Nun entscheidet die Bevölkerung über die Fällander Flüchtlingsunterkunft
Nach Niederlage vor Bundesgericht
Der Fällander Gemeinderat kassiert eine Schlappe vor Bundesgericht. Die Flüchtlingsunterkunft im Letzacher geht nicht als gebundene Ausgabe durch und muss vors Volk.
In eigener Kompetenz wollte der Gemeinderat von Fällanden im Gebiet Letzacher eine Flüchtlingsunterkunft erstellen. Nun hat das Bundesgericht diesem Vorgehen einen Riegel geschoben und stützt damit den Entscheid der Vorinstanz.
Denn das Verwaltungsgericht hatte im vergangenen Herbst den Kreditbeschluss über insgesamt 1,55 Millionen Franken als gebundene Ausgabe für die Anschaffung von Wohncontainern aufgehoben. Der Gemeinderat war stets anderer Meinung und sah wegen zeitlicher Dringlichkeit und mangelnder Alternativen, dass er das Geld für den Bau in eigener Kompetenz sprechen kann. Das Verwaltungsgericht schloss im Urteil eine solche Dringlichkeit aus und drängte den Gemeinderat zur Prüfung weiterer Unterbringungsmöglichkeiten in Fällanden.

