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Gesellschaft

Genf kratzt an der Risikoschwelle

Infektionsherde haben in einigen Kantonen die Fallzahlen in den letzten Wochen rasch ansteigen lassen. Nach den Kriterien des Bundes für Quarantäneländer würde Genf bald zum Risikogebiet erklärt.

Das Nachtleben in Zeiten von Corona hinterlässt derzeit auch in Genf seine Spuren: Der West schweizer Kanton hat innerhalb  der letzten sieben Tage 206 Neu infektionen mit dem Coronavirus verzeichnet. In der Woche zuvor waren es gemäss den im Internet publizierten Zahlen des Kantonsärztlichen Dienstes noch 89 Neuansteckungen gewesen. Gemäss dem Wochenbericht des Genfer Kantonsarztes stiegen die Infektionszahlen besonders bei den 20- bis 49-Jährigen stark an, die Bars und Nachtclubs wurden als erster Grund genannt.

Genf ist innert Wochenfrist erneut zum Hotspot in der Schweiz geworden. Würde man auf den Kanton mit einer halben Million Einwohnern die Kriterien des Bundes für Risikoländer anwenden, so läge Genf nur noch knapp unter der Schwelle. Der Bund erklärt jene Staaten und Regionen zu Risikogebieten, die in den letzten vierzehn Tagen mehr als 60 Neuinfektionen pro 100’000 Einwohner verzeichneten. Wer aus einem solchen Land oder einer Region in die Schweiz einreist, muss sich zehn Tage in Quarantäne begeben.

In Genf liegt der Wert zurzeit bei 59 Fällen. Hält die steigende  Tendenz an, dürfte der Grenzkanton die Risikoschwelle bald überschreiten. Direkte Konsequenzen hat dies aber nicht. Eine Quarantäneregelung für einzelne Kantone liesse sich kaum anwenden. In der gegenwärtigen besonderen Lage gemäss Epidemiengesetz ist in erster Linie jeder Kanton selbst gefordert, auf seinem Gebiet die notwendigen Massnahmen zu treffen. Nicht auszuschliessen ist jedoch, dass einzelne Länder den Kanton Genf auf eine Risikoliste nehmen.

Genf setzt alles daran, einen weiteren Anstieg der Fallzahlen zu verhindern. Der Kanton hat am Dienstag eine Maskenpflicht  für alle Läden eingeführt. Zudem wurde die Händedesinfektion für obligatorisch erklärt beim Betreten von Geschäften und allen öffentlich zugänglichen Räumen. Auch wer das Bahnhofsgebäude betritt, muss Desinfektionsmittel benutzen. Für das Personal in Restaurants und Clubs gilt Mas- kenpflicht.

Situation unterscheidet sich regional sehr stark

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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