Wohncontainern gegeben hätte, etwa Zivilschutzanlagen.

Selbstverständlich müssen alternative Unterbringungsmöglichkeiten ausreichend geprüft und deren Ausschluss klar begründet werden. Das Fällander Urteil zwingt uns nun aber, Zivilschutzanlagen als solche Alternativen zu nutzen. Dabei handelt es sich aber oft um nur kurzzeitig nutzbare Lösungen. Denn allein das Vorhandensein einer Schlafgelegenheit reicht nicht aus. Die Asylsuchenden müssen sich auch draussen aufhalten können. Da sind Zivilschutzanlagen, die sich oft unter Schulen befinden, keine dauerhafte Variante.

Den Gemeinden im Kanton Zürich fehlt der Wohnraum – und erst recht die Zeit. Da hilft das jüngste Gerichtsurteil nicht.

Das ist richtig. Abstimmungsverfahren, wie sie bei grossen Beträgen erforderlich sind, sind zeitaufwendig. Die jetzt gültige Asylquote von 1,6 Prozent können die Gemeinden nicht zeitgerecht einhalten. Aktuell gelingt es zwar, mit dem Sicherheitsdirektor Mario Fehr und dem kantonalen Sozialamt Wege zu finden. Aber es ist schwierig, die nötigen Kapazitäten zu schaffen. Denn wir spüren schon jetzt eine gewisse Härte in den politischen Prozessen.

Wie meinen Sie das?

Es sieht so aus, als würde es auch 2025 mehr Asylgesuche geben. Die Gemeinden sind aber bereits jetzt an der Belastungsgrenze. Es ist daher davon auszugehen, dass Kreditvorlagen für noch mehr Wohnungen oder Wohncontainer einen schweren Stand haben werden.

Was würde das bedeuten?

Das ist ganz einfach: Wenn die Stimmbürger Kreditgesuche ablehnen und keine Alternativen bestehen, dann können die Gemeinden die Menschen nicht unterbringen. Dann müssen Bund und Kanton die nötigen Grundlagen dafür schaffen.

Was wünschen Sie sich konkret?

Ich sehe zwei Möglichkeiten. Entweder man erlässt eine übersteuernde Sonderregelung, die den Bau von Asylwohnraum als gebundene Ausgabe ermöglicht. Oder aber Bund und Kanton übernehmen die Finanzierung.

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