«Manchmal kommt kein Dank zurück – das muss man aushalten können»
Kesb Bezirk Pfäffikon sucht Freiwillige
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden sind auf Freiwillige angewiesen, die Personen mit Beeinträchtigungen helfend zur Seite stehen. Ein Vertreter aus dem Bezirk Pfäffikon erzählt.
«Viele sind erst einmal zurückhaltend, wenn sie den Begriff Kesb hören, weil sie gar nicht genau wissen, was die Kesb im Erwachsenenschutz tut», sagt Samuel Sommer. Er leitet die Fachstelle für private Mandatspersonen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) Bezirk Pfäffikon.
Da die Kesb – unter anderem in den Medien – primär mit dem Schutz von Kindern und schwierigen Familienverhältnissen verbunden werde, seien immer noch falsche Vorstellungen von deren Aufgabenbereich in den Köpfen der Menschen verankert. «Viele werden beim Thema Erwachsenenschutz an Vormundschaften denken, bei denen die betroffenen Personen ihre Entscheidungsgewalt verlieren», sagt Sommer. «Das revidierte Erwachsenenschutzrecht kennt diese Form der behördlichen Massnahme nicht mehr.»
Selbstbestimmung im Zentrum
Anfang 2013 trat dieses Gesetz in Kraft und löste das Vormundschaftsrecht ab. Anstelle der schweizweit 1400 Vormundschaftsbehörden wurden 150 regionale Behörden und Gerichte eingerichtet, die verschiedene Aufgaben übernehmen.
Eine davon ist die Koordination und Betreuung von Beistandschaften, welche die bisherigen Vormundschaften abgelöst haben. Diese sind in vier Arten gegliedert und unterscheiden sich je nach Eingriffstiefe und Vertretungskompetenzen.
Die vier Arten von Beistandschaften
Begleitbeistandschaft: Wenn eine Person in allen Bereichen urteilsfähig und in der Lage ist, gut mit der Beistandsperson zu kommunizieren, kann mit Zustimmung der betroffenen Person für gewisse Aufgabenbereiche eine begleitende, beratende Unterstützung vorgesehen werden. Dabei hat die Beistandsperson in diesem Bereich kein Vertretungsrecht, sie steht ausschliesslich unterstützend zur Seite. Beispiel: Post und Rechnungen sortieren, doch der Betroffene bezahlt Letztere selber.
Vertretungsbeistandschaft: Eine Vertretungsbeistandschaft wird errichtet, wenn die hilfsbedürftige Person bestimmte Angelegenheiten nicht erledigen kann und deshalb vertreten werden muss. Falls nötig kann die Kesb die Handlungsfähigkeit der betroffenen Person in bestimmten Bereichen einschränken. Beispiel: Kaufverträge.
Mitwirkungsbeistandschaft: Eine Mitwirkungsbeistandschaft wird errichtet, wenn die verbeiständete Person für bestimmte Handlungen jeweils das Einverständnis des Beistands oder der Beiständin einholen muss. Für die Rechtsgültigkeit dieser Handlungen ist dann sowohl die Zustimmung der verbeiständeten Person wie auch jene des Beistands oder der Beiständin notwendig.
Umfassende Beistandschaft: Eine umfassende Beistandschaft wird errichtet, wenn eine Person dauerhaft urteilsunfähig ist, sich mit ihren Handlungen immer wieder gefährdet und deshalb in besonderem Ausmass hilfsbedürftig ist. Die umfassende Beistandschaft bezieht sich auf alle Angelegenheiten der Personensorge, der Vermögenssorge und des Rechtsverkehrs. Der Beistand entscheidet und vertritt die betroffene Person in allen diesen Bereichen. Die Handlungsfähigkeit der betroffenen Person entfällt.
«Die umfassende Beistandschaft, die der bisherigen Vormundschaft noch am nächsten käme, wird indes kaum noch errichtet, da die Selbstbestimmung und die Autonomie der betroffenen Person ins Zentrum der behördlichen Massnahmen rücken.»
Und hier kommt der angeknackste Ruf der Kesb wieder ins Spiel. Denn im Bezirk Pfäffikon ist man fast pausenlos auf der Suche nach Freiwilligen (Lesen Sie hier die Übersicht, wie es in den anderen Bezirken in der Region aussieht), die eine Beistandschaft für Erwachsene übernehmen wollen, wenn sich denn kein Familienmitglied oder kein Bekannter der betroffenen Person dafür zur Verfügung stellt. «Zum Teil hat man ein falsches Bild der Kesb und will lieber nicht mit ihr in Verbindung gebracht werden, obwohl die Arbeit als Beistandsperson sehr bereichernd sein kann.»
Auf einen Beistand sind nur Personen angewiesen, die eine Beeinträchtigung in irgendeiner Form haben. «Es geht nicht darum, dass diese Menschen einfach nicht gesellschaftskonform sind, sondern sie haben eine Einschränkung.» Die Art der Einschränkungen ist im Gesetz umrissen und kann eine psychische oder geistige Beeinträchtigung sein. Zudem könne auch Unerfahrenheit oder ein anderer in der Person liegender Schwächezustand zur Unterstützungsbedürftigkeit führen.
«Wer sich für ein solches Engagement interessiert, kann seine Wünsche anmelden, in welchem Bereich er oder sie gerne jemanden unterstützen würde», sagt Samuel Sommer. Wer welchem Fall zugewiesen wird, hängt sowohl von der betroffenen Person und ihrem Fall als auch vom Kompetenzprofil der Beistände ab.
