Gilt die Tafel? Verbot in Wald bewegt Biker und Wanderer
Kontroverse um Verbotstafel
Der Verkehrsverein hat in der Gemeinde Wald vor Jahren eine Tafel aufgestellt. Mountainbiker zweifeln an, dass es sich um ein offizielles Verbot handelt. Trotzdem bleibt die Tafel – zumindest vorerst.
Der Mountainbiker ist trainiert, Hindernisse zu überwinden. Darum macht er manchmal auch vor Verbotstafeln nicht halt. Für geübte Fahrerinnen und Fahrer ist es ein Leichtes, diese zu umfahren. Eine Herausforderung ist dann eher das Wortgefecht mit den Wanderinnen und Wanderern, die dieses Verhalten auf die Palme bringt.
Die Situation ist manchmal verworrener, als sie auf den ersten Blick scheint – denn auch die Bikenden fühlen sich im Recht. Dies kann aus Egoismus passieren, aber es gibt auch nachvollziehbare Gründe, dass vermeintliche Verbote ignoriert werden. Denn im Wald spriessen gelegentlich Tafeln aus dem Boden, die nicht offiziell sind. Bikerinnen und Biker fühlen sich dadurch in ihrer Freiheit beschnitten.
Für sie ist es oft schwierig nachzuvollziehen, ob das Verbot gilt oder eben nicht. Bei einigen Exemplaren sieht man auf den ersten Blick, dass sie «gebastelt» sind. Manche sehen echt aus, andere sind echt, und es gibt auch solche, bei denen man erst ein Jurastudium absolvieren muss, um sicher zu sein, dass man mit dem Zweirad durchfahren darf.
Das viel diskutierte Verbot in Wald
Ein kompliziertes Exemplar steht in der Gemeinde Wald beim Sagenraintobel. Die Tafel ist vor einem schmalen Weg platziert. Im roten Kreis ist ein Mountainbiker mit kleinem Rucksack aufgemalt. Die Tafel sieht offiziell aus. Unter dem Verbot steht in dicken Buchstaben geschrieben: «Die Wanderer danken Ihnen.»
Die Schrift ist aber auch nicht zu fett, sondern hat genau die für Tafeln übliche Dicke. Bei genauerer Betrachtung fällt das Kleingedruckte auf: «Verkehrsverein Wald» steht darauf. «Es ist nicht Aufgabe des Verkehrsvereins, Verbote auszusprechen», findet Thomas Suter, Präsident des Vereins ZO-Biketrails, der sich für eine Koexistenz der verschiedenen Interessengruppen einsetzt.
Auch ohne Verbot sei aber klar: «Wanderer haben Vortritt», sagt Suter. Offensichtlich halten sich ortskundige Bikerinnen und Biker sowieso nicht an das Verbot, weil sie der Meinung sind, dass es sich nicht um ein offizielles Schild handelt.
Matthias Gafner, Präsident des Verkehrsvereins Wald, stellt klar, dass die Tafel bereits vor seiner Zeit aufgestellt wurde. «Sie stammt aus der Anfangsphase, als es die ersten unangenehmen Kontakte zwischen Wanderern und Bikern gegeben hat.» Man habe damals präventiv handeln wollen und darum die Tafel aufgestellt.
Ein Urteil stimmt Bikende zuversichtlich
Laut Gesetz dürfen Wege, die sich nicht für Fahrräder eignen, nicht befahren werden. Bloss: Mit den heutigen Velos ist eigentlich fast alles machbar.
Bikende aus dem Oberland fühlen sich bestärkt durch ein Urteil, welches Mountainbiker freisprach, die für einen SRF-Dokumentarfilm den Uetliberg unsicher gemacht hatten. Das Bezirksgericht musste klären, ob das Duo auf illegalen Trampelpfaden oder legalen Wegen unterwegs war. Es ging um die Frage, welcher Untergrund sich überhaupt fürs Biken eignet.
Laut dem Bezirksgericht Affoltern sind auch unbefestigte Wege fürs Velo machbar. Was befahrbar sei, habe sich einerseits durch den technischen Fortschritt der Mountainbikes verändert. Andererseits hänge dies auch von den individuellen Fähigkeiten der Personen ab, die auf dem Sattel sässen.
Ende April kam es zu einem Dialog. Matthias Gafner hat eine Gruppe von Mountainbikern beim Sagenraintobel empfangen und mit ihnen über das Verbot und dessen Entstehung gesprochen.
Dies geschah im Rahmen einer Tagung mit Bikenden aus der ganzen Schweiz.
Rund 60 Mountainbikerinnen und -biker sind an jenem Wochenende angereist, um in Wald über das Thema Koexistenz zu diskutieren. Es erschien in dieser Zeitung ein Artikel mit einem Bild eines Bikers, der das Tobel hinunterfuhr. Eine Leserin aus Wald meldete sich im Anschluss an unsere Berichterstattung und reklamierte, dass das Verbot einfach ignoriert werde.
«Auch hier fehlt der Respekt vor den Wanderern», schrieb Erika Schmidli. An dieser Stelle sei erwähnt, dass der Präsident des Verkehrsvereins über diese Abfahrten informiert war. Die Fahrer sollten sich ein Bild der Situation verschaffen können. Zudem begrüsste er, dass die Biker durch den kürzlich gegründeten Verein ZO-Biketrails nun ein Gesicht haben und man einen Dialog führen kann.
Suter ist der Meinung, dass das Tobel in Wald generell auch für Bikende legal nutzbar sein soll. «Wir könnten uns einen Kompromiss vorstellen, dass man den Weg zur Befahrung durch Bikende zu Randzeiten kommuniziert.»
Davon hält wiederum der Präsident des Verkehrsvereins zum jetzigen Zeitpunkt wenig. «Entweder wir lassen die Tafel, oder wir nehmen sie ganz weg – es braucht eine einfache Lösung.» Derzeit wolle man die Tafel aber nicht entfernen.
«Wir warten ab, bis es klare Leitlinien vom Kanton gibt.» Anfang Februar hat der Kantonsrat das Postulat «Ausbau der Mountainbike-Infrastruktur im Kanton Zürich» an den Regierungsrat überwiesen. Die Frist für die Berichterstattung durch den Regierungsrat beträgt zwei Jahre. Dann erhofft man sich mehr Klarheit in der Frage zur Koexistenz auf Wanderwegen.
Es bleibt die Frage: Ist die Verbotstafel in Wald nun gültig oder nicht? Die Kantonspolizei schreibt auf Anfrage, dass die Signalisation in Wäldern in der Zuständigkeit der betreffenden Gemeinden liegt. Der Walder Gemeindepräsident Ernst Kocher (SVP) sagt am Telefon: «Die Tafel ist als Hinweis zu verstehen, es ist eine Empfehlung.» Er macht aber deutlich, dass die Verkehrstafel nicht offiziell ist. Trotzdem solle man sie ernst nehmen. «Der Weg ist eng und gefährlich», sagt Kocher.