Gesellschaft

WWF geht mit Einsprache vor Gericht baden

Mit einem Rekurs bekämpfte der WWF ein 19-Millionen-Bauprojekt in Kollbrunn. Die Bauherren obsiegten, doch es ist noch nicht alles entschieden.

WWF geht mit Einsprache vor Gericht baden

Überbauung «In den Auen» Kollbrunn

Auf einer Wiese in Kollbrunn sollen dereinst 50 Wohnungen stehen. Doch ein Rekurs des WWF blockiert das Vorhaben. Nun hat das Baurekursgericht einen Entscheid gefällt.

Noah Salvetti

Tösstal

Rund 15’000 Quadratmeter gross ist das Grundstück «Auen» am Dorfrand von Kollbrunn. Schon seit über zwei Jahren stehen dort, auf der grünen Wiese zwischen der Kantonsstrasse und der Töss, Bauvisiere.

Die Winterthurer Immobilienfirma Leemann & Bretscher plant dort vier Wohnblöcke und ein Gewerbehaus, total sollen 50 Wohnungen entstehen. Laut Baugesuch beträgt die Bausumme 19,4 Millionen Franken.  

Ursprünglich rechneten die Eigentümer mit einem Baustart im vergangenen Frühling. Die Gemeinde Zell und die kantonale Baudirektion haben die Bewilligungen denn auch erteilt. Ein Rekurs des WWF Zürich blockierte das Vorhaben seither.

Ausnahme stösst WWF sauer auf

Bis jetzt – das Baurekursgericht hat den Rekurs der Umweltschutzorganisation abgewiesen. Erster Streitpunkt waren die Gewässerräume – sprich der Fluss- und Uferbereich – des Fabrikkanals, der auf dem Grundstück liegt, und der angrenzenden Töss.

Das Gewässerschutzgesetz sieht vor, dass innerhalb dieses Raums nur Bauwerke im öffentlichen Interesse erstellt werden dürfen – etwa Fusswege, Flusskraftwerke oder Brücken – nicht aber Wohnüberbauungen.

Wenn es keine übergeordneten Interessen gibt und das Gebiet als dicht überbaut gilt, kann die Baubehörde allerdings Ausnahmen von dieser Regel bewilligen.

Teile der geplanten Bauten kämen in den Gewässerraum des künstlich angelegten Fabrikkanals zu stehen. Deshalb benötigte das Auen-Projekt eine solche Bewilligung.

Auch wenn der Gewässerraum der Töss vom Bauvorhaben unberührt bleibt: Jene Ausnahme ist dem WWF ein Dorn im Auge.

Was heisst «dicht überbaut»?

Der WWF war der Ansicht, es handle sich nicht um dicht überbautes, sondern um ein peripheres Gebiet, da auf der anderen Flussseite unbebautes Land liegt.

Das Gericht kam hingegen zum Schluss, dass es sich klar um dicht überbautes Gebiet handelt. Ebenfalls umstritten war die Grösse des Gewässerraums.

Der Kanton hat diesen noch nicht definitiv festgesetzt. Es gilt deshalb eine Übergangsregelung. Der WWF ist der Auffassung, man hätte das Vorhaben mit der Festsetzung dieses Gewässerraums koordinieren müssen.

Das Baurekursgericht hielt fest, dass sich das Projekt wohl um Jahre verzögert hätte, wenn man auf die Festlegung des definitiven Gewässerraums gewartet hätte. Eine Koordination sei deshalb nicht nötig.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Eine weitere Rüge der Rekurrentin betraf den Gestaltungsplan von 1994, der für das Auen-Grundstück besteht. Für das Baurekursgericht erwies sich diese aber als unbegründet.

Sowohl die Bauherrin als auch die Rekurrentin verzichten derzeit auf eine Stellungnahme. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Verwaltungsgericht weitergezogen werden.

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