Man wird alt und gebrechlich und kommt ins Heim. Und dann, was passiert, wenn zwar viele Jahresringe da sind, aber kaum mehr Leben dazwischen? Wenn man schwer krank ist?
Dann kommt das Zürcher Gesundheitsgesetz zum Zug. Es untersagt den Menschen in Altersheimen, sich bei einer Sterbehilfeorganisation anzumelden, um im eigenen Zimmer dem eigenen Leben ein Ende zu setzen. Wer trotzdem Sterbehilfe in Anspruch nehmen will, muss sich einen anderen, womöglich fremden Ort dafür suchen.
Das soll sich nun ändern. «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen» heisst ein Vorstoss im Zürcher Kantonsrat, eingereicht von SP, GLP und Grünen. Im Fokus stehen alle Zürcher Heime, die Geld von der öffentlichen Hand erhalten. In ihnen (private Institute sind nicht betroffen) soll es möglich sein, in Begleitung einer Organisation wie Exit zu sterben. Im Kanton Neuenburg etwa ist dies seit 2014 möglich, und in Heimen der Stadt Zürich schon seit 2001.
«Menschenrecht auf Selbstbestimmung»
Am Montagmorgen im Kantonsrat trat Hanspeter Göldi als Wortführer auf. Göldi, Sozialdemokrat und Diätkoch, hat Jahrzehnte als Küchenchef in verschiedenen Kliniken und Heimen gearbeitet. «Es geht nicht darum, dass mehr Menschen einen begleiteten Suizid begehen sollten», sagte Göldi im Parlament. «Es darf doch nicht sein, dass Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen durch ihre Heimleitung daran gehindert werden, ihr Menschenrecht auf Selbstbestimmung am Lebensende in ihrem eigenen Bett und Wohnzimmer auszuüben.»

