Einschulen mit vier oder lieber noch nicht? Darüber zerbrechen sich viele Eltern vor dem Start des neuen Schuljahres den Kopf. In den meisten Kantonen ist der Eintritt in den Kindergarten mit vier Jahren Pflicht. Doch das wird nicht überall gleich strikt befolgt. «Die Quote der Kinder, die zurückgestellt werden, unterscheidet sich je nach Kanton massiv», sagt Stefan Wolter, Direktor der Schweizerischen Koordinationsstelle für Bildungsforschung. «Im Aargau werden 25 Prozent der Kinder verspätet eingeschult, in Basel-Stadt nur 1 Prozent.»
Mit unterschiedlicher Schulreife könne man das nicht erklären, sagt Wolter. «Es kann ja nicht sein, dass Kinder körperlich und geistig weniger weit entwickelt sind, nur weil sie im Aargau statt in Basel wohnen.» Ein Grund für die grossen Unterschiede bei den Rückstellungsquoten seien vielmehr «der Wille und die Präferenzen der Eltern», die ihr Kind nicht regulär einschulen wollen – und das bei den Behörden auch durchbringen.
Eine repräsentative Umfrage, die ein Forscherteam um Wolter durchgeführt hat, zeigt, wie gross die Vorbehalte sind, wenn es um die Einschulung von Vierjährigen geht. Befragt wurden landesweit 6000 Schweizerinnen und Schweizer. Ergebnis: Eine Mehrheit von 60 Prozent will, dass die Eltern selber über die Einschulung ihres Kindes entscheiden können – und nicht mehr der Staat. Besonders Väter und Mütter, die gerade Kinder im schulpflichtigen Alter haben, plädieren dafür.
Jeder Dritte findet zudem, dass die Kinder beim Eintritt in den Kindergarten zu jung sind. «Vor allem in jenen Kantonen, in denen überdurchschnittlich viele Kinder zurückgestellt werden, ist diese Einschätzung verbreitet», sagt Wolter. «Das zeigt: Da werden Kinder entgegen ihrem Entwicklungsstand nicht eingeschult, weil die Eltern nicht wollen, dass ihr Kind in den Chindsgi geht.»
Altersvorsprung kann sich auf die Schulleistungen auswirken

