Lange haben die Verantwortlichen darum gerungen, ob sie sinnvoll ist oder nicht. Doch ab Montag ist sie nun in Kraft: die Maskenpflicht. SBB und Postauto hatten nach dem Entscheid des Bundesrats zwei Tage Zeit, die Details auszuarbeiten. Diese gelten jedoch nicht nur bei SBB und Postauto, sondern für den gesamten öffentlichen Verkehr.
Wo gilt die Maskenpflicht?
Sie gilt in Zug, Bus, Tram, Berg- bahnen und auf Schiffen. Bisher galt eine dringende Empfehlung, wenn der Abstand nicht eingehalten werden konnte. Die neue Pflicht gilt ab 12 Jahren. An Bahnhöfen muss keine Maske getragen werden. Wenn aber der Abstand nicht eingehalten werden kann auf dem Perron oder an der Haltestelle, dann gilt wie bisher eine dringliche Empfehlung zum Tragen einer Maske.
Wie setzen SBB und Postauto die Pflicht durch?
Die Transportunternehmen setzen kein zusätzliches Personal ein. Man werde mit Piktogrammen auf die neue Pflicht verweisen. Das Personal wird fehlbare Passagiere auf die veränderte Situation hinweisen. Man sei zuversichtlich, dass die Passagiere die neue Regelung umsetzen.

