Ihr Auto stand 10 Minuten vor dem Notfall in Uster – 50 Franken
Teurer Notfall
Anna Schmid fährt ihre Nachbarin in den Notfall im Spital Uster. Da es der Frau sehr schlecht geht, begleitet Schmid sie zur Anmeldung – und kassiert eine Busse, die keine ist.
«Meine Nachbarin rief mich an, weil es ihr sehr schlecht ging – daraufhin fuhr ich sie von Volketswil in den Notfall im Spital Uster», erzählt Anna Schmid*. Das sei am Donnerstag, 14. September, abends geschehen.
Um 22 Uhr seien sie vor dem Notfall in Uster angekommen. «Aufgrund ihres Zustands begleitete ich meine Nachbarin zur Anmeldung. Sie konnte kaum allein gehen», sagt Schmid.
Das Auto habe sie vor dem Notfall, in der gekennzeichneten Zone für kurzzeitige Ein- und Ausstiege, geparkt. Vor dem Eingang sei sonst kein Auto gestanden.
Die Parkplätze links vom Eingang (etwa 40 Meter entfernt) seien abgesperrt. Vom Parkhaus zum Notfall sei es für die Nachbarin aufgrund ihres Zustands zu weit gewesen.
Nach der Anmeldung sei Anna Schmid dann zurück zum Auto, um dieses vorschriftsgemäss ins weiter entfernte Parkhaus zu stellen. Zu ihrer Verwunderung habe sie nach zirka 10 Minuten bereits ein weisses Zetteli an der Windschutzscheibe vorgefunden.
Eine Umtriebsentschädigung (keine Busse) über 50 Franken. Für 10 Minuten parkieren – in einer Notfallsituation.
Besser umparkieren als helfen
Auf Rückfrage beim Spital Uster respektive der Liegenschaftsverwaltung habe man «schroff» reagiert und ihr mitgeteilt, dass man halt im Parkhaus hätte parkieren sollen.
«Aber genau dafür sind die Plätze vor dem Eingang doch da. Damit man Personen in Notfallsituationen begleiten kann», meint Schmid. «Ich wollte den Parkplatz nicht dauerhaft nutzen, sondern meine Nachbarin in der schwierigen Situation unterstützen.»
Sie versteht nicht, wie sie in der Situation anders hätte handeln sollen. «Wie soll das denn gehen, wenn eine Mutter mit einem Kleinkind kommt?», fragt sie. Man könne ja kaum ein Kind im Notfall stehen lassen, um das Auto umzuparkieren.
Sie habe daraufhin auch noch bei der Stadt nachgefragt – die Polizei sei dort nicht zuständig. Also müsse die Busse vom Spital selbst kommen.
Vorfall sei nicht rekonstruierbar
Die Redaktion Züriost konfrontierte Martine Frei, die Leiterin Marketing und Kommunikation des Spitals Uster, mit dem Vorfall, der von Anna Schmid geschildert wurde.
«Das Zustandekommen der Umtriebsentschädigung (50 Franken) kann nicht mehr im Detail rekonstruiert werden», schreibt Frei in ihrer schriftlichen Antwort zum Vorfall. Frau Schmid solle sich doch bitte nochmals bei der Liegenschaftsverwaltung des Spitals melden, um den Vorfall zu klären.
Des Weiteren schreibt sie, dass die gesperrten Parkplätze links neben dem Eingang aufgrund der von der Stadt vorgegebenen Maximalanzahl nicht nutzbar seien – denn das Parkhaus decke diese Anzahl ab.
Die Ein- und Ausstiegszone sei, wie bei vielen anderen Spitälern auch, lediglich für den Ein- und Ausstieg gedacht – und nicht als Dauerparkplatz. «Vor allem, um zu gewährleisten, dass den dringenden Notfallpatientinnen und -patienten jederzeit Parkplätze als Ein- und Ausstiegszone zur Verfügung stehen», schreibt Frei.
Dass Frau Schmid und ihre Nachbarin in einer solchen Situation waren, bleibt unkommentiert.
Grosszügiges Parkangebot im Parkhaus soll genutzt werden
Wie Anna Schmid und ihre Nachbarin konkret hätten reagieren sollen, darauf gibt es wohl abschliessend keine Antwort. Ebenso auf die Frage, was mit den abgesperrten Parkplätzen passiert, die nahe am Eingang liegen und damit eine Lösung für Notfallsituationen bieten würden.
Laut Frei habe ein Grossteil der Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher grosses Verständnis dafür und nutze bereits das geräumige neue Parkhaus an der Feldhofstrasse, das ebenerdig ein grosszügiges Parkangebot bereithalte.
Auf Rückfrage bei Anna Schmid erfahren wir, man habe sie bereits kontaktiert und melde sich wieder. Man habe ihr in der Mail mitgeteilt, der Sachverhalt sei an die Liegenschaftsverwaltung weitergeleitet worden, mit der Bitte, die Umtriebsentschädigung zurückzuziehen.
Wie vergleichbare Vorfälle in Zukunft gehandhabt werden, bleibt offen.
* Name geändert. Name der Redaktion bekannt.