Sechs von zehn Kurierdiensten liefern Alkohol an Jugendliche
Test in Wetzikon
Geprüft und durchgefallen: Die Mehrzahl der Kurierdienste von Restaurationsbetrieben in Wetzikon nimmt es mit dem Jugendschutz zu wenig genau.
«Kann ich deinen Ausweis sehen?» So lautet die Gretchenfrage beim Verkauf von alkoholischen Getränken an junge Menschen. Die Stadtpolizei Wetzikon wollte es genau wissen, wie es denn die Kurierdienste mit der Prävention haben.
Im Februar führte die Stapo gemeinsam mit dem Blauen Kreuz Zürich Alkoholtestkäufe auf dem Stadtgebiet von Wetzikon durch. Dabei wurden die Testkäufe nicht direkt in Läden, Kiosken oder Restaurants durchgeführt, sondern online.
14-jährige Testkäufer
Buben und Mädchen im Alter von 14 Jahren bestellten verschiedene alkoholische Getränke auf den Websites von Restaurants und Take-aways oder über Online-Plattformen. Insgesamt wurden zehn Online-Bestellungen getätigt. Die Bestellungen wurden durch die jeweiligen Betreiber mittels Kurierdienst ausgeliefert.
Die Resultate geben zu denken. Sechs von zehn Betreibern respektive Lieferanten haben weder bei der Bestellung noch bei der Auslieferung auf das Alter der Empfänger geachtet und Alkohol an unter 16-Jährige verkauft.
Auch die übrigen 40 Prozent hatten bei der Bestellung nicht nach dem Alter gefragt. Dafür haben die Lieferdienst-Mitarbeitenden bei der Übergabe der Bestellung nach einem Ausweis gefragt und die bestellten Getränke wieder mitgenommen.
Zur Einordnung: Wie so vieles ist auch der Alkoholverkauf an Jugendliche in der Schweiz kantonal geregelt. Immerhin haben (fast) alle Kantone dieselben Regeln: Bier und Wein darf ab 16 Jahren gekauft werden, Spirituosen ab 18 Jahren. Einzige Ausnahme: Im Tessin gilt 18 Jahre als Mindestalter, unabhängig vom Alkoholgehalt eines Getränks.
«Es besteht Handlungsbedarf»
Dass 14-Jährige bei sechs von zehn Testkäufen «erfolgreich» waren, ist ein Ergebnis, das zu denken gibt. Die Auswertung der Testkäufe zeige, «dass hier Handlungsbedarf besteht und die bestehenden Tools zur Altersidentifikation nicht ausreichen, um den Jugendschutz zu gewährleisten», schreibt die Stadt Wetzikon in einer Mitteilung.
Die fehlbaren Betriebe erhalten in den nächsten Tagen Post von der Stadt Wetzikon. Inhalt: eine verwaltungsrechtliche Verfügung mit entsprechenden Gebühren. Solche Testkäufe sind nicht im Strafrecht geregelt, sondern im Verwaltungsrecht und können darum nicht gebüsst werden. Das bedeutet aber keineswegs, dass die sechs Gastro-Betriebe, die sich nicht an die Regeln hielten, ungeschoren davonkommen.
Fehlbare Betriebe zahlen 300 Franken
Die Gebühren für eine erstmalige Missachtung des Verbots, Alkohol und Tabak an Minderjährige zu verkaufen, beträgt 300 Franken. Beim zweiten Mal sind 500 Franken fällig, beim dritten Mal 1000 Franken. In ihrer Mitteilung winkt die Stadt Wetzikon schon mal mit dem Zaunpfahl und kündigt weitere Alkoholtestkäufe an: «Die Praxis zeigt, dass Testkäufe eine positive Wirkung auf das Verkaufspersonal haben.»
Weiter wurde festgestellt, dass zwei Kurierdienstfahrer nicht über die nötigen Bewilligungen des Amts für Wirtschaft und Arbeit verfügten und gar nicht arbeiten durften. Diese werden beim Statthalteramt Hinwil zur Anzeige gebracht.
Stadtpolizeiliches Feedback gab es auch für jene getesteten Betriebe, die keinen Alkohol an die Minderjährigen verkauft haben. Sie wurden schriftlich über ihr vorbildliches Verhalten informiert.
