Der Mann war nicht zu stoppen. Mehrere Aufforderungen, er solle das Fleischmesser mit der rund 25 Zentimeter langen Klinge auf den Boden legen, fruchteten nichts. Der Äthiopier ging unbeirrt auf die Polizisten zu. «Kill me, kill me!», rief er dabei. Auch als die Polizisten auf den Angreifer schossen, liess er nicht ab. 13 Schüsse fielen insgesamt. Sechs trafen den Mann und verletzten ihn lebensgefährlich.
Der Vorfall ereignete sich vor viereinhalb Jahren. Eine Patrouille der Stadtpolizei war damals auf den 42-Jährigen auf merksam geworden, wie er frühmorgens mit dem Messer durch Zürich-Wiedikon ging, und for derte Verstärkung an. Der Afri kaner litt, wie sich später heraus stellte, unter einer schizophre nen Psychose. Das Gericht stufte ihn deshalb als schuldunfähig ein und sprach ihn vom Vorwurf der versuchten schweren Körper verletzung frei.
Vorwurf: Versuchte Tötung
Für einen der fünf Polizisten hatte der Vorfall hingegen ein Nachspiel. Er hatte elf der 13 Schüsse abgefeuert. Am Mittwoch stand er vor dem Bezirksgericht Zürich. Der Staatsanwalt klagte ihn wegen versuchter Tötung an. Und: Er forderte einen Freispruch. Das mag überraschend klingen, lässt sich aber damit erklären, dass der Staatsanwalt schon früher zur Einschätzung gekommen war, dass es sich um Notwehr gehandelt hatte. Aus diesem Grund stellte er die Strafuntersuchung ein.
Das Bundesgericht jedoch ordnete ein Strafverfahren an, nachdem das Opfer erfolgreich rekurriert hatte. Die Staatsanwaltschaft könne eine Untersuchung nur bei klarer Straflosigkeit anordnen, hielt es fest. Davon könne man im vorliegenden Fall nicht unbedingt sprechen. Das oberste Gericht zog zudem in Zweifel, ob Notwehr alle elf abgefeuerten Schüsse rechtfertige. Ein Gericht müsse die Beweislage prüfen.

