Nachdem der Bundesrat am 18. Oktober eine allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen angeordnet hatte, reagierten die meisten Supermarktketten sofort: Ihre Verkäufer und Verkäuferinnen an den Kassen mussten ab sofort konsequent Masken tragen, wenn sie es aufgrund kantonaler Bestimmungen nicht schon vorher hatten tun müssen. Das schreiben die Medienstellen der Detailhändler Coop, Denner und Volg auf Anfrage.
In den schweizweit über 600 Filialen der Migros war das anders: Sie erlaubte bis vor kurzem als einzige Grossverteilerin ihrem Verkaufspersonal weiterhin, an der Kasse ohne Maske zu arbeiten. Viele der Personen, die täglich mit Hunderten Menschen in Kontakt stehen und in deren Richtung epidemiologisch heikle Wörter wie «Foifedachzg» aussprechen, machten von diesem Recht Gebrauch.
Migros hält eigene Schutzkonzepte für «ausgezeichnet»
Keine zwei Wochen später folgte die Kehrtwende: Am vergangenen Mittwoch sah sich der Bundesrat zu schärferen Corona-Massnahmen gezwungen. Und befahl dem Migros-Kassenpersonal im Kleingedruckten ab Donnerstag nun ebenfalls die Maske. Diese Spitzkehre in der Argumentation wirft Fragen auf.
Bei dem Kleingedruckten geht es um die Erläuterungen zur Covid-19-Verordnung für die besondere Lage, in der sich die Schweiz seit dem Frühsommer befindet. Am 18. Oktober erliess der Bundesrat folgende Regelung zur genauen Auslegung der «schweizweiten Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen»: «Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter […] kann der Betreiber oder Arbeitgeber einen alternativen wirkungsvollen Schutz vor einer Ansteckung vorsehen, so durch Schutzvorrichtungen wie grossflächige Kunststoff- oder Glasscheiben […].»

