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Gesellschaft

Schweizer Polizisten werden kaum verurteilt

Wer Beamte wegen Vergehen im Amt anzeigt, hat kaum Chancen: Nur jeder siebte Beschuldigte wird verurteilt. Ganz anders sieht es aus, wenn es um Gewalt und Drohung gegen Behörden geht.

Erst letzte Woche hat ein Gericht in Zürich einen Polizisten freige sprochen: Er war 2015 von einem psychisch kranken Äthiopier mit dem Messer angegriffen worden. Der Polizist schoss weiter, selbst nachdem sich der Angreifer bereits abgewandt hatte.

Der Fall ist insofern typisch, als Polizisten kaum je für ihre Handlungen verurteilt werden. Das zeigt sich am Beispiel des Amtsmissbrauchs – diesem Vor wurf sehen sich Polizisten oft ausgesetzt: Über die letzten zehn Jahre hinweg wurden insgesamt 945 Personen beschuldigt, diese Straftat begangen zu haben. Es kam aber nur gerade zu 132 Ver urteilungen. Das entspricht einer Quote von 14 Prozent.

Das ist laut Strafrechtsexperten sehr auffällig. Denn im Schnitt gibt es bei knapp 50 Prozent aller Anzeigen auch ein Urteil. Beim Delikt «Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte», einer Art Gegenstück zum Amtsmissbrauch, beträgt diese Quote gar 88 Prozent.

Oft keine vertiefte Abklärung

Für die Polizeigewerkschaft ist die tiefe Quote ein Beleg dafür, dass vor allem «nicht strafbare Handlungen angezeigt werden». Das sagt Max Hofmann, der Ge neralsekretär des Verbands Schweizerischer Polizei-Beamter. «Diese Anzeigen aufgrund von Amtsmissbrauch sind ein perverses Spiel geworden. Sie dienen allein der Verzögerung der tagtäglichen Arbeit eines Polizisten.» Die Leute hätten ein falsches Bild von der Polizeiarbeit, sagt Hoffmann weiter. 

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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