Die Schlinge um Bundesanwalt Michael Lauber zieht sich fast täglich weiter zu. Am letzten Freitag urteilte das Bundesverwaltungsgericht, dass Lauber seine Amtspflichten verletzt habe. Am Dienstag reichte er darum seine Kündigung ein. Und jetzt will der Sonderstaatsanwalt Stefan Keller gegen den Bundesanwalt ein Strafverfahren eröffnen. Keller beantragt dem Parlament dazu die Aufhebung von Laubers Immunität.
Keller, hauptamtlich Gerichtspräsident in Obwalden, ist von der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) mit dem Fall Lauber betraut worden. Der Verdacht, den Keller bereits vorgeprüft hat, ist gravierend: Lauber habe bei seinen geheimen Treffen mit Fifa-Präsident Gianni Infantino möglicherweise Amtsmissbrauch und Amtsgeheimnisverletzungen begangen. Zudem könnte der Bundesanwalt den Fifa-Chef begünstigt haben. Sollten sich diese Ver dachtsmomente bestätigen, sind das schwerwiegende Delikte.
Doch trotz dem drohenden Strafverfahren bleibt Lauber Bundesanwalt. Zwar hat er inzwischen seine Kündigung eingereicht und angekündigt, ab September fünf Monate Ferien zu beziehen. Formell wird seine Kündigung damit aber erst Ende Januar 2021 wirksam. Das heisst: Bis dahin bleibt Lauber Bundesanwalt. Sechs Monate lang. Mit allen Machtmitteln.
Rechtsexperten warnen
Das bringe die Schweiz in eine unhaltbare Situation, sagt Markus Mohler. Er war selber Staatsanwalt, Polizeikommandant in Basel-Stadt und Rechtsdozent. Mohler warnt davor, dass Lauber sein Amt bis zu seinem definitiven Ausscheiden missbrauchen könnte.

