Es gibt Schrebergärten mit Gartenhäusern, die Zweitwohnungen gleichen. In Mönchaltorf sind die Häuschen neben dem Mettlenbach bescheidener. Dennoch passte der Gemeinderat das Reglement an und setzt nun in dem Papier einen Nutzungszweck fest: «Der Familiengarten dient zum Anbau von Gemüse, Früchten, Pflanzen und Blumen für den Eigengebrauch.»
Dieser Satz war laut Harry Hungerbühler, Leiter Bau- und Liegenschaftenverwaltung der Gemeinde, die die Parzellen verpachtet, vorher nicht im Reglement drin.
«Der Familiengarten soll keine Werkstatt für diejenigen sein, die zuhause nicht arbeiten können.»
Harry Hungerbühler, Leiter Bau- und Liegenschaftenverwaltung Mönchaltorf
Die Anpassung des Reglements sei nötig geworden, weil in den letzten fünf Jahren neue junge Mieter dazugekommen seien, die die Familiengärten als Spielplätze nutzten. «Bei einem Rundgang haben wir kürzlich Trampoline entdeckt.» Dementsprechend wurde auch das Reglement um einen Artikel ergänzt. So sind neu Spielgeräte wie Tischtennistische, Schwimmbassins oder Trampoline verboten. Die betroffenen Mieter seien direkt angeschrieben worden, so Hungerbühler.
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