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Bundesrat verbietet Kirschlorbeer und Sommerflieder

Seit Jahren kämpft die Schweiz gegen Pflanzenarten, die ursprünglich nicht bei uns heimisch waren. Ab dem Herbst auch mit Verboten.

Ob als Dekoration oder als Geschenk: Die leuchtend gelben Mimosen sind von der Basler Fasnacht kaum wegzudenken.

Foto: Georgios Kefalas (Keystone)

Bundesrat verbietet Kirschlorbeer und Sommerflieder

Invasive Neophyten

Ab September sind in der Schweiz weitere 30 invasive Pflanzenarten verboten. Ob auch gewisse Blumensträusse unter das Verbot fallen, ist offen.

Markus Brupbacher

Wer keinen Garten hat und sich auch nicht mit der Artenvielfalt von Pflanzen beschäftigt, wird wohl sagen: «Na und?» Wer es aber tut, wird wahrscheinlich ausrufen: «Na endlich!»

Denn am 1. März hat der Bundesrat beschlossen, unter anderem den Verkauf des Kirschlorbeers, Sommerflieders oder Blauglockenbaums zu verbieten. Insgesamt fallen etwa 30 neue Pflanzenarten unter das Verbot, das ab dem 1. September gilt.

Es handelt sich dabei um invasive Neophyten. Das sind Pflanzen, die hierzulande nicht heimisch sind und sich in der Natur auf problematische Art und Weise ausbreiten. Dabei verdrängen sie vor allem einheimische Pflanzen, wodurch sie die Artenvielfalt gefährden. Zudem richten manche wirtschaftliche und gesundheitliche Schäden an.

Ein Verbot – aber

Über 600 gebietsfremde Pflanzenarten sind in der Schweiz verwildert oder eingebürgert, was fast einem Fünftel der Schweizer Flora entspricht. Rund 50 dieser Arten verursachen Probleme und gelten somit als invasiv.

Bislang sind in der Schweiz allerdings nur elf invasive Neophyten verboten, die also nicht verkauft oder gepflanzt werden dürfen.

Darunter sind relativ bekannte Beispiele wie das Drüsige Springkraut, die Amerikanischen Goldruten, der Riesen-Bärenklau, die Ambrosia, der Essigbaum oder der Japanknöterich.

Grüne Pflanze
Immergrün mit glänzenden Blättern: Der Kirschlorbeer ist als Heckenpflanze und Sichtschutz sehr beliebt.

Zwar dürfen ab Herbst weitere invasive Pflanzenarten nicht mehr verkauft, verschenkt, importiert und gepflanzt werden. Aber: «Pflanzen, die sich bereits in Gärten befinden, sind vom Verbot nicht betroffen», heisst es in der Mitteilung des Bundesrats vom 1. März.

Sprich: Wer also etwa einen Kirschlorbeer – eine sehr beliebte, weil immergrüne Heckenpflanze – schon im Garten hat, muss diesen nicht entfernen.

Von Australien nach Europa

Unter den bald verbotenen Pflanzen ist auch die Falsche Mimose (Acacia dealbata). Am internationalen Frauentag, dem 8. März, werden vor allem in Italien und im Tessin Mimosensträusse an Frauen verschenkt.

Der italienische Frauenbund führte die Tradition 1946 ein. Im italienischen Sprachraum wird die Mimose übrigens nicht mit Überempfindlichkeit – also Mimosenhaftigkeit – in Verbindung gebracht.

Gelbblühende Pflanze
Die Falsche Mimose stammt aus Australien, sie hat sich mittlerweile aber auch in Europa ausgebreitet.

Kommt hinzu, dass sich die Blätter der Falschen Mimose, die auch Silber-Akazie genannt wird, bei Berührung gar nicht zusammenziehen. Dies ist nur bei der «echten» Mimose (Mimosa pudica) der Fall.

Die Falsche Mimose stammt ursprünglich aus Südaustralien und wurde als Zierpflanze nach Europa eingeführt. Im Mittelmeerraum, an der französischen Atlantikküste oder im südlichen Tessin kommt der Baum längst verwildert vor.

Mimosen auch als Sträusse verboten?

Die Mimose ist auch von der Basler Fasnacht nicht mehr wegzudenken, wo sie als Blume verschenkt wird. Als Topfpflanze oder in Form von Samen darf sie ab September hierzulande nicht mehr verkauft oder verschenkt werden. Aber ist die Mimose auch als Schnittblume – also ohne Wurzeln – in Zukunft verboten?

Diese Frage sei «noch nicht geklärt», heisst es beim Bundesamt für Umwelt (Bafu) auf Anfrage dieser Zeitung. «Wir können deshalb heute noch nicht sagen, ob es weiterhin möglich sein wird, Falsche Mimosen als Schnittblumen an der Basler Fasnacht auch künftig mitzuführen oder als Dekoration zu verwenden», sagt Bafu-Sprecherin Rebekka Reichlin. «Bis im Herbst wird diese Frage jedoch geklärt sein.»

Laut dem Bafu wären die Falsche Mimose und weitere invasive Pflanzen dann als Schnittblumen verboten, wenn sich daraus Pflanzen vermehren liessen. Dies ist durch Stecklinge oder Samen möglich. Mit Stecklingen ist gemeint, dass ein in die Erde gesteckter Mimosenzweig Wurzeln schlagen und so zu einer neuen Pflanze heranwachsen würde.

In diversen Fachartikeln wird beschrieben, dass sich die Falsche Mimose über Stecklinge vermehren lässt. Damit besteht ein reales Risiko, dass die Mimose auch als Schnittblume in der Schweiz verboten sein wird.

Wie ein Markenzeichen für das Tessin

Künftig ebenfalls nicht mehr erlaubt ist das Verkaufen und Pflanzen der Chinesischen Hanfpalme (Trachycarpus fortunei), oft einfach Tessinerpalme genannt. Die Palmenart ist aus dem Tessin kaum noch wegzudenken.

Doch sie hat sich dort als invasiver Neophyt in etlichen Wäldern schon sehr stark ausgebreitet. Zudem stammt sie ursprünglich gar nicht aus dem Tessin, sondern aus China.

Uferpromenade Ascona
Uferpromenade von Ascona am Lago Maggiore: See, Sonne, Berge, blauer Himmel – und Chinesische Hanfpalmen. So stellt man sich das Tessin vor.

Wie beim Kirschlorbeer, Blauglockenbaum oder Sommerflieder gilt auch bei der Chinesischen Hanfpalme: Exemplare, die sich schon in Gärten oder Parks befinden, können bleiben. Somit werden die Palmen zum Beispiel in Ascona am Lago Maggiore nicht so schnell verschwinden.

Aber: Wer eine kleine, verwilderte Palme im Tessin ausgräbt und sie auf der Alpennordseite bei sich zu Hause pflanzt, tut ab 1. September etwas Verbotenes.

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