«Bei uns decken rund zwei Drittel der Fälle Berufsbeistände ab, die vom Sozialen Dienst Bezirk Pfäffikon angestellt sind», sagt Sommer. Der Rest wird durch Privatpersonen betreut.

Oft übernimmt ein Verwandter oder Bekannter der betroffenen Person eine Beistandschaft, der sogar von ihr vorgeschlagen und dadurch gut akzeptiert wird. «Denn eine solche Zusammenarbeit, die sich meist über Jahre zieht, braucht ein Vertrauensverhältnis, das bei externen Beiständen oft erst über Zeit entsteht.»
Besonders wichtig für die Führung einer Beistandschaft ist neben einem administrativen und finanziellen Flair auch der Wunsch, die Person in ihrer Selbständigkeit zu fördern. Zudem soll eine Beistandsperson ein Vertrauensverhältnis aufbauen können, wozu Zeit, Ausdauer und Sozialkompetenzen notwendig sind. «Das Ziel ist, die Betroffene oder den Betroffenen zu befähigen, die Aufgaben in Zukunft wieder selber übernehmen zu können – was je nach Einschränkung aber nicht immer möglich ist, etwa bei Demenz.»
Mindestens vier Jahre
Der Zeitaufwand für eine Beistandschaft variiert denn auch stark von Fall zu Fall. «Die Dauer zur Bereitschaft einer Beistandsführung sollte bei Interessierten für mindestens vier Jahre vorhanden sein», sagt Sommer.
Bis zu einem Aufwand von 100 Stunden pro Jahr wird die Arbeit pauschal mit 2500 Franken plus Spesen von 200 Franken vergütet. Doch wer sich als privater Beistand seinen Lebensunterhalt verdienen will, ist bei der Kesb fehl am Platz.
«Und dies aus zwei Gründen», führt Samuel Sommer aus. Einerseits sei das Risiko für die Behörde zu gross, wenn der Beistand dann etwa aufgrund einer Krankheit für längere Zeit ausfallen würde. Bei Berufsbeiständen könnten solche Ausfälle besser aufgefangen werden.
«Viel schwerwiegender könnte aber die Interessenkollision sein – wer finanziell von den Beistandschaften abhängig ist, könnte ein weniger grosses Interesse daran haben, dass die betroffenen Personen selbständig werden.»
Zudem wird die Entschädigung auch erst nach einem Jahr ausbezahlt, danach alle zwei Jahre. Und dies auch erst, nachdem die nötigen Berichte verfasst, eingereicht und von der Kesb geprüft worden sind. «Somit ist es kein regelmässiges Einkommen für den Alltag», sagt Sommer.
Frauen in der Überzahl
Er beobachtet, dass bisher besonders zwei Gruppen von Freiwilligen eine Beistandschaft übernehmen. Einerseits seien dies Familienfrauen, die jahrelang für den Haushalt zuständig gewesen seien und nun, da die Kinder grösser seien, eine neue Aufgabe anpacken wollten. «Andererseits sind es oft frisch oder bald Pensionierte, die nun der Gesellschaft etwas zurückgeben wollen», sagt Sommer.
Momentan seien die Frauen dadurch tendenziell in der Überzahl. «Besonders froh wären wir darum um Männer im Alter zwischen 35 und 50 Jahren.»
Der Gesellschaft etwas zurückzugeben, ist ein Wunsch von vielen.
Samuel Sommer
Für eine Beistandschaft geeignet sei indes praktisch jeder. «Wir brauchen eine breite Palette von Kompetenzen aus verschiedenen Berufsgruppen, um die diversen Fälle abdecken zu können.» Zwar würden «einfachere Fälle» tendenziell eher an private Mandatsträger übergeben, sie könnten aber für alle vier Arten von Beistandschaften eingesetzt werden.
Samuel Sommer erhält von privaten Beiständen oft die Rückmeldung, dass die Arbeit für sie privat eine grosse Bereicherung sei. «Der Gesellschaft etwas zurückzugeben, ist ein Wunsch von vielen.» Und man lerne viel dazu, besonders im Bereich Sozial- und Selbstkompetenz. «Und den Umgang mit schwierigen Situationen.»
Denn nicht immer ist die Arbeit einfach. «Manchmal kommt genau von der verbeiständeten Person kein Dank zurück – das muss man auch aushalten und dabei seine Motivation behalten können.»
Viele, die sich erstmals für ein solches Engagement interessierten, würden zudem schnell abgeschreckt, wenn sie merkten, was für ein Aufwand tatsächlich hinter einer Beistandschaft stecke. Sommer: «Aber mir ist es wichtig, korrekt und umfassend zu informieren und dann vielleicht weniger Freiwillige engagieren zu können.»
Wer sich für ein Engagement als private Beistandsperson interessiert, erhält unter www.kesb-zh.ch/prima oder direkt bei Samuel Sommer (E-Mail samuel.sommer@kesb-bp.ch, Telefon 052 355 27 84) weitere Informationen.
Die Beistandspersonen werden von der Kesb aus- und weitergebildet und können sich jederzeit Unterstützung holen. Mehrmals pro Jahr finden zudem Informationsanlässe und Austauschtreffen statt.
