Pfäffikon muss schützenswerten Gewässerraum festlegen
Gemeinderat beauftragte Ingenieurbüro
Zürcher Gemeinden sind dafür verantwortlich, Gewässerräume innerhalb von Siedlungsgebieten festzulegen. Mithilfe eines Ingenieurbüros ist dies gelungen. Der Gemeinderat hat die Pläne verabschiedet.
Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz, die darauf abzielen, die natürlichen Zustände der Gewässer wiederherzustellen. Im Rahmen dieser Massnahmen sind die Kantone verpflichtet, entlang allen Flüssen, Bächen und Seen einen sogenannten Gewässerraum festzulegen. Dies geht aus einer Medienmitteilung der Gemeinde Pfäffikon hervor.
Die Gemeinden der 2. Prioritätsstufe, darunter auch Pfäffikon, seien durch den Kanton über das weitere Vorgehen bezüglich der Änderungen im Gewässerschutzgesetz (GschG) und in der Gewässerschutzverordnung (GschV) informiert worden. Die Gemeinden sind verantwortlich, den Gewässerraum von lokaler Bedeutung entlang den Gewässern zu definieren. Im Kanton Zürich wird zunächst der Gewässerraum innerhalb der Siedlungsgebiete festgelegt, während derjenige ausserhalb zu einem späteren Zeitpunkt folgen wird.
Der Gemeinderat hat die Ingenieurdienstleistungen zur Festlegung des Gewässerraums im Siedlungsgebiet an das Ingenieurbüro Hunziker Betatech AG übertragen. In den letzten Jahren seien die Gewässerräume gemäss den kantonalen Richtlinien sukzessive erarbeitet worden. Der Gemeinderat hat die Pläne für die öffentliche Auflage vorläufig verabschiedet.
Die öffentliche Auflage vor der Festsetzung der ausgeschiedenen Gewässerräume erfolgt seit dem 9. Juni während 60 Tagen beim Bauamt. Danach werden allfällige Einsprachen behandelt werden.
